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   OLG Düsseldorf, 30.07.2010 - I-6 U 176/09, 6 U 176/09   

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https://dejure.org/2010,12266
OLG Düsseldorf, 30.07.2010 - I-6 U 176/09, 6 U 176/09 (https://dejure.org/2010,12266)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.07.2010 - I-6 U 176/09, 6 U 176/09 (https://dejure.org/2010,12266)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juli 2010 - I-6 U 176/09, 6 U 176/09 (https://dejure.org/2010,12266)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Verjährung von Erstattungsansprüchen wegen der Rückführung eigenkapitalersetzender Zuwendungen in Altfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Erstattungsansprüchen wegen der Rückführung eigenkapitalersetzender Zuwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 40 O 136/08
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2010 - I-6 U 176/09, 6 U 176/09
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.07.2009 - II ZR 36/08

    Eigenkapitalersetzende Bürgschaft eines Gesellschafters für Bankdarlehen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2010 - 6 U 176/09
    a) Nach diesen Vorschriften findet auf Erstattungsansprüche nach den Rechtssprechungsregeln, die am 15.12.2004, dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, bestanden haben und noch nicht verjährt gewesen sind, die alte fünfjährige Verjährungsfrist gemäß § 31 Abs. 5 Satz 1 GmbHG a.F. dann Anwendung, wenn der Ersatzpflichtige gut- und nicht bösgläubig gehandelt hat (BGH, Urteil vom 29.09.2009 - II ZR 234/07, Rz. 14 bei juris; Urteil vom 20.07.2009 - II ZR 36/08, Rz. 22 bei juris).

    Den Gesellschafter trifft daher nur im Umfang seiner Befreiung von der eigenkapitalersetzenden Bürgschaft ein Erstattungsanspruch der Gesellschaft (BGH, Urteil vom 20.07.2009 - II ZR 36/08, Rz. 15 ff bei juris).

    Folglich trifft den Gesellschafter keine Erstattungspflicht, wenn die von ihm gestellte Bürgschaft unwirksam ist (BGH, Urteil vom 20.07.2009 - II ZR 36/08, Rz. 11 bei juris).

  • BGH, 26.01.2009 - II ZR 260/07

    "Gut Buschow" - Früheres Eigenkapitalersatzrecht auch nach Inkrafttreten des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2010 - 6 U 176/09
    Nach den Rechtsprechungsregeln wird im Falle einer eigenkapitalersetzenden Bürgschaft die verbotene Leistung darin gesehen, dass die Gesellschaft, wenn sie von sich aus den Gläubiger befriedigt, den Gesellschafter auf ihre Kosten von seiner eigenkapitalersetzenden Bürgenhaftung befreit (BGH, Urteil vom 26.01.2009 - II ZR 260/07, Rz. 10 bei juris).

    Daher gelten die alten Novellenregeln und die Rechtsprechungsregeln zur Eigenkapitalersatzhaftung der Gesellschafter analog § 103d InsO in allen Fällen weiter, in denen das Insolvenzverfahren vor dem 01.11.2008 eröffnet worden ist (BGH, Urteil vom 26.1. 2009 - II ZR 260/07, Rz. 15 ff bei juris; Urteil vom 26.01.2009 - II ZR 213/07, Rz. 8 bei juris).

  • BGH, 29.09.2008 - II ZR 234/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2010 - 6 U 176/09
    a) Nach diesen Vorschriften findet auf Erstattungsansprüche nach den Rechtssprechungsregeln, die am 15.12.2004, dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, bestanden haben und noch nicht verjährt gewesen sind, die alte fünfjährige Verjährungsfrist gemäß § 31 Abs. 5 Satz 1 GmbHG a.F. dann Anwendung, wenn der Ersatzpflichtige gut- und nicht bösgläubig gehandelt hat (BGH, Urteil vom 29.09.2009 - II ZR 234/07, Rz. 14 bei juris; Urteil vom 20.07.2009 - II ZR 36/08, Rz. 22 bei juris).

    Gleichwohl hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung geschaffen, die für die bei Inkrafttreten des Gesetzes am 15.12.2004 noch bestehenden und nicht verjährten Ersatzansprüche zwischen gut- und bösgläubigen Gesellschaftern unterscheidet (BGH, Urteil vom 29.09.2009 - II ZR 234/07, Rz. 14 bei juris).

