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OLG Düsseldorf, 30.01.2003 - I-10 U 16/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgestaltung der Durchsetzung eines Mietzinsanspruchs; Mietrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzungen einer fristlosen Kündigung
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Tote Ratte erbost Laden-Mieterin - Ungezieferbefall rechtfertigt keine fristlose Kündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 542 Abs. 1 (a.F.)
Kündigung eines Mietvertrages wegen des Auftretens von Ratten
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf - 9 O 369/01
- OLG Düsseldorf, 30.01.2003 - I-10 U 16/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1017
- NZM 2003, 553
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Rostock, 08.03.2004 - 3 U 118/03
Miete eines Gewerbeobjekts: Keine unangemessene Benachteiligung des Mieters durch …
Ein etwaiges Kündigungsrecht konnte der Beklagte erst nach Aufforderung zur Mängelbeseitigung ausüben (OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1017). - OLG Düsseldorf, 25.11.2008 - 4 U 4/08
Auslegung eines Vertrages über die Zurverfügungstellung von Grundbesitz zu …
Die hiergegen vom Veräußerer eingelegte Berufung wurde durch rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts vom 03. Juli 2003, I-10 U 16/02, zurückgewiesen.