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   OLG Düsseldorf, 21.07.2006 - VI-3 (Kart) 289/06 V   

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https://dejure.org/2006,28728
OLG Düsseldorf, 21.07.2006 - VI-3 (Kart) 289/06 V (https://dejure.org/2006,28728)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.07.2006 - VI-3 (Kart) 289/06 V (https://dejure.org/2006,28728)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Juli 2006 - VI-3 (Kart) 289/06 V (https://dejure.org/2006,28728)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollständigkeit der Unterlagen im Sinne des § 23 Abs. 4 S. 2 EnWG - Genehmigung der beantragten Entgelte für den Netzzugang gemäß § 23 a Abs. 4 S. 2 EnWG - Letztes abgeschlossenes Geschäftsjahr im Sinne von § 3 Abs. 1 S. 5 StromNEV

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2006 - 3 (Kart) 289/06
    Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben einer Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände gehalten, die die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall ausnahmsweise von der gesetzgeberischen Grundentscheidung abgewichen werden kann (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 93, 94).

    Der Betroffene hat die Wertung des Gesetzgebers durch einen Vortrag der Besonderheiten seiner Situation zu entkräften und Wege aufzuzeigen, wie den öffentlichen Belangen gleichwohl Rechnung getragen werden kann (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 93, 94).

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 3 Kart 150/06

    Pflicht der überregionalen Ferngasnetzbetreiber zur Übermittlung von Auskünften;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2006 - 3 (Kart) 289/06
    Vielmehr müssen die Rechtswidrigkeit der Verfügung und die dadurch bedingte Betroffenheit des Antragstellers überwiegend wahrscheinlich sein (vgl. Senat, Beschluss vom 20.3.2006, VI - 3 Kart 150/06 (V), S. 4 des Umdrucks RdE 2006, 162, 163).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2006 - 3 (Kart) 289/06
    Das Gewicht des öffentlichen Vollzugsinteresses kann es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (vgl. BVerfGE 35, 382, 401).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2005 - 13 A 1521/03

    Abschluss von Verträgen über die Zusammenschaltung öffentlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2006 - 3 (Kart) 289/06
    mit sachverständiger Hilfe festgestellt werden kann, so dass kein Grund besteht, der Antragsgegnerin insoweit einen der richterlichen Kontrolle entzogenen Beurteilungsspielraum zu belassen (vgl. hierzu für den TK-Bereich: OVG Münster, Urteil vom 19.8.2005, Az. 13 A 1521/03, CR 2006, 101 ff als Berufungsinstanz zu VG Köln, Urteil vom 6.2.2003, 1 K 8003/98, MMR 2003, 814 f).
  • VG Köln, 13.02.2003 - 1 K 8003/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2006 - 3 (Kart) 289/06
    mit sachverständiger Hilfe festgestellt werden kann, so dass kein Grund besteht, der Antragsgegnerin insoweit einen der richterlichen Kontrolle entzogenen Beurteilungsspielraum zu belassen (vgl. hierzu für den TK-Bereich: OVG Münster, Urteil vom 19.8.2005, Az. 13 A 1521/03, CR 2006, 101 ff als Berufungsinstanz zu VG Köln, Urteil vom 6.2.2003, 1 K 8003/98, MMR 2003, 814 f).
  • VG Köln, 06.02.2003 - 1 K 8003/98

    Genehmigung zur Erhebung von Entgelten bzgl. der Zusammenschaltung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2006 - 3 (Kart) 289/06
    mit sachverständiger Hilfe festgestellt werden kann, so dass kein Grund besteht, der Antragsgegnerin insoweit einen der richterlichen Kontrolle entzogenen Beurteilungsspielraum zu belassen (vgl. hierzu für den TK-Bereich: OVG Münster, Urteil vom 19.8.2005, Az. 13 A 1521/03, CR 2006, 101 ff als Berufungsinstanz zu VG Köln, Urteil vom 6.2.2003, 1 K 8003/98, MMR 2003, 814 f).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.1992 - 5 A 1320/88

    Bewilligung; Prämie; Filmförderungsrichtlinie; Gefühlsklausel;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.07.2006 - 3 (Kart) 289/06
    Dies gilt sogar dann, wenn die Behörde, die den späteren Verwaltungsakt erlassen hat, sich des Widerspruchs nicht bewusst war, aber dem neuen Verwaltungsakt mit hinreichender Deutlichkeit entnommen werden kann, dass mit ihm die ursprünglich zuerkannte Rechtsposition entzogen werden soll (vgl. OVG Münster NVwZ 1993, 76).
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