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   OLG Düsseldorf, 29.04.2020 - III-7 StS 4/19   

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OLG Düsseldorf, 29.04.2020 - III-7 StS 4/19 (https://dejure.org/2020,21092)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.04.2020 - III-7 StS 4/19 (https://dejure.org/2020,21092)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. April 2020 - III-7 StS 4/19 (https://dejure.org/2020,21092)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Hauptverhandlungstermine in dem Staatsschutzverfahren gegen Carla-Josephine S.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 17.10.2019 - AK 56/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus bei einem Mitglied des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2020 - 7 StS 4/19
    Der überwiegend im Irak und in Syrien aktive IS ist sowohl unter Zugrundelegung des früher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblichen Vereinigungsbegriffs (s. dazu etwa BGH, Urteil vom 20. März 1963, 3 StR 5/63, BGHSt 18, 296, 299 f.; BGH, Urteil vom 14. August 2009, 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69 Rn. 123) als auch auf der Grundlage der Legaldefinition des § 129 Abs. 2 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB in der seit dem 22. Juli 2017 gültigen Fassung (vgl. § 2 Abs. 1, 3 StGB), die im Hinblick auf die Organisationsstruktur und die Willensbildung geringere Anforderungen stellt und den Begriff dadurch ausgeweitet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019, AK 56/19, Rn. 27), eine terroristische Vereinigung im Ausland außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

    Die Annahme einer mitgliedschaftlichen Beteiligung scheidet hingegen aus, wenn die Unterstützungshandlungen nicht von einem einvernehmlichen Willen zu einer fortdauernden Teilnahme am Verbandsleben getragen sind (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019, AK 56/19, Rn. 28; BGH, Beschluss vom 15. Mai 2019, AK 22/19, NJW 2019, 2552, 2554 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2018, StB 11/18, NStZ-RR 2018, 369 f., 371 m.w.N.).

    Der Tatbestand ist erfüllt, wenn die betreffende Handlung objektiv in einem besonders deutlichen Widerspruch zu den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Erziehung steht und subjektiv, gemessen an den Möglichkeiten des Täters, ein erhöhtes Maß an Verantwortungslosigkeit erkennen lässt (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019, AK 56/19, Rn. 44; Schönke/Schröder/Bosch/Schittenhelm, StGB, 30. Aufl., § 171 Rn. 4 m.w.N.).

    Durch die Verwendung des Merkmals der bewaffneten Gruppe neben demjenigen der (staatlichen) Streitkräfte wollte der Gesetzgeber den Anwendungsbereich des § 8 Abs. 1 Nr. 5 VStGB - den Regelungen in Art. 8 Abs. 2 lit. b (xxvi) und e (vii) IStGH-Statut entsprechend - auf den nichtinternationalen bewaffneten Konflikt erstrecken, der nicht notwendigerweise eine Beteiligung von Streitkräften voraussetzt (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019, AK 56/19, Rn. 34; MüKoStGB/Geiß/Zimmermann, 3. Aufl., § 8 VStGB Rn. 163; BT-Drucks. 14/8524, S. 26 f.).

    Hinsichtlich der konkurrenzrechtlichen Bewertung der Taten geht der Senat von folgenden Erwägungen aus (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019, AK 56/19, Rn. 47-51 und 53):.

