Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 21.05.2010 - I-2 W 26/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts; Begriff der Patentstreitsache i.S. von § 143 Abs. 1 Patentgesetz (PatG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts; Begriff der Patentstreitsache i.S. von § 143 Abs. 1 PatG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2011, 118 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- OLG Hamm, 10.02.2009 - 25 W 63/09
Erstattungsfähigkeit der Terminsgebühr eines Patentanwalts in einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2010 - 2 W 26/10
Eine Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 VV RVG, die grundsätzlich dann entsteht, wenn ein Rechtsanwalt oder in einer Patentstreitsache ein Patentanwalt für seine Partei an einem vom Gericht zur mündlichen Verhandlung bestimmten Termin teilnimmt, wird vom Auftraggeber eines Rechtsanwalts auch dann geschuldet, wenn - wie es hier geschehen ist - in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, gemäß § 307 ohne mündliche Verhandlung entschieden wird (Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG; vgl. hierzu Senat, Mitt. 2005, 525; OLG Hamm, Mitt. 2009, 425;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 307 Rdnr. 12).Entscheidend ist allein, ob der Patentanwalt an der von dem Prozessbevollmächtigten entfalteten Tätigkeit mitgewirkt hat (vgl. Senat, Mitt. 2005, 525; OLG Köln, Mitt. 2006, 286; OLG Hamm, Mitt. 2009, 425).
Für eine solche gebührenauslösende Mitwirkung genügt nach zutreffender, vom erkennenden Senat geteilter Auffassung die Mitwirkung des Patentanwaltes an der Vorlage der Klageschrift (OLG Hamm, Mitt. 2009, 425).
Wenn der Patentanwalt an dieser Tätigkeit mitgewirkt hat, steht ihm hierfür eine gleich hohe Vergütung wie dem Prozessbevollmächtigten zu (OLG Hamm, Mitt. 2009, 425).
Für die Annahme einer Mitwirkung des Patentanwaltes bei der Vorlage der Klageschrift genügt hier, dass dessen Mitwirkung zu Beginn des Verfahrens in der Klageschrift angezeigt worden ist und die Beklagte die Mitwirkung eines Patentanwalts nicht bestreitet; einer näheren Darlegung der konkreten Tätigkeit des Patentanwalts bedarf es unter diesen Umständen nicht (vgl. hierzu auch OLG Hamm, Mitt. 2009, 425).
- BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04
Haftungsausfüllende Kausalität im Anwaltshaftungsprozess
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2010 - 2 W 26/10
Eine Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 VV RVG, die grundsätzlich dann entsteht, wenn ein Rechtsanwalt oder in einer Patentstreitsache ein Patentanwalt für seine Partei an einem vom Gericht zur mündlichen Verhandlung bestimmten Termin teilnimmt, wird vom Auftraggeber eines Rechtsanwalts auch dann geschuldet, wenn - wie es hier geschehen ist - in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, gemäß § 307 ohne mündliche Verhandlung entschieden wird (Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG; vgl. hierzu Senat, Mitt. 2005, 525; OLG Hamm, Mitt. 2009, 425;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 307 Rdnr. 12).Entscheidend ist allein, ob der Patentanwalt an der von dem Prozessbevollmächtigten entfalteten Tätigkeit mitgewirkt hat (vgl. Senat, Mitt. 2005, 525; OLG Köln, Mitt. 2006, 286; OLG Hamm, Mitt. 2009, 425).
- BGH, 03.04.2003 - I ZB 37/02
"Kosten des Patentanwalts"; Erstattungsfähigkeit der Gebühren eines gleichzeitig …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2010 - 2 W 26/10
Auf die sachliche Notwendigkeit der Mitwirkung des Patentanwalts kommt es für die Erstattungsfähigkeit der Gebühren auf Grund der Regelung des § 143 Abs. 3 PatG nicht an; die für die Mitwirkung des Patentanwalts geschuldeten Gebühren sind in Patentstreitsachen erstattungsfähig, ohne dass zu prüfen wäre, ob und in welchem Umfang die Inanspruchnahme des Patentanwalts notwendig war (vgl. BGH, GRUR 2003, 639, 640 [zu § 140 III MarkenG]; Senat, Beschl. v. 20.08.2007 - I-2 W 11/07; OLG Hamburg, MDR 2007, 369 [zu § 140 III MarkenG]; OLG Frankfurt, GRUR 1998, 1034 ; GRUR-RR 2003, 125 [jew. zu § 140 III MarkenG]; OLG Köln, …
- OLG Hamburg, 29.09.2006 - 8 W 164/06
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2010 - 2 W 26/10
Auf die sachliche Notwendigkeit der Mitwirkung des Patentanwalts kommt es für die Erstattungsfähigkeit der Gebühren auf Grund der Regelung des § 143 Abs. 3 PatG nicht an; die für die Mitwirkung des Patentanwalts geschuldeten Gebühren sind in Patentstreitsachen erstattungsfähig, ohne dass zu prüfen wäre, ob und in welchem Umfang die Inanspruchnahme des Patentanwalts notwendig war (vgl. BGH, GRUR 2003, 639, 640 [zu § 140 III MarkenG]; Senat, Beschl. v. 20.08.2007 - I-2 W 11/07; OLG Hamburg, MDR 2007, 369 [zu § 140 III MarkenG]; OLG Frankfurt, GRUR 1998, 1034 ; GRUR-RR 2003, 125 [jew. zu § 140 III MarkenG]; OLG Köln, … - OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 2 W 11/07