  • BGH, 26.01.2009 - II ZR 213/07

    Umqualifizierung eines Gesellschafterdarlehens in der Krise in funktionales

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2010 - 6 U 176/09
    Daher gelten die alten Novellenregeln und die Rechtsprechungsregeln zur Eigenkapitalersatzhaftung der Gesellschafter analog § 103d InsO in allen Fällen weiter, in denen das Insolvenzverfahren vor dem 01.11.2008 eröffnet worden ist (BGH, Urteil vom 26.1. 2009 - II ZR 260/07, Rz. 15 ff bei juris; Urteil vom 26.01.2009 - II ZR 213/07, Rz. 8 bei juris).
  • BGH, 17.02.1992 - II ZR 154/91

    Erkennbarkeit der Krise

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2010 - 6 U 176/09
    Eine eigenkapitalersetzende Leistung des Gesellschafters kann auch darin liegen, dass er seine Sicherheit, die er für einen Fremdkredit der Gesellschaft gestellt hat und die insbesondere auch in der Übernahme einer Bürgschaft liegen kann, in einer Lage aufrechterhält, in der die Gesellschaft von dritter Seite aus eigener Kraft keinen Kredit zu marktüblichen Bedingungen mehr hätte erhalten können (BGH, Urteil vom 17.02.1992 - II ZR 154/91).
  • BGH, 24.09.1990 - II ZR 174/89

    Begriff der eigenkapitalersetzenden Mittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2010 - 6 U 176/09
    Von einem Stehenlassen der Mittel kann allerdings nur die Rede sein, wenn der Gesellschafter sie der Gesellschaft über den Zeitpunkt hinaus belässt, bis zu dem er sie nach Eintritt der Krise unter Berücksichtigung einer zur Beurteilung der Lage und Vorbereitung seiner Entscheidung angemessenen Frist hätte abziehen können (BGH, Urteil vom 24.09.1990 - II ZR 174/89).
  • BGH, 18.06.2007 - II ZR 86/06

    Kapitalerhaltung bei Veräußerung eines Geschäftsanteils an einer GmbH unter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2010 - 6 U 176/09
    Dem Zeitpunkt der Auszahlung wird zwar der Zeitpunkt der Verwertung einer dinglichen Sicherheit dann gleichgestellt, wenn der Gläubiger selbst die dingliche Sicherheit verwertet und wenn dadurch ein auch bilanziell festzustellender Vermögensabfluss stattfindet, weil der Regressanspruch gegen den Gesellschafter nicht werthaltig ist (BGH, Urteil vom 18.06.2007 - II ZR 86/06, Rz .21 ff bei juris).
  • BGH, 13.11.1990 - XI ZR 217/89

    Umfang der Haftung einer zur Sicherung eines Kontokorrentkredits bestellten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2010 - 6 U 176/09
    Selbst wenn der Insolvenzverwalter den Kontokorrent fortführt, ist der dem Insolvenzverwalter eingeräumte Kontokorrentkredit nicht mit dem der Schuldnerin gewährten identisch, mit der Folge, dass eine zur Sicherung der Forderung gegen die Schuldnerin gestellte Sicherheit auch nicht für den vom Insolvenzverwalter fortgeführten Kontokorrent haftet (BGH, Urteil vom 13.11.1990 - XI ZR 217/89, NJW 1991, S. 1286, 1288).
  • BGH, 07.03.2005 - II ZR 138/03

    Rückforderung zurückgezahlter eigenkapitalersetzender Leistungen in der Insolvenz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2010 - 6 U 176/09
    Der Insolvenzverwalter muss hinsichtlich der Kreditunwürdigkeit nur einen Negativbeweis führen, wenn der Gesellschafter konkret darlegt, welche Vermögensgegenstände die Schuldnerin seiner Ansicht nach ihren Gläubigern noch als Sicherheiten hätte anbieten können und inwiefern sie noch über stille Reserven, die als Kreditsicherheiten tauglich gewesen wären, verfügt haben soll (BGH, Urteil vom 17.11.1997 - II ZR 224/96, NJW 1998, S. 1143, 1144; Entsprechendes gilt für die Überschuldung, s. BGH, Urteil vom 07.03.2005 - II ZR 138/03, NJW-RR 2005, S. 766, 767).
  • BGH, 17.11.1997 - II ZR 224/96

    Darlegungs- und Beweislast des Konkursverwalters im Eigenkapitalersatzrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.07.2010 - 6 U 176/09
    Der Insolvenzverwalter muss hinsichtlich der Kreditunwürdigkeit nur einen Negativbeweis führen, wenn der Gesellschafter konkret darlegt, welche Vermögensgegenstände die Schuldnerin seiner Ansicht nach ihren Gläubigern noch als Sicherheiten hätte anbieten können und inwiefern sie noch über stille Reserven, die als Kreditsicherheiten tauglich gewesen wären, verfügt haben soll (BGH, Urteil vom 17.11.1997 - II ZR 224/96, NJW 1998, S. 1143, 1144; Entsprechendes gilt für die Überschuldung, s. BGH, Urteil vom 07.03.2005 - II ZR 138/03, NJW-RR 2005, S. 766, 767).
  • BGH, 11.05.1987 - II ZR 226/86

    Verpflichtung des Gesellschafters zur Erhaltung des Stammkapitals - Versagung des

  • BGH, 02.02.1989 - IX ZR 99/88

    Anforderungen an Schriftform einer Bürgschaftsverpflichtung

  • BGH, 29.01.2008 - XI ZR 160/07

    Sicherungswirkung der Bürgschaft eines Bauträgers; Fälligkeit der Forderung aus

  • BGH, 07.12.1977 - VIII ZR 164/76

    Buchgroßhändler Sammelrechnung I - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01>

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