  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 57/17

    Strafbarkeit von Leichenschändungen in bewaffneten Konflikten (Leichnam als nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2020 - 7 StS 4/19
    Bei den im Tatzeitraum in Syrien stattfindenden Kämpfen zwischen der staatlichen syrischen Armee und oppositionellen Gruppierungen, insbesondere dem IS, handelte es sich um einen bewaffneten nichtinternationalen Konflikt im Sinne des § 8 Abs. 1 VStGB (vgl. a. BGH, Beschluss vom 17. November 2016, AK 54/16, juris, Rn. 23 [bezogen auf das Jahr 2012]; Beschluss vom 25. September 2018, StB 40/18, juris, Rn. 20 [bezogen auf den Zeitraum Januar 2012 bis Januar 2013], BGH, Beschluss vom 11. August 2016, AK 43/16, juris, Rn. 7 [bezogen auf den Zeitraum Februar bis Oktober 2013]; BGH, Beschluss vom 06. April 2017, AK 14/17, juris, Rn. 23 [bezogen auf den Zeitraum März 2013]; BGH, Urteil vom 27. Juli 2017, 3 StR 57/17, juris, Rn. 12 [bezogen auf das Jahr 2014]; OLG Stuttgart, Urteil vom 11. Januar 2018, 6 - 32 OJs 9/17, juris, Rn. 82 [bezogen auf den Zeitpunkt Frühjahr 2015]; KG, Urteil vom 1. März 2017, [2A] 172 OJs 26/16 [3/16], juris, Rn. 65 [bezogen auf den Zeitpunkt März 2015]).

    Der Zusammenhang ist gegeben, wenn das Vorliegen des bewaffneten Konflikts für die Fähigkeit des Täters, die Tat zu begehen, für seine Entscheidung zur Tatbegehung, für die Art und Weise der Begehung oder für den Zweck der Tat von wesentlicher Bedeutung war; die Tat darf nicht lediglich "bei Gelegenheit" des bewaffneten Konflikts begangen werden (BGH, a.a.O., Rn. 38; BGH, Urteil vom 27. Juli 2017, 3 StR 57/17, NJW 2017, 3667 f., 3672; BGH , Beschluss vom 4. April 2019, AK 12/19, NStZ 2019, 229, 231).

    Eine Tatausführung während laufender Kampfhandlungen oder eine besondere räumliche Nähe dazu sind hingegen wiederum nicht erforderlich (vgl. BGH, a.a.O., Rn. 38 mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 27. Juli 2017, 3 StR 57/17, BGHSt 62, 272 Rn. 55 m.w.N.).

  • BGH, 15.05.2019 - AK 22/19

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Förderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2020 - 7 StS 4/19
    Die Annahme einer mitgliedschaftlichen Beteiligung scheidet hingegen aus, wenn die Unterstützungshandlungen nicht von einem einvernehmlichen Willen zu einer fortdauernden Teilnahme am Verbandsleben getragen sind (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019, AK 56/19, Rn. 28; BGH, Beschluss vom 15. Mai 2019, AK 22/19, NJW 2019, 2552, 2554 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2018, StB 11/18, NStZ-RR 2018, 369 f., 371 m.w.N.).

    Auch eine Tätigkeit von entsprechendem Gewicht, die den Aufbau, Zusammenhalt oder die Tätigkeit der Organisation fördert, ist daher für eine mitgliedschaftliche Betätigung ausreichend (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2019, AK 22/19, NJW 2019, 2552, 2554 m.w.N.).

  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2020 - 7 StS 4/19
    Sie steht deshalb zu den übrigen Gesetzesverstößen ebenso in Tatmehrheit wie die Gesamtheit der daneben verwirklichten, keinen anderen Straftatbestand erfüllenden mitgliedschaftlichen Beteiligungsakte der Angeklagten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015, 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308 Rn. 23 ff.).
  • BGH, 08.11.2007 - 3 StR 320/07

    Tateinheit (Klammerwirkung) und Tatmehrheit bei Geiselnahme (konkludente

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2020 - 7 StS 4/19
    Ein Dauerdelikt wie § 235 StGB verbindet andere Straftaten, die bei isolierter Betrachtung in Tatmehrheit zueinander stünden, zu Tateinheit, wenn es seinerseits mit jeder dieser Straftaten tateinheitlich zusammentrifft und in seinem strafrechtlichen Unwert, wie er in der Strafandrohung Ausdruck findet, nicht deutlich hinter den während seiner Begehung zusätzlich verwirklichten Gesetzesverstößen zurückbleibt (BGH, Urteil vom 8. November 2007, 3 StR 320/07, NStZ 2008, 209, 210 m.w.N.).
  • RG, 28.01.1887 - 3310/86

    1. Kann es als eine Entziehung im Sinne des §. 235 St.G.B.'s angesehen werden,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2020 - 7 StS 4/19
    § 235 StGB ist ein Dauerdelikt (RG, Urteil vom 28. Januar 1887, 3310/86, RGSt 15, 340, 341; MüKoStGB/Wieck-Noodt, a.a.O., Rn. 10); es ist mit der Herbeiführung des rechtswidrigen Zustands der Entziehung des Minderjährigen vollendet und erst dann beendigt, wenn der rechtswidrige Zustand nicht mehr andauert (MüKoStGB/Wieck-Noodt, a.a.O., Rn. 101).
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2020 - 7 StS 4/19
    Der überwiegend im Irak und in Syrien aktive IS ist sowohl unter Zugrundelegung des früher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblichen Vereinigungsbegriffs (s. dazu etwa BGH, Urteil vom 20. März 1963, 3 StR 5/63, BGHSt 18, 296, 299 f.; BGH, Urteil vom 14. August 2009, 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69 Rn. 123) als auch auf der Grundlage der Legaldefinition des § 129 Abs. 2 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB in der seit dem 22. Juli 2017 gültigen Fassung (vgl. § 2 Abs. 1, 3 StGB), die im Hinblick auf die Organisationsstruktur und die Willensbildung geringere Anforderungen stellt und den Begriff dadurch ausgeweitet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019, AK 56/19, Rn. 27), eine terroristische Vereinigung im Ausland außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
  • BGH, 04.04.2019 - AK 12/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Vollzug der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2020 - 7 StS 4/19
    Der Zusammenhang ist gegeben, wenn das Vorliegen des bewaffneten Konflikts für die Fähigkeit des Täters, die Tat zu begehen, für seine Entscheidung zur Tatbegehung, für die Art und Weise der Begehung oder für den Zweck der Tat von wesentlicher Bedeutung war; die Tat darf nicht lediglich "bei Gelegenheit" des bewaffneten Konflikts begangen werden (BGH, a.a.O., Rn. 38; BGH, Urteil vom 27. Juli 2017, 3 StR 57/17, NJW 2017, 3667 f., 3672; BGH , Beschluss vom 4. April 2019, AK 12/19, NStZ 2019, 229, 231).
  • BGH, 06.10.2016 - AK 52/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2020 - 7 StS 4/19
    Im Hinblick auf die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung kann offenbleiben, ob sich die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts unmittelbar aus § 129b Abs. 1 S. 2 Var. 2 StGB ergibt, weil die Angeklagte Deutsche ist (siehe dazu BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016, AK 52/16, juris, Rn. 33 ff.).
  • BGH, 05.09.2019 - AK 49/19

    Bildung terroristischer Vereinigungen (Vereinigungsbegriff;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2020 - 7 StS 4/19
    Die mitgliedschaftliche Beteiligung setzt nach wie vor eine gewisse, einvernehmliche Eingliederung des Täters in die Organisation voraus (BGH, a.a.O.; BGH, Beschluss vom 5. September 2019, AK 49/19, juris, Rn. 11).
  • BGH, 06.04.2017 - AK 14/17

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Reservehaltung von

  • BGH, 17.11.2016 - AK 54/16

    Dringender Tatverdacht einer grausamen und unmenschlichen Behandlung einer nach

  • OLG Stuttgart, 11.01.2018 - 32 OJs 9/17

    Verhöhnung gegnerischer gefallener Soldaten durch trophäengleiches Posieren neben

  • BGH, 28.06.2018 - StB 11/18

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Betätigung in einer

  • BGH, 11.08.2016 - AK 43/16

    Dringender Tatverdacht wegen eines Kriegsverbrechens gegen humanitäre Operationen

  • BGH, 25.09.2018 - StB 40/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Begehung

  • BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63

    Strafbarkeit von Handlung zur Förderung einer verbotenen Partei (KPD) -

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