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   OLG Düsseldorf, 21.02.2001 - U (Kart) 33/00   

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https://dejure.org/2001,14949
OLG Düsseldorf, 21.02.2001 - U (Kart) 33/00 (https://dejure.org/2001,14949)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.02.2001 - U (Kart) 33/00 (https://dejure.org/2001,14949)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - U (Kart) 33/00 (https://dejure.org/2001,14949)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck.de (Leitsatz)

    Zulässigkeit von 'Strom und Fon'-Koppelungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wettbewerbsrechtliche Beurteilung eines regionalen Energieversorgungsunternehmen, das den Verbrauchern neben einer Belieferung nur mit Strom wahlweise eine Koppelung von Stromlieferung und Sprachtelefondienstleistungen mit einem Gesamtpreis anbietet

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 285
  • MMR 2001, 453
  • K&R 2002, 200
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für

    Selbst wenn davon auszugehen wäre, daß die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen durch diese Vorschrift des Grundgesetzes materiell privatisiert und der Aufgabenwahrnehmung durch solche Unternehmen entzogen werden sollte, die ausschließlich oder mehrheitlich in staatlicher oder kommunaler Hand sind (so Elftes Hauptgutachten der Monopolkommission, BT-Drucks. 13/5309, Tz. 60; Bullinger/Mestmäcker, Multimedia-Dienste, S. 82 f.; Müller, DVBl. 1998, 1256, 1258 ff.; Stober, Besonderes Wirtschaftsverwaltungsrecht, 12. Aufl., S. 273; wohl auch Stern/Bauer in Stern, Postrecht der Bundesrepublik Deutschland, Art. 87f GG Rdn. 15; einschränkend Windthorst in Sachs, GG, 3. Aufl., Art. 87f Rdn. 28a ["soweit privatwirtschaftliche Entscheidungsautonomie (nicht) gewährleistet ist"]; ablehnend OLG Düsseldorf GRUR-RR 2002, 285, 287 f.; Badura in Bonner Kommentar, Bearb. 1997, Art. 87f GG Rdn. 22; Ebsen, DVBl. 1997, 1039, 1042; Ehlers, DVBl. 1998, 497, 502; Gersdorf in v. Mangold/Klein/Starck, GG, 4. Aufl., Art. 87f Abs. 2 Rdn. 74 f.; Lerche in Maunz/Dürig, GG, Bearb. 1996, Art. 87f Rdn. 58; Pünder, DVBl. 1997, 1353 f.; Trute, VVDStRL 57, 216, 226 f.), könnte ein Verstoß gegen eine derartige gesetzliche Schranke mangels einer auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogenen Schutzfunktion aus denselben Gründen keine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche von Wettbewerbern begründen wie ein Verstoß gegen Art. 87 BayGO (vgl. zur fehlenden wettbewerbsrechtlichen Bedeutung einer materiellen Privatisierung des Abfallrechts BGH WRP 2003, 262, 264 - Altautoverwertung).

    Das Berufungsgericht hat diese Klagebegründung zutreffend mit dem Hinweis zurückgewiesen, daß die Beklagte zu 1 kein Telekommunikationsnetz betreibe (ebenso OLG Düsseldorf GRUR-RR 2002, 285, 287).

