Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 12.07.2012 - I-2 U 94/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für eine Polstervorrichtung zum Einschließen eines Amputationsstumpfes
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Polstervorrichtung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für eine Polstervorrichtung zum Einschließen eines Amputationsstumpfes, weil die angegriffenen Ausführungsformen von der technischen Lehre des Klagepatents Gebrauch machen.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 22.09.2011 - 4a O 150/10
- OLG Düsseldorf, 12.07.2012 - I-2 U 94/11
- OLG Düsseldorf, 12.07.2012 - 2 U 95/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.03.2008 - III ZR 220/07
Verjährungsbeginn - Kenntnis vom Schaden setzt generell keine zutreffende …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2012 - 2 U 94/11
Aus Gründen der Rechtssicherheit und Billigkeit genügt dabei das Wissen um die den Anspruch begründenden tatsächlichen Umstände und kommt es darüber hinaus nicht auf eine zutreffende rechtliche Würdigung der Tatumstände an (BGH, MDR 2008, 615).Sie ist nur ausnahmsweise dann zu fordern, wenn die Rechtslage derart unübersichtlich und zweifelhaft ist, dass sie selbst ein Rechtskundiger nicht zuverlässig einzuschätzen vermag (BGH, MDR 2008, 615).
Nach der - auch im Rahmen von § 141 PatG zu beachtenden (BGH, MDR 2008, 615) - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 852 BGB ist allerdings die Kenntnis eines rechtsgeschäftlichen Vertreters grundsätzlich unbeachtlich und nur die Kenntnis des verletzten Rechtsinhabers selbst geeignet, den Lauf der Verjährungsfrist in Gang zu setzen (BGH, GRUR 1998, 133, 137 - Kunststoffaufbereitung).
- BGH, 29.04.1997 - X ZR 101/93
"Kunststoffaufbereitung"; Beginn der Verjährungsfrist zu Lasten des Lizenznehmers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2012 - 2 U 94/11
Nach der - auch im Rahmen von § 141 PatG zu beachtenden (BGH, MDR 2008, 615) - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 852 BGB ist allerdings die Kenntnis eines rechtsgeschäftlichen Vertreters grundsätzlich unbeachtlich und nur die Kenntnis des verletzten Rechtsinhabers selbst geeignet, den Lauf der Verjährungsfrist in Gang zu setzen (BGH, GRUR 1998, 133, 137 - Kunststoffaufbereitung).Bei Patentverletzungen kommt eine Wissenszurechnung nach diesen Regeln nur in Betracht, wenn der Patentinhaber den Dritten mit der Geltendmachung von Rechten aus dem Patent beauftragt hat (BGH, GRUR 1998, 133, 137 - Kunststoffaufbereitung).
- BGH, 16.05.1989 - VI ZR 251/88
Unterlassen der Prüfung von Krankenhausunterlagen auf ärztliche Behandlungsfehler
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2012 - 2 U 94/11
Nur wenn und soweit der Verletzte einen Dritten mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten in eigener Verantwortung betraut hat, darf dem Rechtsinhaber ausnahmsweise dasjenige Wissen zugerechnet werden, welches der andere in dem ihm zugewiesenen Aufgabenbereich erlangt hat (BGH, NJW 1989, 2323 mwN; BGH, NJW 1968, 988). - BGH, 29.01.1968 - III ZR 118/67
Haftung des Geschädigten für das Wissen Dritter
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.07.2012 - 2 U 94/11
Nur wenn und soweit der Verletzte einen Dritten mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten in eigener Verantwortung betraut hat, darf dem Rechtsinhaber ausnahmsweise dasjenige Wissen zugerechnet werden, welches der andere in dem ihm zugewiesenen Aufgabenbereich erlangt hat (BGH, NJW 1989, 2323 mwN; BGH, NJW 1968, 988).