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OLG Düsseldorf, 18.11.2014 - I-21 U 102/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit eines Wiederkaufsrechts bei vergünstigten Erwerb eines Grundstücks von einer kommunalen Gebietskörperschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit eines Wiederkaufsrechts bei vergünstigten Erwerb eines Grundstücks von einer kommunalen Gebietskörperschaft
- rechtsportal.de
BauGB § 11 Abs. 2 S. 1
Wirksamkeit eines Wiederkaufsrechts bei vergünstigten Erwerb eines Grundstücks von einer kommunalen Gebietskörperschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 26.02.2014 - 9 O 416/10
- OLG Düsseldorf, 18.11.2014 - I-21 U 102/14
- BGH, 26.06.2015 - V ZR 271/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.04.2010 - V ZR 175/09
Städtebaulicher Vertrag: Rechtsnatur einer im Rahmen eines Einheimischenmodells …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.2014 - 21 U 102/14
In rechtlicher Konsequenz bedeutet dies, dass in notariellen Kaufverträgen über die subventionierte Veräußerung von Gemeindeland enthaltene Regelungen, die den Erwerbern ein Wiederverkaufsrecht der Gemeinde innerhalb eines bestimmten Zeitraums aufbürden, nicht nur zulässig, sondern sogar erforderlich sind, da hierdurch erst die (öffentlich-) rechtlichen Voraussetzungen für die Vergabe preisgünstigen Baulands geschaffen werden (vgl. BGH, Urteil vom 16.04.2010 - V ZR 175/09 - NJW 2010, 3505, Tz. 12;… ebenso OLG Düsseldorf, 23. Zivilsenat, a.a.O. zitiert nach juris Rz. 5.). - OLG Düsseldorf, 19.06.2012 - 23 U 108/11
Gerichtliche Inhaltskontrolle der Verpflichtung zur Leistung einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.11.2014 - 21 U 102/14
Auch steht der Senat bei seiner Wertung nicht im Widerspruch zu der von beiden Parteien angeführten sowie auch vom Landgericht zitierten Entscheidung des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19.6.2012 , I-23 U 108/11, vgl. BauR 2012, 1410ff zitiert nach juris, in dem streitgegenständlich ebenfalls ein gegen die hiesige Beklagte gerichteter Anspruch auf Rückzahlung eines zum Abkauf eines Wiederkaufsrecht gezahlten Ausgleichsbetrages gewesen ist.