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2010 - 2 W 26/10
Auf die sachliche Notwendigkeit der Mitwirkung des Patentanwalts kommt es für die Erstattungsfähigkeit der Gebühren auf Grund der Regelung des § 143 Abs. 3 PatG nicht an; die für die Mitwirkung des Patentanwalts geschuldeten Gebühren sind in Patentstreitsachen erstattungsfähig, ohne dass zu prüfen wäre, ob und in welchem Umfang die Inanspruchnahme des Patentanwalts notwendig war (vgl. BGH, GRUR 2003, 639, 640 [zu § 140 III MarkenG]; Senat, Beschl. v. 20.08.2007 - I-2 W 11/07; OLG Hamburg, MDR 2007, 369 [zu § 140 III MarkenG]; OLG Frankfurt, GRUR 1998, 1034 ; GRUR-RR 2003, 125 [jew. zu § 140 III MarkenG]; OLG Köln, … - OLG Köln, 12.09.2005 - 17 W 178/05
Erstattungsfähigkeit der Gebühren eines Patentanwalts in einem markenrechtlichen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2010 - 2 W 26/10
Entscheidend ist allein, ob der Patentanwalt an der von dem Prozessbevollmächtigten entfalteten Tätigkeit mitgewirkt hat (vgl. Senat, Mitt. 2005, 525; OLG Köln, Mitt. 2006, 286; OLG Hamm, Mitt. 2009, 425). - OLG Frankfurt, 18.02.1998 - 6 W 25/98
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2010 - 2 W 26/10
Auf die sachliche Notwendigkeit der Mitwirkung des Patentanwalts kommt es für die Erstattungsfähigkeit der Gebühren auf Grund der Regelung des § 143 Abs. 3 PatG nicht an; die für die Mitwirkung des Patentanwalts geschuldeten Gebühren sind in Patentstreitsachen erstattungsfähig, ohne dass zu prüfen wäre, ob und in welchem Umfang die Inanspruchnahme des Patentanwalts notwendig war (vgl. BGH, GRUR 2003, 639, 640 [zu § 140 III MarkenG]; Senat, Beschl. v. 20.08.2007 - I-2 W 11/07; OLG Hamburg, MDR 2007, 369 [zu § 140 III MarkenG]; OLG Frankfurt, GRUR 1998, 1034 ; GRUR-RR 2003, 125 [jew. zu § 140 III MarkenG]; OLG Köln, … - OLG Nürnberg, 08.07.2002 - 3 W 1889/02
Erstattungsfähigkeit der Gebühren eines Patentanwalts in …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2010 - 2 W 26/10
2002, 563 [zu § 140 III MarkenG]; OLG Nürnberg, GRUR-RR 2003, 29 [zu § 15 V GeschmMG]; Benkard/Rogge/Grabinski, a.a.O., § 143 PatG Rdnr. 23 u. 23a; Busse/Keukenschrijver, a.a.O. , § 143 PatG Rdnr. 406; Schulte, a. a.O., § 143 Rdnr. 31 und 36). - OLG Zweibrücken, 08.11.1996 - 2 U 53/95
Schmuckanhänger
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2010 - 2 W 26/10
Nichts anderes gilt für eine nach erfolgter Auskunftserteilung erhobene Klage auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, mit der der Beklagte die Richtigkeit der auf der Grundlage von § 140b PatG erteilten Drittauskunft versichern soll (zur Anwendbarkeit von § 269 Abs. 2 BGB auf Drittauskünfte nach § 140b PatG: Senat, Urteil v. 07.10.2004 - I-2 U 41/04;… Schulte, a.a.O., § 140b Rdnr. 37; vgl. a. OLG Zweibrücken, GRUR 1997, 131 - Schmuckanhänger [für Drittauskünfte wegen Verletzung von Urheberrechten]). - OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 2 U 41/04
Messerkopf für Fleischkutter
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2010 - 2 W 26/10
Nichts anderes gilt für eine nach erfolgter Auskunftserteilung erhobene Klage auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, mit der der Beklagte die Richtigkeit der auf der Grundlage von § 140b PatG erteilten Drittauskunft versichern soll (zur Anwendbarkeit von § 269 Abs. 2 BGB auf Drittauskünfte nach § 140b PatG: Senat, Urteil v. 07.10.2004 - I-2 U 41/04;… Schulte, a.a.O., § 140b Rdnr. 37; vgl. a. OLG Zweibrücken, GRUR 1997, 131 - Schmuckanhänger [für Drittauskünfte wegen Verletzung von Urheberrechten]). - OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 6 W 4/03
- OLG Düsseldorf, 07.09.2011 - 2 W 34/11
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts
Auf die sachliche Notwendigkeit der Mitwirkung des Patentanwalts kommt es für die Erstattungsfähigkeit der Gebühren auf Grund der Regelung des § 143 Abs. 3 PatG nicht an; die für die Mitwirkung des Patentanwalts geschuldeten Gebühren sind in Patentstreitsachen erstattungsfähig, ohne dass zu prüfen wäre, ob und in welchem Umfang die Inanspruchnahme des Patentanwalts notwendig war (vgl. BGH, GRUR 2003, 639, 640 [zu § 140 III MarkenG]; Senat, InstGE 12, 181, 182 - Multi-Werkzeugzubehör-Set; OLG Hamburg, MDR 2007, 369 [zu § 140 III MarkenG]; OLG Frankfurt, GRUR 1998, 1034 ; GRUR-RR 2003, 125 [jew. zu § 140 III MarkenG]; OLG Köln, …So wird eine Terminsgebühr gemäß Nr. 3104 VV RVG vom Auftraggeber eines Patentanwalts auch dann geschuldet, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, gemäß § 307 ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, sofern in einem solchen Fall der Patentanwalt zuvor an der Vorlage der Klageschrift mitgewirkt hat (vgl. Senat, InstGE 12, 181, 183 - Multi-Werkzeugzubehör-Set; OLG Hamm, Mitt.