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   OLG Düsseldorf, 25.07.2013 - 26 W 16/12 [AktE]   

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https://dejure.org/2013,25218
OLG Düsseldorf, 25.07.2013 - 26 W 16/12 [AktE] (https://dejure.org/2013,25218)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.07.2013 - 26 W 16/12 [AktE] (https://dejure.org/2013,25218)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juli 2013 - 26 W 16/12 [AktE] (https://dejure.org/2013,25218)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Beendigung des Spruchverfahrens Gewinnabführungsvertrag GELSENWASSER AG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2009 - 26 W 5/07

    CAPM wichtigstes Modell zur Feststellung risikogerechter Kapitalkosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2013 - 26 W 16/12
    Zu ermitteln ist der aus der Sicht des Stichtags von kurzfristigen Einflüssen bereinigte, künftig auf Dauer zu erzielende Nominalzinssatz (vgl. Senat, Beschl. v. 27.05.2009 - I-26 W 5/07, juris Rn. 117; Paulsen, in: MüKoAktG, a.a.O., Rn. 108; Großfeld, a.a.O., Rn. 647).

    Das Vorgehen des Sachverständigen Dr. Ellerich, die Plausibilisierung des Basiszinses auch in Altfällen, in denen der Bewertungsstichtag vor Inkrafttreten des Standards IDW S 1 2005 liegt, anhand von Zinsstrukturkurven der Bundesbank nach der sogen. Svensson-Methode unter Rückgriff auf Anleihen mit einer festen Restlaufzeit von 30 Jahren vorzunehmen, ist sachgerecht (vgl. Senat, Beschl. v. 27.05.2009, a.a.O.; Beschl. v. 21.12.2011 - I-26 W 3/11 = NZG 2012, 742, 743).

    Entscheidend ist, ob und in welcher Weise das Unternehmen aufgrund der Unternehmensplanung und der Erwartungen an die Marktentwicklung und die Inflationserwartung in der Lage sein wird, nachhaltige Wachstumserwartungen zu erfüllen (vgl. Senat, Beschl. v. 27.05.2009, a.a.O., Rn. 126).

  • BGH, 21.07.2003 - II ZB 17/01

    Berechnung des Ausgleichs für abzuführenden Gewinn

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2013 - 26 W 16/12
    Angemessen ist eine Abfindung, die dem ausscheidenden Aktionär eine volle Entschädigung dafür verschafft, was seine Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen wert ist, die also dem vollen Wert seiner Beteiligung entspricht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94 = NJW 1999, 2769, 3770 ff.; BGH, Beschl. v. 21.07.2003 - II ZB 17/01 = NZG 2003, 1017, 1018).

    Zutreffend ist das Landgericht in dem angegriffenen Beschluss davon ausgegangen, dass die Unternehmensbewertung sich an der Ertragswertmethode zu orientieren hat und der Unternehmenswert sich aus dem Ertragswert aus Betriebsfortführung sowie dem Liquidationswert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens zusammensetzt (vgl. BGH, Beschl. v. 21.07.2003, a.a.O.).

    Berechtigt ist die Rüge der Beschwerdeführer, dass das Landgericht den Ausgleich entgegen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.07.2003 (II ZB 17/01 = NJW 2003, 3272 - Ytong) nach Körperschaftssteuer festgesetzt hat.

  • OLG Frankfurt, 29.04.2011 - 21 W 13/11

    Angemessenheit der Barabfindung für Minderheitsaktionäre und der jährlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2013 - 26 W 16/12
    Daraus folgt aber lediglich, dass die Unternehmensplanung die im Mittel erwarteten Zahlen und nicht die mit Sicherheitsabschlägen versehenen Werte zugrunde zu legen hat (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 29.04.2011 - 21 W 13/11, juris Rn. 26; s. auch Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 7. Aufl., Rn. 373).

    In gleicher Weise ist der jeweilige Solidaritätszuschlag zu berücksichtigen (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 14.02.2008 - 20 W 10/06 = NJOZ 2010, 1105, 1111 sowie Beschl. v. 14.09.2011 - 20 W 6/08 = BeckRS 2011, 23677; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 29.04.2011 - 21 W 13/11 = BeckRS 2011, 18931; BayObLG, Beschl. v. 28.10.2005 - 3Z BR 71/00, juris; OLG München, Beschl. v. 19.10.2006 - 31 Wx 92/05 = BeckRS 2006, 13715).

