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OLG Düsseldorf, 07.02.1992 - 22 U 195/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 1507
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 04.05.1994 - 1 RS 2/92
Auskunftspflichtverletzung - Schadensersatz
Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, daß nach § 98 Abs. 5 SGB X ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig ua der Auskunftspflicht nicht nachkommt (aA Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, NJW-RR 1992, 1507). - LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2000 - L 16 KR 3/98
Krankenversicherung
Auch aus dem Umstand, dass der Arbeitgeber seine Auskunft richtig, vollständig und rechtzeitig erteilen muss, begründet neben dieser Hauptpflicht nicht eine Nebenpflicht, deren Verletzung zum Schadensersatz verpflichtet (…so ausdrücklich das BSG in seinem Urteil vom 04.05.1994, a.a.O.; anderer Ansicht: Kummer, Die Auskunftspflicht des Arbeitgebers gegenüber den Trägern der Sozialversicherung, DAngVers. 1992, 193 ff. sowie OLG Düsseldorf vom 07.02.1992 - 22 U 195/91 - NJW 1992, 150 ff.).