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   OLG Düsseldorf, 27.03.2014 - I-15 U 29/14   

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OLG Düsseldorf, 27.03.2014 - I-15 U 29/14 (https://dejure.org/2014,17608)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.03.2014 - I-15 U 29/14 (https://dejure.org/2014,17608)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. März 2014 - I-15 U 29/14 (https://dejure.org/2014,17608)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 179/02

    "Kupplung für optische Geräte"; Begriff des Anbietens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.2014 - 15 U 29/14
    Dies kann in dessen Ausbieten derart geschehen, dass Interessenten Gebote auf Überlassung abgeben können (BGH, GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte).

    Ist eine solche Patentverletzung vorgekommen, so begründet dies die tatsächliche Vermutung der Wiederholungsgefahr (st. Rspr., BGH, GRUR 1992, 612 - Nicola; GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte).

    Sie ist nur zu bejahen, wenn unstreitig oder bewiesen ist, dass besondere Umstände gegeben sind, welche zuverlässig erwarten lassen, dass jede Wahrscheinlichkeit für die Wiederholung fehlt oder beseitigt ist (BGH GRUR 2003, 1031- Kupplung für optische Geräte; Benkard, Patentgesetz, 10. Aufl., § 139 Rn. 30 m. w. N.).

  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08

    MP3-Player-Import

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.2014 - 15 U 29/14
    "Verletzer" ist auch, wer schuldhaft - und sei es nur fahrlässig - die Verwirklichung des Benutzungstatbestandes durch einen Dritten objektiv ermöglicht oder fördert, obwohl er sich mit zumutbarem Aufwand die Kenntnis verschaffen kann, dass die von ihm unterstützte Handlung das absolute Recht des Patentinhabers verletzt (BGH, GRUR 2009, 1142 - MP3-Player-Import).

    Zwischen beiden besteht eine Wechselwirkung: Je schutzwürdiger der Patentinhaber ist, umso mehr Rücksichtnahme kann dem in Anspruch Genommenen zugemutet werden; je geringer das Schutzbedürfnis des Patentinhabers ist, desto kritischer ist zu prüfen, ob von dem in Anspruch Genommenen wirklich erwartet werden kann und muss, dass er Schutzrechtsverletzungen Dritter aufspürt und verhindert (BGH, GRUR 2009, 1142 - MP3-Player-Import; Kühnen, aaO, Rn. 850).

    Eine Erklärung mit Nichtwissen ist hinsichtlich solcher Tatsachen erst zulässig, wenn die Partei ihrer bestehenden Pflicht zur Informationsbeschaffung nachgekommen ist (BGH, GRUR 2009, 1142 - MP3-Player-Import; GRUR 2010, 1107 - JOOP!,; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2011, 121; Voß in: Fitzner/Lutz/Bodewig, aaO, PatG Vor §§ 139 ff., Rn. 125 m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 13.02.2014 - 2 U 42/13

    Elektrische Leitungsverbindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.2014 - 15 U 29/14
    Er umfasst jede im Inland begangene Handlung, die nach ihrem objektiven Erklärungswert den Gegenstand der Nachfrage in äußerlich wahrnehmbarer Weise zum Erwerb der Verfügungsgewalt bereitstellt (BGH, GRUR 2006, 927 - Kunststoffbügel; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2014 - 2 U 42/13; OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 59; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rn. 152; Schulte/Rinken/ Kühnen, Patentgesetz, 9. Aufl., § 9 Rn. 52).

    Maßgeblich ist vielmehr nur, ob mit der fraglichen Handlung tatsächlich eine Nachfrage nach schutzrechtsverletzenden Gegenstand geweckt wird, die zu befriedigen mit dem Angebot in Aussicht gestellt wird (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2014 - 2 U 42/13).

  • LG Düsseldorf, 18.06.2013 - 4a O 179/12

    Sterilcontrainer II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.2014 - 15 U 29/14
    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 18. Juni 2013 - 4a O 179/12 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Verurteilung gemäß A. III. des Tenors dieses Urteils zum Rückruf aus den Vertriebswegen aufgehoben wird.

    Die Beklagte und der Streithelfer beantragen, das am 23.05.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf, Az. 4a O 179/12, abzuändern und die Klage abzuweisen;.

  • BGH, 16.05.2006 - X ZR 169/04

    Kunststoffbügel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.2014 - 15 U 29/14
    Er umfasst jede im Inland begangene Handlung, die nach ihrem objektiven Erklärungswert den Gegenstand der Nachfrage in äußerlich wahrnehmbarer Weise zum Erwerb der Verfügungsgewalt bereitstellt (BGH, GRUR 2006, 927 - Kunststoffbügel; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2014 - 2 U 42/13; OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 59; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rn. 152; Schulte/Rinken/ Kühnen, Patentgesetz, 9. Aufl., § 9 Rn. 52).

    Ferner kommt es nicht darauf an, ob der Anbietende eigene oder fremde Geschäftsabschlüsse bezweckt und ob er bei einem Angebot zugunsten eines Dritten überhaupt von diesem beauftragt oder bevollmächtigt ist (BGH GRUR 2006, 927 - Kunststoffbügel).

  • BGH, 19.03.1998 - I ZR 264/95

    Brennwertkessel - Irreführung/Beschaffenheit; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.2014 - 15 U 29/14
    Eine Wiederholungsgefahr wird insbesondere nicht schon durch die bloße Einstellung der Verletzung beseitigt (BGH GRUR 1965, 198; 1998, 1045).
  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 84/90

    Jubiläumsverkauf - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.2014 - 15 U 29/14
    In der Regel kann sie im Prozess vielmehr nur durch das Anerkenntnis des Unterlassungsantrags oder durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 1992, 318 - Jubiläumsverkauf; OLG Düsseldorf, NJOZ 2010, 1781 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 131/08

    Rechtsnatur und Schutzumfang eines Patents

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.2014 - 15 U 29/14
    In der Regel kann sie im Prozess vielmehr nur durch das Anerkenntnis des Unterlassungsantrags oder durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 1992, 318 - Jubiläumsverkauf; OLG Düsseldorf, NJOZ 2010, 1781 m. w. N.).
  • BGH, 30.09.1964 - Ib ZR 65/63

    Küchenmaschine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.2014 - 15 U 29/14
    Eine Wiederholungsgefahr wird insbesondere nicht schon durch die bloße Einstellung der Verletzung beseitigt (BGH GRUR 1965, 198; 1998, 1045).
  • LG Mannheim, 29.10.2010 - 7 O 214/10

    Einstweilige Verfügung in Patentverletzungsverfahren: Anforderungen an den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.2014 - 15 U 29/14
    Der abweichenden Auffassung, der Patentinhaber müsse darlegen und ggfs. beweisen, dass die Ware auf der Messe konkret zum Kauf angeboten worden sei und die sogar beim Ausstellen eines Erzeugnisses auf einer inländischen Messe eine Erstbegehungsgefahr für ein Anbieten verneint (LG Mannheim, Urteil vom 29.10.2010 - 7 O 214/10 - Sauggreifer, InstGE 13, 11; für das Markenrecht BGH, Urteil vom 22.04.2010 - 1 ZR 17/05 - Pralinenform II), folgt der Senat nicht.
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2010 - 2 U 46/09

    Streckblasmaschine II

  • OLG Karlsruhe, 14.01.2009 - 6 U 54/06

    Patentrecht: Verletzung eines Patents betreffend elektrische SMD-Widerstände;

  • OLG Karlsruhe, 08.05.2013 - 6 U 34/12

    MP2-Geräte - Patentverletzungsverfahren: Schadensersatzanspruch nach mittelbarer

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 3/09

    JOOP!

  • LG Düsseldorf, 05.03.2009 - 4b O 310/07

    Streckblasmaschine

  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90

    Nicola

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