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - 26 W 2/06
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2013 - 26 W 16/12
    Der sachverständige Bewerter muss daher die Plausibilität der Planungsrechnung beurteilen und sie dann, wenn sie sich als nicht plausibel erweist, durch eine sachgerechte Prognose ersetzen oder anpassen (Senat, Beschl. v. 06.04.2011 - I-26 W 2/06, juris Rn. 47; Simon/Leverkus, SpruchG, Anh. § 11 Rn. 76 ff., 81).

    Zum Bewertungsstichtag noch nicht eingeleitete Maßnahmen, nicht konkretisierte Investitionen, Ertragschancen oder Belastungen sind für die Prognose der erwarteten finanziellen Überschüsse unbeachtlich, sofern sie nicht bereits im Ansatz angelegt oder durch Dokumentation im Unternehmenskonzept hinreichend konkretisiert sind (Senat, Beschl. v. 06.04.2011, a.a.O.).

  • OLG München, 19.10.2006 - 31 Wx 92/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Spruchverfahren - Berechnung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2013 - 26 W 16/12
    Allein der Umstand, dass die Antragsgegnerin ein Unternehmen der Grundversorgung ist, gebietet nicht, anzunehmen, dass sie sich künftig nachhaltig der allgemeinen Geldentwertung durch eine der allgemeinen Inflationsrate entsprechende Ergebnissteigerung entziehen könnte (vgl. auch OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.07.2011 - 20 W 14/08 = BeckRS 2011, 18552 Tz. 283 ff. für ein Unternehmen der Strom-, Gas- und Wasserversorgung; ebenso OLG München, Beschl. v. 19.10.2006 - 31 Wx 92/05 = BeckRS 2006, 13715 für einen regionalen Energieversorger).

    In gleicher Weise ist der jeweilige Solidaritätszuschlag zu berücksichtigen (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 14.02.2008 - 20 W 10/06 = NJOZ 2010, 1105, 1111 sowie Beschl. v. 14.09.2011 - 20 W 6/08 = BeckRS 2011, 23677; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 29.04.2011 - 21 W 13/11 = BeckRS 2011, 18931; BayObLG, Beschl. v. 28.10.2005 - 3Z BR 71/00, juris; OLG München, Beschl. v. 19.10.2006 - 31 Wx 92/05 = BeckRS 2006, 13715).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - 26 W 3/11

    Maßgeblicher Unternehmenswert im Spruchverfahren; Berücksichtigung neuerer und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2013 - 26 W 16/12
    Das Vorgehen des Sachverständigen Dr. Ellerich, die Plausibilisierung des Basiszinses auch in Altfällen, in denen der Bewertungsstichtag vor Inkrafttreten des Standards IDW S 1 2005 liegt, anhand von Zinsstrukturkurven der Bundesbank nach der sogen. Svensson-Methode unter Rückgriff auf Anleihen mit einer festen Restlaufzeit von 30 Jahren vorzunehmen, ist sachgerecht (vgl. Senat, Beschl. v. 27.05.2009, a.a.O.; Beschl. v. 21.12.2011 - I-26 W 3/11 = NZG 2012, 742, 743).
  • OLG Stuttgart, 05.06.2013 - 20 W 6/10

    Spruchverfahren: Schätzung des Verkehrswertes des Aktieneigentums

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2013 - 26 W 16/12
    Die Ausgleichszahlung ist einerseits sicherer als eine Dividende, denn der Anspruch auf sie besteht unabhängig vom tatsächlich erzielten Gewinn; sie ist andererseits unsicherer als eine öffentliche Anleihe, wobei nicht allein auf einen möglichen Ausfall der Antragsgegnerin abzustellen ist, sondern auch auf die Beendigung des Gewinnabführungsvertrages (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 19.04.2007 - 9 W 53/06 = ZIP 2007, 2025 ff, juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 18.12.2009 - 20 W 2/08 = BeckRS 2010, 00900 sowie 05.06.2013 - 20 W 6/10, juris Rn. 259 ff.; s. zur Berücksichtigung des geringeren Risikos bei der Verzinsung durch einen adäquaten Abschlag auch Senat, Beschl. v. 20.09.2006 - I-26 W 8/06, juris Rn. 64).
  • OLG Stuttgart, 08.07.2011 - 20 W 14/08

