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OLG Düsseldorf, 06.10.2004 - I-18 U 67/04 |
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- OLG Hamburg, 29.01.2004 - 6 U 175/03
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2004 - 18 U 67/04
Entgegen der von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung und im nicht nachgelassenem Schriftsatz vom 17.09.2004 geäußerten Ansicht weicht der Senat nicht von den Entscheidungen des OLG München (NJW-RR 2004, 1064) und OLG Hamburg (NJW-RR 2004, 1038) ab, soweit er den auf die Klägerin übergegangenen Anspruch aufgrund eines Mitverschuldens wegen fehlender Wertdeklaration mindert und hierbei die nötige Kenntnis der Versicherungsnehmerin der Klägerin, dass die Beklagte die Sendung bei zutreffender Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandelt hätte, aus der dem Versender möglichen und zumutbaren Lektüre von Ziffer 2 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Beklagten Stand 11/00 ableitet.Das OLG Hamburg lässt gemäß dem in NJW-RR 2004, 1038 abgedruckten Leitsatz ein Mitverschulden des Absenders mangels Wertdeklaration dann unberücksichtigt, wenn auf Grund der Übergabe der Güter im Originalkarton dem Fahrer des Paketunternehmens der Wert des Frachtguts bereits äußerlich deutlich erkennbar war.
- BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00
Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2004 - 18 U 67/04
Gem. dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Oktober 2002 (TranspR 2003, 156, 159) ist bei kaufmännischen Absendern prima facie anzunehmen, dass die im Lieferschein und in der dazu korrespondierenden Rechnung aufgeführten Waren in dem Behältnis enthalten waren; es obliegt dann dem Schädiger, den zugunsten des Versenders streitenden Anscheinsbeweis durch substantiierten Vortrag auszuräumen. - BGH, 15.11.2001 - I ZR 158/99
Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2004 - 18 U 67/04
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Entscheidungen (TranspR 2002, 295 sowie 302) festgestellt, dass ein Versender in einen nach § 254 Abs. 1 BGB beachtlichen Selbstwiderspruch geraten kann, wenn er trotz der Kenntnis, dass der Spediteur die Sendung bei zutreffender Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandelt, von einer Wertdeklaration absieht und bei Verlust gleichwohl Schadensersatz verlangt. - BGH, 08.05.2003 - I ZR 234/02
Mitverschulden des Auftraggebers eines Paketbeförderungsdienstes bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2004 - 18 U 67/04
Mit der Entscheidung vom 8. Mai 2003 (TranspR 2003, 317) hat der Bundesgerichtshof die genannten Entscheidungen bestätigt und dahingehend fortentwickelt, dass der Versender, der den Wert der Ware nicht angibt, obwohl er weiß, dass diese bei entsprechender Angabe besonderen Sicherungen unterliegt, sich einen Mitverschuldensanteil anrechnen lassen muss, wenn sein Verhalten dem Frachtführer die Möglichkeit nimmt, den Ort des Schadenseintritts einzugrenzen und so dem Vorwurf des. - OLG München, 17.03.2004 - 7 U 4035/03
Unzulässige Haftungsbegrenzung in AGB eines Paketbeförderungsdienstes als …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.10.2004 - 18 U 67/04
Entgegen der von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung und im nicht nachgelassenem Schriftsatz vom 17.09.2004 geäußerten Ansicht weicht der Senat nicht von den Entscheidungen des OLG München (NJW-RR 2004, 1064) und OLG Hamburg (NJW-RR 2004, 1038) ab, soweit er den auf die Klägerin übergegangenen Anspruch aufgrund eines Mitverschuldens wegen fehlender Wertdeklaration mindert und hierbei die nötige Kenntnis der Versicherungsnehmerin der Klägerin, dass die Beklagte die Sendung bei zutreffender Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandelt hätte, aus der dem Versender möglichen und zumutbaren Lektüre von Ziffer 2 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Beklagten Stand 11/00 ableitet.
- OLG Düsseldorf, 17.06.2005 - 7 U 5/05
Zur Haftung des Frachtführers bei Warenverlust - Umfang der Sorgfaltspflichten …
Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des 18. Zivilsenats des OLG Düsseldorf (vgl. u.a. Urteil vom 06.10.2004, 18 U 67/04 S. 4 ff.).