  • BGH, 04.11.2003 - KZR 38/02

    "Strom und Telefon II"; Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer

    Selbst wenn davon auszugehen wäre, daß die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen durch diese Vorschrift des Grundgesetzes materiell privatisiert und der Aufgabenwahrnehmung durch solche Unternehmen entzogen werden sollte, die ausschließlich oder mehrheitlich in staatlicher oder kommunaler Hand sind (so Elftes Hauptgutachten der Monopolkommission, BT-Drucks. 13/5309, Tz. 60; Bullinger/Mestmäcker, Multimedia-Dienste, S. 82 f.; Müller, DVBl. 1998, 1256, 1258 ff.; Stober, Besonderes Wirtschaftsverwaltungsrecht, 12. Aufl., S. 273; wohl auch Stern/Bauer in Stern, Postrecht der Bundesrepublik Deutschland, Art. 87f GG Rdn. 15; einschränkend Windthorst in Sachs, GG, 3. Aufl., Art. 87f Rdn. 28a ["soweit privatwirtschaftliche Entscheidungsautonomie (nicht) gewährleistet ist"]; ablehnend OLG Düsseldorf GRUR-RR 2002, 285, 287 f.; Badura in Bonner Kommentar, Bearb. 1997, Art. 87f GG Rdn. 22; Ebsen, DVBl. 1997, 1039, 1042; Ehlers, DVBl. 1998, 497, 502; Gersdorf in v. Mangold/Klein/Starck, GG, 4. Aufl., Art. 87f Abs. 2 Rdn. 74 f.; Lerche in Maunz/Dürig, GG, Bearb. 1996, Art. 87f Rdn. 58; Pünder, DVBl. 1997, 1353 f.; Trute, VVDStRL 57, 216, 226 f.), könnte ein Verstoß gegen eine derartige gesetzliche Schranke mangels einer auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion aus denselben Gründen keine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche von Wettbewerbern begründen wie ein Verstoß gegen § 107 GO NW (vgl. zur fehlenden wettbewerbsrechtlichen Bedeutung einer materiellen Privatisierung des Abfallrechts BGH WRP 2003, 262, 264 - Altautoverwertung).

    Das Berufungsgericht hat diese Klagebegründung zutreffend mit dem Hinweis zurückgewiesen, daß die Beklagte zu 1 kein Telekommunikationsnetz betreibe (ebenso bereits OLG Düsseldorf GRUR-RR 2002, 285, 287).

  • OLG München, 22.11.2001 - Kart 1/00

    Geltendmachung von Entgelten beim Wechsel des Stromlieferanten bei

    In ihrem Versorgungsgebiet verfügt die Betroffene in Bezug auf den Markt für die Einräumung des Netzzugangs über ein Monopol, aufgrund dessen bis zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts und des damit verbundenen Wegfalls geschlossener Versorgungsgebiete der räumlich relevante Markt in Bezug auf den Strommarkt in ständiger Rechtsprechung nach der Reichweite des Netzes und des damit verbundenen Versorgungsgebietes abgegrenzt wurde (BKartA aaO 305 mwN -RWE/VEW; Möschel aaO § 19 Rdn. 37, 183; GK-Leo, § 19 Rdn. 605; OLG Naumburg aaO: natürliches Monopol; vgl. auch OLG Düsseldorf MMR 2001, 453, 454 li.

    Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass keine Durchleitungshindernisse bestehen, insbesondere keine Wechselgebühren erhoben werden (vgl. auch OLG Düsseldorf MMR 2001, 453, 454 unter II. 1; zur Marktbeherrschung im Sinne von § 33 Abs. 1 Satz 1 TKG i.V.m. § 19 GWB vgl. BVerwG MMR 2001, 681, 683 ff. - Entbündelter Zugang zum Ortsnetz).

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2002 - U (Kart) 69/01

    Zulässigkeit eines Kombinationsangebots eines kommunalen Energieversorgers mit

    Die Ansicht des Senats im Urteil vom 21.2.2001 (U (Kart) 33/00, veröffentlicht in WuW 2002, 612 - "Strom &Fon"), dass das dortige Stromversorgungsunternehmen nur ein "Wiederverkäufer" sei, sei dort wie auch hier nach der Verkehrsauffassung unzutreffend.

    Dessen ungeachtet sei angemerkt, dass ein Koppelungsangebot (vgl. hierzu Senat WuW 2002, 612 ff - "Strom &Fon") in Bezug auf die Kombination "Strom + Telefonie" hier in der Tat nicht gegeben ist.

  • OLG München, 10.10.2002 - U (K) 2616/02

    Rechtmäßigkeit von Werbung für preisvergünstigte Stromlieferungsverträge deren

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