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   OLG Düsseldorf, 29.07.2008 - I-21 W 19/08   

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https://dejure.org/2008,10290
OLG Düsseldorf, 29.07.2008 - I-21 W 19/08 (https://dejure.org/2008,10290)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.07.2008 - I-21 W 19/08 (https://dejure.org/2008,10290)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - I-21 W 19/08 (https://dejure.org/2008,10290)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann das Ruhen des Verfahrens angeordnet werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann im selbständigen Beweisverfahren das Ruhen des Verfahrens angeordnet werden? (IBR 2008, 619)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 496
  • NZBau 2009, 40
  • BauR 2008, 1673
  • BauR 2008, 2088
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 22.03.1996 - 21 W 2015/96

    Ruhen des Verfahrens grundsätzlich möglich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.07.2008 - 21 W 19/08
    Für die Anwendbarkeit der Vorschrift spricht sich das Kammergericht in einer Entscheidung aus dem Jahr 1996 aus (KG, NJW-RR 1996, 1086).

    Der Antrag ist in diesen Fällen dann nicht als unzulässig, sondern als unbegründet zurückzuweisen, weil die Voraussetzungen des § 251 ZPO nicht vorliegen (vgl. KG, NJW-RR 1996, 1086).

  • KG, 19.03.2009 - 2 U 10/07

    Selbstständiges Beweisverfahren: Anwendbarkeit der Einwilligungsfiktion bei

    Ungeachtet der Frage, ob die Möglichkeit der gerichtlichen Ruhensanordnung gemäß § 251 ZPO auch im selbständigen Beweisverfahren besteht (für die grundsätzliche Anwendbarkeit: OLG Düsseldorf, OLGR 2009, 60; KG, NJW-RR 1996, 1086), war der auf die Ruhensanordnung gerichtete Antrag des Restitutionsklägers vom 27. Januar 2009 mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 251 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.
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