Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.02.2017 - I-12 W 27/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,28104
OLG Düsseldorf, 06.02.2017 - I-12 W 27/16 (https://dejure.org/2017,28104)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.02.2017 - I-12 W 27/16 (https://dejure.org/2017,28104)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Februar 2017 - I-12 W 27/16 (https://dejure.org/2017,28104)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,28104) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die nachträgliche Aufhebung der Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die nachträgliche Aufhebung der Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.2010 - XII ZB 151/10

    Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren: Erforderlichkeit der Zustellung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2017 - 12 W 27/16
    Diese Frist begann mit der Zustellung an die früheren Prozessbevollmächtigten der Klägerin, die diese auch im Prozesskostenhilfeverfahren vertreten haben (BGH, Beschl. v. 08.12.2010 - XII ZB 151/10, juris Rn. 18 ff.).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 36/03

    Anfechtung der gerichtlichen Bestätigung oder Versagung des Insolvenzplans;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2017 - 12 W 27/16
    Zwar ist die sofortige Beschwerde vor Ablauf der Antragsfrist eingelegt worden, Voraussetzung ist jedoch außerdem, dass die tatsächlichen Voraussetzungen der Wiedereinsetzung offenkundig oder aktenkundig sind (vgl. BGH, Beschl. v. 16.10.2003 - IX ZB 36/03, NJW-RR 2004, 408, 409).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht