Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 07.07.1993 - 11 U 6/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1994, 515
- GRUR 1993, 994
Wird zitiert von ...
- LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 591/17
Schienenkartell - Schadensersatzprozess an das Landgericht Dortmund verwiesen
Jede Frage des Gerichts im Rahmen einer Beweisaufnahme oder schon im Rahmen eines Beweisbeschlusses liefe darauf hinaus, zu klären, ob und wann der Beklagte an einer noch legalen, oder schon illegalen Absprache beteiligt war oder ob er lediglich von legalen oder schon illegalen Absprachen Kenntnis erlangt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.07.1993 - 11 U 6/93, GRUR 1993, 994).Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat - zur damals vorgesehenen Aussetzung - formuliert, eine Beweisaufnahme sei vom Nichtkartellgericht nur durchzuführen, wenn die kartellrechtliche Frage gänzlich entbehrlich werde (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.07.1993 - 11 U 6/93, GRUR 1993, 994).
Dies führt aber nicht dazu, dass die Beweisaufnahme durchgeführt werden dürfte: "Lässt sich erst aufgrund einer Beweisaufnahme klären, ob der Rechtsstreit auch ohne Beantwortung der kartellrechtlichen Frage entschieden werden kann, muss das Nicht-Kartellgericht seine Zuständigkeit ebenfalls verneinen" (…Bornkamm in Langen/Bunte Kartellrecht Bd. 1 § 87 GWB Rn. 14; ebenso OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.07.1993 - 11 U 6/93, GRUR 1993, 994).