Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 20.12.2022 - 1 UF 78/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 21.06.2022 - 278 F 16/20
- OLG Düsseldorf, 20.12.2022 - 1 UF 78/22
Papierfundstellen
- MDR 2023, 239
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.09.2020 - XII ZB 499/19
Kindesunterhalt: Auskunftsverpflichtung des "unbegrenzt leistungsfähigen" …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2022 - 1 UF 78/22
Danach darf der Kindesunterhalt bei einem den - bis 2021 maßgeblichen - höchsten Einkommensbetrag der Düsseldorfer Tabelle übersteigenden Einkommen nicht auf den für die - bis 2021 einschlägige - höchste Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle geltenden Richtsatz festgeschrieben werden (BGH, FamRZ 2021, 28, Rn. 19).Um eine solche Bedarfsbeschränkung zu vermeiden, kann Anlass für eine über die höchste Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle hinausgehende Fortschreibung der Tabellenwerte bestehen, die keine konkrete Bedarfsermittlung verlangt (vgl. BGH, FamRZ 2021, 28, Rn. 17 ff.).
- BGH, 09.03.2022 - XII ZB 233/21
Kindesunterhalt: Berücksichtigung der vom Unterhaltspflichtigen auf ein Darlehen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2022 - 1 UF 78/22
Dieser Gesichtspunkt rechtfertigt die Berücksichtigung von Tilgungsleistungen auch beim Kindesunterhalt (BGH, FamRZ 2022, 781, Rn. 13).Mangels näherer Darlegung der Einzelheiten solcher Abreden lässt sich insbesondere nicht feststellen, dass die Verbindlichkeiten nach Zweck, Zeitpunkt und Art der Entstehung sowie der wirtschaftlichen Gesamtsituation nach billigem Ermessen anzuerkennen sind (vgl. BGH, FamRZ 2022, 781, Rn. 11).
- BGH, 31.01.2018 - XII ZB 133/17
Kindesunterhalt: Verwirkung eines nicht geltend gemachten Unterhaltsanspruchs
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2022 - 1 UF 78/22
Ein bloßes Unterlassen der Geltendmachung reicht hierfür nicht aus (BGH, FamRZ 2018, 589, Rn. 14 f.). - BGH, 07.11.2012 - XII ZB 229/11
Nachehelicher Unterhalt: Nachträgliche Erhöhung des nach dem Auskunftsbegehren …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2022 - 1 UF 78/22
Der Unterhaltsberechtigte kann nämlich rückwirkend keinen höheren Unterhalt verlangen, wenn er den Anspruch bereits beziffert hat (BGH, FamRZ 2013, 109, Rn. 41 f.).
- OLG Koblenz, 27.07.2023 - 7 UF 152/23 Der Unterhaltsbedarf des Kindes bemisst sich nämlich auch dann nach den Prozentsätzen der "neuen" Einkommensgruppen Nr. 11 bis 15 der Düsseldorfer Tabelle 2022, wenn das bedarfsbestimmende Einkommen für Zeiträume bis 2021 den Höchstbetrag der bis dahin einschlägigen höchsten Einkommensgruppe Nr. 10 der Düsseldorfer Tabelle überschreitet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2022, 1 UF 78/22).