Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.12.2000 - 9 U 63/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11698
OLG Düsseldorf, 18.12.2000 - 9 U 63/00 (https://dejure.org/2000,11698)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2000 - 9 U 63/00 (https://dejure.org/2000,11698)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 2000 - 9 U 63/00 (https://dejure.org/2000,11698)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,11698) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsnatur der Quadratmeter-Angaben in einem notariellen Kaufvertrag

Verfahrensgang

  • LG Mönchengladbach - 10 O 225/99
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2000 - 9 U 63/00
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.11.1990 - V ZR 91/89

    Angaben über Wohnfläche; Begriff der Wohnfläche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2000 - 9 U 63/00
    Die Angabe eine Wohnfläche kann grundsätzlich eine Eigenschaft der Kaufsache sein, denn sie stellt eine tatsächliche und rechtliche Beziehung des Hausgrundstücks zu seiner Umwelt dar, die in dessen psychische Beschaffenheit seinen Grund hat und deshalb zusicherungsfähig ist (vgl. BGH NJW 1991, 912, 913).

    Indes verbindet sich mit dem Begriff der Wohnfläche schon kein allgemeiner Sprachgebrauch, der auf eine bestimmte Berechnungsmethode hinweisen würde (vgl. BGH NJW 1997, 2874, 2874; NJW 1991, 912, 913).

    Deshalb kann nicht ohne gesonderte Vereinbarung angenommen werden, dass die Parteien, wenn sie denn von einer " Wohnfläche" ausgegangen sind, diese mit der Fläche gleichgesetzt haben, die sich etwa aufgrund einer Wohnflächenberechnung nach der II. Berechnungsverordnung (§§ 42 bis 44 der II. BVO) oder auch einer Berechnung nach DIN 283 ergibt (vgl. dazu BGH NJW 1991, 912, 913).

  • BGH, 29.10.1980 - VIII ZR 148/79

    Zusicherung von in der Ausschreibung geforderten Eigenschaften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2000 - 9 U 63/00
    Es müssen deshalb Umstände hinzukommen, die erkennen lassen, der Verkäufer wolle für die Einhaltung der fixierten Eigenschaften des Verkaufsgegenstandes ohne jedes Verschulden - im Sinne einer Garantiehaftung - einstehen (vgl. BGH NJW 1988, 1018, 1020; NJW 1981, 222, 223).

    Hierfür kommt es entscheidend darauf an, wie der Käufer die Äußerungen des Verkäufers unter Berücksichtigung seines sonstigen Verhaltens und der Umstände, die zum Vertragsschluss geführt haben, auffassen durfte (vgl. BGH NJW 1981, 222, 223).

  • BGH, 11.07.1997 - V ZR 246/96

    Begriff der Wohnfläche; Minderung der Vergütung wegen Abweichung von der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2000 - 9 U 63/00
    Indes verbindet sich mit dem Begriff der Wohnfläche schon kein allgemeiner Sprachgebrauch, der auf eine bestimmte Berechnungsmethode hinweisen würde (vgl. BGH NJW 1997, 2874, 2874; NJW 1991, 912, 913).
  • BGH, 26.02.1993 - V ZR 270/91

    Zusicherung von Mieterträgen bei Grundstückskauf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2000 - 9 U 63/00
    Indes kommt es für die Frage, ob eine Eigenschaft zugesichert ist, nicht nur auf den Vertragstext, sondern auch auf die besonderen Umstände des Einzelfalles an (vgl. BGH WM 1993, 1254, 1255).
  • BGH, 07.10.1987 - VIII ZR 255/86

    Aufrechnung mit Gewährleistungsansprüchen gegen Kaufpreisansprüche aus der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2000 - 9 U 63/00
    Es müssen deshalb Umstände hinzukommen, die erkennen lassen, der Verkäufer wolle für die Einhaltung der fixierten Eigenschaften des Verkaufsgegenstandes ohne jedes Verschulden - im Sinne einer Garantiehaftung - einstehen (vgl. BGH NJW 1988, 1018, 1020; NJW 1981, 222, 223).
  • RG, 08.06.1904 - V 550/03

    Gewährleistung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2000 - 9 U 63/00
    Zwar muss entgegen - dem Gesetzeswortlaut in § 464 BGB der Vorbehalt nicht zwingend bei der Annahme erklärt worden, ein vor Annahme erklärter Vorbehalt reicht aus, wenn er bei der Annahme erkennbar aufrecht erhalten wird (vgl. RGZ 58, 261, 263).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht