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   OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - II-5 UF 105/09   

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https://dejure.org/2010,10966
OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - II-5 UF 105/09 (https://dejure.org/2010,10966)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.03.2010 - II-5 UF 105/09 (https://dejure.org/2010,10966)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. März 2010 - II-5 UF 105/09 (https://dejure.org/2010,10966)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Übertragung der Vormundschaft über ein an Morbus Crohn erkranktes, zwei Jahre altes Kind auf die Großmutter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1697 a.F.; BGB § 1779
    Ablehnung der Übertragung der Vormundschaft über ein an Morbus Crohn erkranktes, zwei Jahre altes Kind auf die Großmutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1683
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.12.2008 - 1 BvR 2604/06

    Verletzung von Art 2 Abs 1, Art 6 Abs 1 GG durch mangelnde Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - 5 UF 105/09
    Auch wenn Artikel 6 Abs. 1 und 2 GG grundsätzlich eine bevorzugte Berücksichtigung von Familienangehörigen bei der Auswahl von Pflegern und Vormündern gebietet, vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 2009, S. 1133 f., und die Mutter des Mündels, Frau R. S., die Auswahl der Beschwerdeführerin zum Vormund befürwortet, ist die Entscheidung des Amtsgerichts gemessen an den Auswahlkriterien nach § 1779 BGB im Ergebnis nicht zu beanstanden.
  • OLG Jena, 15.01.2004 - 1 UF 134/03

    Einzelvormundschaft und Amtsvormundschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - 5 UF 105/09
    Dies gilt auch, sofern das Familiengericht nach § 1697 a.F. BGB den Vormund ausgewählt hat, vgl. OLG Thüringen, FamRZ 2004, S. 1389 f.; MüKo/Wagenitz, BGB, 4. Auf., Rdnr. 21. Die Beschwerdeführerin ist auch beschwerdeberechtigt.
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