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   OLG Düsseldorf, 21.05.2014 - VI-3 Kart 21/13 (V)   

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https://dejure.org/2014,16562
OLG Düsseldorf, 21.05.2014 - VI-3 Kart 21/13 (V) (https://dejure.org/2014,16562)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.05.2014 - VI-3 Kart 21/13 (V) (https://dejure.org/2014,16562)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Mai 2014 - VI-3 Kart 21/13 (V) (https://dejure.org/2014,16562)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Festlegung der Bundesnetzagentur betreffend die "Sachgerechte Ermittlung individueller Entgelte nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV"; Rechtmäßigkeit einer Verlagerung des Insolvenzrisikos auf den Netzbetreiber

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Keine Auferlegung insolvenzbedingter Erlösausfälle auf den Netzbetreiber bei atypischer Netznutzung

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 21 Abs. 1, 54 Abs. 3 Satz 2, 73 Abs. 1a, Abs. 2 Satz 1 EnWG, § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV, § 23 Abs. 2 Satz 2 StromNZV
    Rechtmäßigkeit der Festlegung der BNetzA zur sachgerechten Ermittlung individueller Entgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur betreffend die "Sachgerechte Ermittlung individueller Entgelte nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV"

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zu viel gezahlte Abschlagszahlungen können an Letztverbraucher zurückzuzahlen sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zu viel gezahlte Abschlagszahlungen können an Letztverbraucher zurückzuzahlen sein

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 14/12

    Netzkostenbefreiung für Unternehmen ist nichtig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2014 - 3 Kart 21/13
    Auf die Beschwerden einiger Netzbetreiber hat der erkennende Senat die Festlegung BK8-11-024 mangels Ermächtigungsgrundlage aufgehoben (Beschl. v. 06.03.2013, VI-3 Kart 14/12; VI-3 Kart 43/12; VI-3 Kart 49/12; VI-3 Kart 57/12; VI-3 Kart 65/12; Beschl. v. 03.07.2013, VI-3 Kart 20/12; VI-3 Kart 31/12; VI-3 Kart 78/12).

    Der Senat hat am 6. März 2013 in mehreren Verfahren entschieden, dass die in § 19 Abs. 2 StromNEV in der Fassung vom 26.07.2011 angeordnete vollständige Befreiung von den Netzentgelten nichtig ist und in den genannten Verfahren die Festlegung vom 14.12.2011 aufgehoben (vgl. ausführlich zur Begründung der Beschlüsse vom 06.03.2013, VI-3 Kart 14/12 (V), VI-3 Kart 43/12 (V), VI-3 Kart 49/12 (V), VI-3 Kart 57/12 (V), VI-3 Kart 65/12 (V)).

  • BGH, 28.06.2011 - EnVR 48/10

    EnBW Regional AG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2014 - 3 Kart 21/13
    Nach Maßgabe der vom Bundesgerichtshof aufgestellten Voraussetzungen (vgl. Beschl. v. 28.06.2011, EnVR 48/10, Rdn. 84) müsste für die Anwendbarkeit der Härtefallklausel der Nachweis erbracht werden, dass die Auswirkungen der insolvenzbedingten Ausfälle auf die Kosten- und Vermögenssituation so erheblich wären, dass keine angemessene Verzinsung mehr verbliebe.
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2006 - 3 Kart 291/06

    Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit einer Missbrauchsverfügung im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2014 - 3 Kart 21/13
    Grundsätzlich wird dem Bestimmtheitsgebot dann Genüge getan, wenn der Adressat aus dem verfügenden Teil in Zusammenhang mit den Gründen vollständig, klar und unzweideutig erkennen kann, was von ihm gefordert wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.11.2006, VI-3 Kart 291/06; Beschl. v. 19.03.2014, VI-3 Kart 64/13).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2013 - 3 Kart 20/12

