Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.01.2017 - VI-3 Kart 183/15 (V)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,3158
OLG Düsseldorf, 18.01.2017 - VI-3 Kart 183/15 (V) (https://dejure.org/2017,3158)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.01.2017 - VI-3 Kart 183/15 (V) (https://dejure.org/2017,3158)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Januar 2017 - VI-3 Kart 183/15 (V) (https://dejure.org/2017,3158)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,3158) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Netzbetreibers zur zeitgleichen Abrechnung mehrerer durch denselben Netznutzer genutzter Entnahmestellen (sog. Pooling)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Netzbetreibers zur zeitgleichen Abrechnung mehrerer durch denselben Netznutzer genutzter Entnahmestellen (sog. Pooling)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Pooling der Entnahmestellen auch bei kundenseitig bestehender Verbindung

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 31 EnWG, §§ 2 Nr. 6, 17 Abs. 2a Satz 1 StromNEV
    Voraussetzungen für eine gepoolte Abrechnung nach § 17 Abs. 2a Satz 1 Nr. 4 2. Alt. StromNEV

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Zur Poolingpflicht bei induktiver Verbindung über Transformatoren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung eines Netzbetreibers zur zeitgleichen Abrechnung mehrerer durch denselben Netznutzer genutzter Entnahmestellen (sog. Pooling)

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung eines Netzbetreibers zur zeitgleichen Abrechnung mehrerer durch denselben Netznutzer genutzter Entnahmestellen (sog. Pooling)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • raue.com (Entscheidungsbesprechung)

    Neues zum Pooling: Gute Chancen für Netzkunden auf Rückzahlungen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Offenburg, 22.07.2015 - 5 O 10/15

    Berechnung des Netznutzungsentgelts: Wirksamkeit der Pooling-Regelung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2017 - 3 Kart 183/15
    Dass die Möglichkeit zur Lastverlagerung die Zulassung des Poolings mehrerer Entnahmestellen sachlich rechtfertigt, entspricht dem Grundsatz der Kostenverursachungsgerechtigkeit als Ausprägung der in § 21 EnWG geforderten Angemessenheit der Netzentgelte (so auch LG Offenburg, 22.07.2015, 5 O 10/15).

    Zu diesem Ergebnis gelangt auch das LG Offenburg (Urteil vom 22.07.2015, 5 O 10/15 KfH), folgert daraus jedoch nicht, dass dieses Verständnis der Regelung des § 17 Abs. 2a S. 1 Nr. 4 2. Alt. StromNEV unrichtig ist, sondern nimmt an, dass die Vorschrift gegen das Diskriminierungsverbot in § 21 EnWG verstoße und deswegen ungültig sei.

    Schließlich bildet der Wortlaut der Vorschrift entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin zu 1) und der in der Entscheidung des Landgerichts Offenburg vom 23.07.2015 (5 O 10/15 KfH) geäußerten Rechtsauffassung keine Zulässigkeitsgrenze für die durch die Bundesnetzagentur vorgenommene Auslegung.

  • OLG Düsseldorf, 28.10.2020 - 3 Kart 842/19
    Wie vom Senat bereits in seinem Beschluss v. 18.01.2017 (VI-3 Kart 183/15 [V], Rn. 60, juris) im Einzelnen ausgeführt, ist die Zulassung des Poolings mehrerer Entnahmestellen wegen der Möglichkeit zur Lastverschiebung sachlich rechtfertigt und entspricht dem Grundsatz der Kostenverursachungsgerechtigkeit als Ausprägung der in § 21 EnWG geforderten Angemessenheit der Netzentgelte.
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - 3 Kart 197/15

    Anspruch eines Netznutzers auf Vereinbarung eines angemessenen Netzentgelts für

    Um dies zu gewährleisten, ordnet § 17 Abs. 2a S. 1 Nr. 4 StromNEV an, dass die Entnahmestellen entweder in einem einheitlichen Netzknotenpunkt liegen oder zwischen ihnen eine galvanische Verbindung besteht, wobei deren kennzeichnendes Merkmal die Möglichkeit einer Lastverlagerung ist (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 18.01.2017, VI-3 Kart 183/15).
  • BGH, 09.10.2018 - EnVR 32/17

    Verstoß gegen § 19 Abs. 3 S. 1 StromNEV aufgrund der Nichteinräumung eines

    Die in Rede stehende Entscheidung des Beschwerdegerichts (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Januar 2017 - 3 Kart 183/15, RdE 2017, 214, juris Rn. 46 ff.) beruht auf der Erwägung, dass die dort zu beurteilende Anschlusssituation mit der Zielsetzung des § 17 Abs. 2a StromNEV in Einklang steht.
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - 3 Kart 123/16

    Höhe der Entschädigung wegen Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen

    Dagegen dient das Missbrauchsverfahren weder der Klärung abstrakter Rechtsfragen für die Zukunft noch einer nachträglichen Überprüfung im Sinne eines Fortsetzungsfeststellungsbegehrens (Senat, Beschluss v. 18.01.2017, VI-3 Kart 183/15, Rn. 68, juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2023 - 3 Kart 29/22

    Zulässigkeit eines besonderen Missbrauchsverfahrens gem. § 31 EnWG nach

    (1) Das Erfordernis einer gegenwärtigen Interessenberührung folgt aus dem Sinn und Zweck des § 31 EnWG als Streitschlichtungsinstrument, das der Bundesnetzagentur auf Antrag ermöglicht, durch geeignete Maßnahmen eine bestehende bzw. andauernde Zuwiderhandlung abzustellen (vgl. BGH, Beschl. v. 09.10.2018 - EnVR 22/17, juris Rn. 15 f. - Galvanische Verbindung; Senat, Beschl. v. 18.01.2017 - VI-3 Kart 183/15 [V], juris Rn. 68).
  • OLG Brandenburg, 16.08.2022 - 17 U 2/22

    Zahlung von Entgelten für dezentrale Stromeinspeisungen Verweis auf die

    Die Parteien streiten nur darum, ob auch die Voraussetzung nach Ziffer 1. Buchst. d) erfüllt war, ob also zwischen den Entnahmestellen des unterlagerten Netzes eine "galvanische Verbindung" bestand, die zumindest durch eine Schalthandlung geschlossen werden konnte, wobei es - auch zwischen den Parteien unstreitig - nicht auf eine galvanische Verbindung im streng technischen Sinne ankommt, denn eine induktive Verbindung ist ebenso ausreichend (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2017 - VI-3 Kart 183/15, juris Rn. 5 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht