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   OLG Düsseldorf, 24.06.2004 - I-2 U 18/03   

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https://dejure.org/2004,6079
OLG Düsseldorf, 24.06.2004 - I-2 U 18/03 (https://dejure.org/2004,6079)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.06.2004 - I-2 U 18/03 (https://dejure.org/2004,6079)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - I-2 U 18/03 (https://dejure.org/2004,6079)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Patentierung eines Verfahrens zum Steuern der Temperaturentwicklung eines Teiles eines Schweißgerätes mittels einer Maschine mit automatischer Steuerung; Verletzung eines Patents mangels Einhaltung der festgelegten Verfahrensschritte bezüglich der Verwendung eines ...

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PatG § 9 Nr. 3 § 10 Abs. 1
    Mittelbare Verletzung eines Verfahrenspatents betreffend ein Rohrschweißverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 345
  • GRUR-RR 2007, 304 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98

    Gemeinkostenanteil; Herausgabe des Verletzergewinns

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2004 - 2 U 18/03
    Entsprechend dem Antrag der Anschlussberufung war der Rechnungslegungsausspruch (Nr. 1. 2. des angefochtenen Urteils), soweit es um die Angabe des erzielten Gewinns geht, in der aus dem Tenor dieses Urteils ersichtlichen Weise zu ergänzen, weil nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, GRUR 2001, 329 ff. - Gemeinkostenanteil) bei der Ermittlung des Verletzergewinns Fixkosten und variable Gemeinkosten nur dann zu berücksichtigen sind, wenn sie ausnahmsweise den Verletzungsgegenständen unmittelbar zugeordnet werden können.
  • BGH, 10.10.2000 - X ZR 176/98

    Luftheizgerät; Voraussetzung der mittelbaren Patentverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2004 - 2 U 18/03
    Die den Geräten beigefügten Bedienungsanleitungen weisen ausdrücklich darauf hin, durch Auswahl der Funktion "Bar-Code" solche Schweißfittings, die mit (patentgemäßen) Identifikationskarten versehen sind, gemäß den Verfahrensschritten 6 bis 9 zu verarbeiten, und es entspricht der Lebenserfahrung, dass die Abnehmer deshalb auch in dieser Weise verfahren (vgl. dazu BGH, GRUR 2001, 228 - Luftheizgerät).
  • BGH, 24.09.1991 - X ZR 37/90

    Patentrechtliche Bedeutung bestimmter Merkmale Mittelbare Patentnutzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2004 - 2 U 18/03
    Der vorliegende Fall ist daher nicht vergleichbar mit der Gestaltung, die der in GRUR 1992, 40, 42 - beheizbarer Atemluftschlauch - veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofes zugrunde lag, in welcher eine Patentverletzung verneint worden ist, weil ein Merkmal der geschützten Erfindung nicht benutzt wurde.
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2004 - 20 U 108/03

    Verletzung von Geschmacksmustern (Teppichboden)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.2004 - 2 U 18/03
    Der vorliegende Fall ist daher nicht vergleichbar mit der ganz anders liegenden Gestaltung, die dem von der Beklagten zu 2. in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat überreichten Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17. Februar 2004 (I-20 U 108/03) zugrunde lag.
  • LG Düsseldorf, 21.12.2018 - 4c O 3/17

    Feststellung der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach wegen Verletzung des

    Dies ist etwa dann anzunehmen, wenn die Patentverletzung für den Lieferanten praktisch nicht feststellbar ist und ihm zugleich zumutbar ist, das Mittel so umzugestalten, dass es nicht mehr patentgemäß verwendet werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 4, 252 - Rohrschweißverfahren).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - 2 U 46/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend ein Verfahren zur

    Das gilt dann, wenn weder ein Warnhinweis noch eine Vertragsstrafenvereinbarung Gewähr dafür bieten können, dass es unter Verwendung des Mittels nicht zu einer Patentverletzung kommt, eine etwaige Patentverletzung für den Schutzrechtsinhaber praktisch nicht feststellbar wäre und dem Lieferanten ohne Weiteres zumutbar ist, das Mittel so umzugestalten, dass es nicht mehr patentgemäß verwendet werden kann (Senat, InstGE 4, 252 - Rohrschweißverfahren; Kühnen, a.a.O., Kap. A Rn. 421).
  • LG Düsseldorf, 27.06.2019 - 4c O 29/18

    Ringnetzwerkkommunikationsverfahren

    Eine unbedingte Unterlassungsverurteilung kommt in Betracht, wenn das streitgegenständliche Mittel technisch und wirtschaftlich sinnvoll nur in patentverletzender Weise verwendet werden kann und dagegen eine Änderung des Mittels durch den Anbieter leicht möglich ist und dessen Marktchancen nur in hinnehmbarer Weise beeinträchtigt (Benkard PatG/Scharen, 11. Aufl. 2015, PatG § 10, beck-online, Rn. 24; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.6. 2004 - 2 U 18/03 - Rohrschweißverfahren).
  • LG Düsseldorf, 15.02.2022 - 4b O 13/17

    Behandlungsvorrichtung für venöse Insuffizienzen 2

    Die Klägerin führt Rechtsprechung an, wonach der mittelbare Patentverletzer vollumfänglich zur Unterlassung verurteilt worden ist, weil zum einen ein bloßer Hinweis sowie die Übernahme von vertragsstrafegesicherten Unterlassungsverpflichtungen durch die Abnehmer der Geräte nicht ausreichen würden und es dem mittelbaren Patentverletzer zum anderen ohne weiteres zumutbar sei, die Geräte technisch umzugestalten (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2004, 345 (349) - Rohrschweißverfahren).
  • LG Düsseldorf, 15.02.2022 - 4b O 136/17

    Behandlungsvorrichtung für venöse Insuffizienzen

    Die Klägerin führt Rechtsprechung an, wonach der mittelbare Patentverletzer vollumfänglich zur Unterlassung verurteilt worden ist, weil zum einen ein bloßer Hinweis sowie die Übernahme von vertragsstrafegesicherten Unterlassungsverpflichtungen durch die Abnehmer der Geräte nicht ausreichen würden und es dem mittelbaren Patentverletzer zum anderen ohne weiteres zumutbar sei, die Geräte technisch umzugestalten (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2004, 345 (349) - Rohrschweißverfahren).
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