    Spruchverfahren: Ermittlung des Werts eines Energieversorgungsunternehmens;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2013 - 26 W 16/12
    Allein der Umstand, dass die Antragsgegnerin ein Unternehmen der Grundversorgung ist, gebietet nicht, anzunehmen, dass sie sich künftig nachhaltig der allgemeinen Geldentwertung durch eine der allgemeinen Inflationsrate entsprechende Ergebnissteigerung entziehen könnte (vgl. auch OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.07.2011 - 20 W 14/08 = BeckRS 2011, 18552 Tz. 283 ff. für ein Unternehmen der Strom-, Gas- und Wasserversorgung; ebenso OLG München, Beschl. v. 19.10.2006 - 31 Wx 92/05 = BeckRS 2006, 13715 für einen regionalen Energieversorger).
  • OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 20 W 6/08

    Spruchverfahren: Ermittlung einer angemessenen Barabfindung und eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2013 - 26 W 16/12
    In gleicher Weise ist der jeweilige Solidaritätszuschlag zu berücksichtigen (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 14.02.2008 - 20 W 10/06 = NJOZ 2010, 1105, 1111 sowie Beschl. v. 14.09.2011 - 20 W 6/08 = BeckRS 2011, 23677; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 29.04.2011 - 21 W 13/11 = BeckRS 2011, 18931; BayObLG, Beschl. v. 28.10.2005 - 3Z BR 71/00, juris; OLG München, Beschl. v. 19.10.2006 - 31 Wx 92/05 = BeckRS 2006, 13715).
  • BGH, 13.12.2011 - II ZB 12/11

    Kostenentscheidung im Spruchverfahren: Erstattung außergerichtlicher Kosten des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.07.2013 - 26 W 16/12
    Ihre außergerichtlichen Kosten trägt die Antragsgegnerin selbst (vgl. BGH, Beschl. v. 13.12.2011 - II ZB 12/11 = NZG 2012, 191, 192 f. Tz. 11 ff.).
  • OLG Stuttgart, 18.12.2009 - 20 W 2/08

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag: Berechnung des Börsenwertes zur

  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 20 W 10/06

    Spruchstellenverfahren außenstehender Aktionäre: Berechnung von Abfindung und

  • OLG Celle, 19.04.2007 - 9 W 53/06

    Bewertung eines Unternehmens im Bruchstellenverfahren

  • BayObLG, 28.10.2005 - 3Z BR 71/00

    Richterliches Schätzungsermessen bei Bestimmung angemessener Aktionärsabfindung -

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2006 - 26 W 8/06

    Abfindung und Ausgleich von Aktionären im Rahmen eines Beherrschungs- und

  • BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97

    Rechtsfolgen des Beitritts eines Unternehmens zu einem Beherrschungsvertrag

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2021 - 26 W 1/19

    Gewährung einer Barabfindung bei einem sogenannten verschmelzungsrechtlichen

    Dies trifft bereits deswegen nicht zu, weil auch ein Wachstumsabschlag von 0, 5 % keine sinkenden, sondern nachhaltig steigende Erträge repräsentiert, also ausdrückt, dass das Unternehmen nachhaltig Kostensteigerungen im unternehmensspezifischen Bereich durch Preiserhöhungen auf die Kunden überwälzen oder sonst kompensieren kann und darüber hinaus ein Gewinnwachstum von 0, 5 % erreichen kann, auch wenn es sich der allgemeinen Geldentwertung nicht entziehen kann (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.07.2014 - 20 W 3/12, juris Rn. 140, 141; s.a. OLG München, Beschl. v. 12.05.2020 - 31 Wx 361/18, juris Rn. 84 ff.; Beschl. v. 03.09.2019 - 31 Wx 358/16, juris Rn. 133 f.; Senat, Beschl. v. 25.07.2013 - I-26 W 16/12 [AktE], juris Rn. 41).
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2015 - 26 W 7/15

    Höhe der anwaltlichen Vergütung im Spruchverfahren

    Durch Senatsbeschluss vom 25.07.2013 ist der Ausgleich weiter erhöht worden auf 25, 14 EUR brutto je Stückaktie; die landgerichtliche Kostenentscheidung blieb unverändert (vgl. Senat, Beschluss v. 25.07.2013, I-26 W 16/12 (AktE) S. 29).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2014 - 26 W 22/12

    Auch Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit der Keramag AG abgeschlossen

    Gegen den so ermittelten Verrentungszinssatzes bestehen keine Bedenken, wie der Senat schon entschieden hat (Senat, Beschluss vom 25.07.2013, I-26 W 16/12(AktE), - bislang n. v.-).
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