    Vereinbarung von individuellen Netzentgelten für atypisches Nutzungsverhalten;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2014 - 3 Kart 21/13
    Auf die Beschwerden einiger Netzbetreiber hat der erkennende Senat die Festlegung BK8-11-024 mangels Ermächtigungsgrundlage aufgehoben (Beschl. v. 06.03.2013, VI-3 Kart 14/12; VI-3 Kart 43/12; VI-3 Kart 49/12; VI-3 Kart 57/12; VI-3 Kart 65/12; Beschl. v. 03.07.2013, VI-3 Kart 20/12; VI-3 Kart 31/12; VI-3 Kart 78/12).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2013 - 3 Kart 225/12

    Beginn der Beschwerdefrist gegen Festlegungen der Bundesnetzagentur;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2014 - 3 Kart 21/13
    An die so bewirkte öffentliche Bekanntmachung knüpft die Fiktion der Zustellung in Satz 3 an, (vgl.OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.03.2013 - VI-3 Kart 225/12).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2014 - 3 Kart 64/13

    Ermittlung der Höhe eines geforderten Baukostenzuschusses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2014 - 3 Kart 21/13
    Grundsätzlich wird dem Bestimmtheitsgebot dann Genüge getan, wenn der Adressat aus dem verfügenden Teil in Zusammenhang mit den Gründen vollständig, klar und unzweideutig erkennen kann, was von ihm gefordert wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.11.2006, VI-3 Kart 291/06; Beschl. v. 19.03.2014, VI-3 Kart 64/13).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2013 - 3 Kart 78/12

    Beschwerde gegen die Festlegung einer Umlage gegenüber allen Betreibern von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.05.2014 - 3 Kart 21/13
    Auf die Beschwerden einiger Netzbetreiber hat der erkennende Senat die Festlegung BK8-11-024 mangels Ermächtigungsgrundlage aufgehoben (Beschl. v. 06.03.2013, VI-3 Kart 14/12; VI-3 Kart 43/12; VI-3 Kart 49/12; VI-3 Kart 57/12; VI-3 Kart 65/12; Beschl. v. 03.07.2013, VI-3 Kart 20/12; VI-3 Kart 31/12; VI-3 Kart 78/12).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2013 - 3 Kart 31/12

    Beschwerde gegen die Festlegung einer Umlage gegenüber allen Betreibern von

  • OLG Dresden, 04.12.2019 - Kart 1/17
    Dies entspreche auch der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf in Beschlüssen vom 21.05.2014 (VI-3 Kart 21/13) und 14.07.2018 (VI-3 Kart 82/15).

    Der Einwand der Beschwerdeführerin, es gebe bei Erlösausfällen im Hinblick auf Insolvenzen von Netznutzern keine Einflussmöglichkeit eines Netzbetreibers, ist trotz des bestehenden Kontrahierungszwangs (§ 20 Abs. 1 EnWG) unzutreffend, weil durch die genannten Maßnahmen im Vorfeld der Insolvenz durchaus Möglichkeiten gegeben sind, auf das Ausfallrisiko einzuwirken (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.05.2014, VI-3 Kart 21/13).

    Im Beschluss vom 21.05.2014 (VI-3 Kart 21/13) hat das OLG Düsseldorf den Ausgleich insolvenzbedingter Forderungsausfälle über das Regulierungskonto zwar als "vorstellbar" bezeichnet.

  • BGH, 10.11.2020 - EnVZ 5/20

    Rückforderungsanspruch eines Insolvenzverwalters im Wege der Insolvenzanfechtung

    Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Beschluss vom 21. Mai 2014 (VI-3 Kart 21/13, juris Rn. 64) den Ausgleich insolvenzbedingter Forderungsausfälle über das Regulierungskonto als "vorstellbar" bezeichnet hat, handelt es sich schon nicht um eine diese Entscheidung tragende Aussage, die zudem zu einem mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbaren Sachverhalt erfolgte.
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