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   OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - I-6 U 109/13   

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https://dejure.org/2014,59664
OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - I-6 U 109/13 (https://dejure.org/2014,59664)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.02.2014 - I-6 U 109/13 (https://dejure.org/2014,59664)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - I-6 U 109/13 (https://dejure.org/2014,59664)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertungskompetenz des Insolvenzverwalters; Beteiligung der Gläubiger an den Kosten für Feststellung und Verwertung; Hinnahme des Abzugs der Umsatzsteuer; Sicherungsübereignung einer Sache in der Insolvenz

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.03.2008 - IX ZR 220/05

    Kein Aussonderungsrecht der finanzierenden Bank aus abgetretenem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - 6 U 109/13
    Der Ansicht des IX. Zivilsenats des BGH, hierfür sei eine Vertragsübernahme erforderlich (vgl. NZI 2008, 357 ff.), könne nicht gefolgt werden.

    Der Sicherungszweck habe sich auch nicht durch die Übertragung des Vorbehaltseigentums wie im Fall des BGH vom 27.03.2008 (IX ZR 220/05, NZI 2008, 357) geändert.

    Entgegen der Konstellation im Fall des BGH diene der Kaufpreisanspruch auch nicht als Sicherungsmittel für die Beklagte (BGH NZI 2008, 357 ff., Textziffer 35), sondern sei Gegenstand des Factoring-Vertrages gewesen und werde nicht nur im Sicherungsfall von der Beklagten geltend gemacht.

    Insofern nimmt der Kläger Bezug auf die vom Landgericht ausdrücklich als nicht einschlägig angesehene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2008 (IX ZR 220/05) und meint, auch eine zum Konzern der Verkäuferin gehörende Bank sei wie jede andere Bank zu behandeln, wenn und soweit sie mit dem Käufer vertragliche Beziehungen eingehe und diesem den Ankauf finanziere.

    Das Landgericht habe die Bedeutung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2008 (IX ZR 220/05) verkannt, als es gemeint habe, für die Abgrenzung von Ab- und Aussonderungsrechten komme es auf die Abtretung kaufvertraglicher Rücktrittsrechte an.

    Mit dieser Rechtsfrage habe sich der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 27. März 2008 (IX ZR 220/05) befasst und zwar in seinem, des Klägers, Sinne.

    Dem liegt die gesetzgeberische Wertung zugrunde, dass der Warenkreditgeber, der die ihm gehörende Kaufsache dem Schuldner übergeben hat, ohne die vollständige Gegenleistung zu erhalten, schutzwürdiger ist als der Geldkreditgeber, dem eine Sache lediglich zur Sicherung einer Darlehensforderung überlassen worden ist (BGH, Urt. v. 27. März 2008 - IX ZR 220/05, BGHZ 176, 86 - 99 = NZI 2008, 357 - 360/juris Tz. 24 m.w.N.).

    Daher unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt, wie das Landgericht zutreffend angenommen hat, auch von demjenigen, welcher der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2008 (IX ZR 220/05) zugrunde gelegen hat.

  • LG Düsseldorf, 10.07.2013 - 41 O 23/12

    Zahlung einer insolvenzrechtlichen Feststellungspauschale und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - 6 U 109/13
    Die Berufung des Klägers gegen das am 10. Juli 2013 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (41 O 23/12) wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, die Beklagte unter Abänderung des am 10. Juli 2013 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf (41 O 23/12) zu verurteilen, an ihn 293.478,04 Euro nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszins seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

  • OLG Jena, 08.05.2012 - 5 U 513/11
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - 6 U 109/13
    Der hier in Rede stehende Sachverhalt ist daher noch am ehesten mit demjenigen vergleichbar, der dem von der Beklagten als Anlage B 4 überreichten Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts vom 08. Mai 2012 (5 U 513/11) zugrunde gelegen und auf welches sich das Landgericht bezogen hat.
  • OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 12 U 89/13

    Verkehrsunfall: Verweigerung einer notwendigen psychotherapeutischen Behandlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - 6 U 109/13
    In dem parallel geführten Anfechtungsprozess (LG Düsseldorf 41 O 82/11 = OLG Düsseldorf I-12 U 89/13) habe die Beklagte hingegen zu keinem Zeitpunkt behauptet, Kaufpreisgläubigerin zu sein.
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