Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 16.11.1998 - 9 U 103/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 570b, 505 Abs. 2
Zahlung der Maklerprovision durch Vorkaufsberechtigten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1999, 800
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.12.1995 - III ZR 34/95
Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine Maklerklausel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.1998 - 9 U 103/98
Danach haben die Bekl. nicht nur den Kaufpreis zu zahlen, sondern schlechthin diejenigen Leistungen zu erbringen, die dem Erstkäufer nach dem Kaufvertrag oblegen hätten (vgl. LM Nr. 4 zu § 505 BGB , BI. 1; BGH NJW 1996, 654, 655 = MittRhNotK 1996, 320 ).Eine Ausnahme ergibt sich nur insoweit, als nach § 505 Abs. 2 BGB nur "der Kauf" zwischen den Vorkaufsberechtigten und den Vorkaufsverpflichteten zustande kommt, daß die Bekl. als Vorkaufsberechtigte also solche Bestimmungen des Kaufvertrages nicht verpflichten, die wesensgemäß nicht zum Kaufvertrag gehören und sich darin als Fremdkörper darstellen (vgl. BGH LM Nr. 4 zu § 505 BGB , BI. 2; BGH NJW 1996, 654, 655 = MittRhNotK 1996, 320 ).
Bestimmungen über die Verteilung der Maklerkosten können daher, wenn sich diese Kosten, wie vorliegend, im üblichen Rahmen halten, in der Regel nicht als Fremdkörper im Kaufvertrag angesehen werden; sie gehören vielmehr normalerweise wesensmäßig zum Kaufvertrag (vgl. BGH NJW 1996, 654, 655 = MittRhNotK 1996, 320 ).
- BayObLG, 11.01.1999 - 1Z BR 113/98
Nachlaßverbindlichkeit als verkehrswesentliche Eigenschaft einer Erbschaft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.1998 - 9 U 103/98
2. Erbrecht - Zur Erbschaftsannahme und deren Anfechtung (BayObLG, Beschluß vom 11.1. 1999 - 1Z BR 113/98 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Demharter, München) BGB §§ 119; 1943; 1954; 2077 1. Zur Unwirksamkeit einer erbvertraglichen Verfügung zugunsten des Ehegatten, wenn im Zeitpunkt des Erbfalls ein Scheidungsverfahren anhängig ist. - BGH, 12.03.1998 - III ZR 14/97
Anspruch des Maklers aus dem Grundstückskaufvertrag; Einwand der Verflechtung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.1998 - 9 U 103/98
Die von den Bekl. herangezogene Entscheidung BGH NJW 1998, 1552 = MittRhNotK 1998, 170 ist nicht einschlägig, weil sie sich nicht über das hier maßgebliche Problem der Auswirkungen der Ausübung eines Vorkaufsrechts auf eine im Grundstückskaufvertrag vereinbarte Maklerprovision verhält.
- LG Düsseldorf, 02.12.2015 - 5 O 124/15
Vorkaufsausübung droht: Nachteilige Vertragsänderung ist unverbindlich!
Dies gilt auch dann, wenn der Mieter das ihm gesetzlich eingeräumte Vorkaufsrecht gemäß § 577 BGB ausübt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.1998, 9 U 103/98, eingestellt in Juris).