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   OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - III-3 Ws 27/13   

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OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - III-3 Ws 27/13 (https://dejure.org/2013,2826)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.02.2013 - III-3 Ws 27/13 (https://dejure.org/2013,2826)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - III-3 Ws 27/13 (https://dejure.org/2013,2826)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 215 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.1958 - 1 StR 485/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 3 Ws 27/13
    Innerhalb der durch den Umfang der Anfechtung gezogenen Grenzen wird es als erkennendes Gericht zur Entscheidung über den Prozessgegenstand der zugelassenen Anklage und für alle weiteren, das Verfahren betreffenden Erklärungen und Entscheidungen zuständig; die Zuständigkeit des Erstgerichts erlischt (BGHSt 12, 217, ebenso LR-Gössel StPO, 26. Aufl., § 321 Rdn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.1998 - 3 Ws 5/98

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit ; Erkennende Richter im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 3 Ws 27/13
    3.Auf dieser rechtlichen Grundlage ist es nur folgerichtig, mit Eingang der Akten bei der Berufungskammer gemäß § 321 StPO die nach der Geschäftsverteilung zur Mitwirkung berufenen Mitglieder des Spruchkörpers als "erkennende Richter i. S. d. § 28 Abs. 2 S. 2 StPO anzusehen (h. M., OLG Karlsruhe NStZ-RR 1998, 144; KK-Fischer, StPO, 6. Aufl., § 28 Rdn. 7; Meyer-Goßner, StPO, 55. Auf. Rdn. 6).Damit war der abgelehnte Richter nach Vorlage der Akten mit Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 10. Oktober 2011 seit dem 13. Oktober 2011 "erkennender Richter i. S. d. § 28 Abs. 2 S. 2 StPO.
  • OLG Bremen, 03.09.1990 - Ws 108/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 3 Ws 27/13
    4.Der Gegenansicht (HansOLG Bremen NStZ 1991, 95; LR-Siolek a. a. O. § 28 Rdn. 22), wonach im Berufungsverfahren die nach der Geschäftsverteilung zur Mitwirkung berufenen Mitglieder des Spruchkörpers als "erkennende Richter i. S. d. § 28 Abs. 2 S. 2 StPO erst mit dem Zeitpunkt der Terminsbestimmung anzusehen sind, vermag der Senat nicht zu folgen.
  • KG, 29.06.2018 - 2 Ws 123/18

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Entscheidung über die Zurückweisung eines

    Bereits mit dem Eingang der Akten bei der Berufungsstrafkammer nach § 321 StPO sind die nach der Geschäftsverteilung zur Mitwirkung an der Hauptverhandlung berufenen Richter "erkennende Richter" im Sinne von § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO geworden (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2013, 215; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1998, 144).
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