Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 07.03.2018 - VII-Verg 26/17 |
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Interner Betreiber ist nur Minderheitsgesellschafter: Direktvergabe zulässig?
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Kurzfassungen/Presse (2)
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Direktvergabe von ÖPNV-Leistungen
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Stadtwerke inhousefähig
Verfahrensgang
- VK Rheinland, 16.05.2017 - VK VOL 57/16
- OLG Düsseldorf, 07.03.2018 - VII-Verg 26/17
- EuGH, 08.05.2019 - C-253/18
- OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 26/17
Papierfundstellen
- NZBau 2018, 425
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 51/16
EuGH-Vorlage zu Direktvergaben
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2018 - Verg 26/17
Zum Teil sind die Fragen bereits Gegenstand der Vorlagen an den Gerichtshof der Europäischen Union in den Verfahren VII-Verg 51/16 und VII-Verg 17/16 und 18/16, über die bisher noch nicht entschieden worden ist.Folgende Fragen sind bereits Gegenstand der Vorlagen an den Gerichtshof der Europäischen Union in den Verfahren VII-Verg 51/16 und VII-Verg 17/16 und 18/16 und für den Ausgang des vorliegenden Verfahrens gleichermaßen relevant:.
(Vorlagefrage 4, VII-Verg 51/16, inhaltsgleich mit Vorlagefrage 6 VII -Verg 17/17, VII-Verg 18/16).
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen des Senats in seinen Beschlüssen vom 03.05.2017, VII Verg 51/16 (…dort juris Rn. 15 zu Vorlagefrage 1 Rn. 18 zu Vorlagefrage 4) und VII Verg 17/16 und 18/16 (…dort juris Rn. 16 zu Vorlagefrage 1 und Rn. 22 zu Vorlagefrage 4) Bezug genommen.
Der Senat hat in dem Verfahren VII Verg 51/16 unter Ziffer 3 folgende Vorlagefrage formuliert:.
- OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 17/16
EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit der Direktvergabe von öffentlichen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2018 - Verg 26/17
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates (…ABl. L 315 vom 03.12.2007, S. 1-13) im Anschluss an die Vorlagefragen in den beim Senat anhängigen Verfahren VII-Verg 17/16, 18/16 und VII-Verg 51/60 zusätzlich folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.Zum Teil sind die Fragen bereits Gegenstand der Vorlagen an den Gerichtshof der Europäischen Union in den Verfahren VII-Verg 51/16 und VII-Verg 17/16 und 18/16, über die bisher noch nicht entschieden worden ist.
Folgende Fragen sind bereits Gegenstand der Vorlagen an den Gerichtshof der Europäischen Union in den Verfahren VII-Verg 51/16 und VII-Verg 17/16 und 18/16 und für den Ausgang des vorliegenden Verfahrens gleichermaßen relevant:.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen des Senats in seinen Beschlüssen vom 03.05.2017, VII Verg 51/16 (…dort juris Rn. 15 zu Vorlagefrage 1 Rn. 18 zu Vorlagefrage 4) und VII Verg 17/16 und 18/16 (…dort juris Rn. 16 zu Vorlagefrage 1 und Rn. 22 zu Vorlagefrage 4) Bezug genommen.
- OLG Düsseldorf, 02.08.2017 - Verg 17/17
Ausschluss eines Angebots von der Wertung wegen Änderung an den Vergabeunterlagen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2018 - Verg 26/17
Hierbei handelt es sich um die Fragen 1 beider Vorlagen sowie um die Vorlagefragen 4 und 6 in dem Verfahren VII-Verg 17/17, VII-Verg 18/16 (siehe unter 1.).(Vorlagefrage 4, VII-Verg 51/16, inhaltsgleich mit Vorlagefrage 6 VII -Verg 17/17, VII-Verg 18/16).
(Vorlagefrage 4, VII -Verg 17/17, VII-Verg 18/16).
- OLG Düsseldorf, 23.12.2015 - Verg 34/15
Zulässigkeit der Vergabe von Busverkehrsdienstleistungen ohne Ausschreibung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.03.2018 - Verg 26/17
Es fehlt an der nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 23.12.2015, VII-Verg 34/15, KommJur 2016, 144) hierfür erforderlichen Übernahme eines wesentlichen Teils des bisher beim Auftraggeber liegenden Nutzungs- und Verwertungsrisikos bei der Erbringung der Verkehrsdienstleistungen.
- OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 2/19
Was ist unter dem "Betriebsrisiko" zu verstehen?
Die ursprünglich bestehenden Zweifel des Senats hinsichtlich der Auslegung des Eigenerbringungsgebots in Art. 5 Abs. 2 UAbs. 3 lit. e der Verordnung (EG) 1370/2007 - die Auslegungsfrage stellt sich in der gleichen Weise bei der Anwendung der insoweit wortgleichen Vorschrift des Art. 4 Abs. 7 S. 2 der Verordnung - sind nach Abschluss zweier Vorabentscheidungsersuchen ausgeräumt (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 2017, VII-Verg 51/16, Vorlagefrage 3, und vom 8. März 2018, VII-Verg 26/17).