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   OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - IV-1 Ws 13/13 OWi   

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OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - IV-1 Ws 13/13 OWi (https://dejure.org/2013,30122)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.08.2013 - IV-1 Ws 13/13 OWi (https://dejure.org/2013,30122)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. August 2013 - IV-1 Ws 13/13 OWi (https://dejure.org/2013,30122)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nach Mindestlohnverstoß gesamter Mindestlohn im Verfallsverfahren zu berücksichtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 339
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 29.01.2010 - 2 Ws 585/09

    Voraussetzungen einer Verfallanordnung nach § 29a Abs. 2 OWiG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 Ws 13/13
    Nach ganz herrschender Meinung ist die Verwaltungsbehörde durch das Gesetz nicht daran gehindert, von der gemäß § 30 Abs. 1 OWiG grundsätzlich möglichen Bußgeldverhängung gegen ein verfahrensbeteiligtes Unternehmen aus Opportunitätserwägungen abzusehen, um auf diese Weise die Voraussetzungen einer selbständigen Verfallsanordnung nach § 29a Abs. 2, 4 OWiG zu schaffen (OLG Köln, Beschluss vom 29. Januar 2010 [2 Ws 585/09] ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Januar 2012 [1 Ss 730/11] ; LG Saarbrücken, Beschluss vom 4. August 2005 [8 Qs 75/05] und vom 27. Mai 2009 [1 Qs 90/09] ; Göhler-Gürtler aaO § 29a Rdnr. 1).
  • OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 1 Ss 730/11

    Verfallsanordnung im Bußgeldverfahren: Wirkungen des Einspruchs gegen den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 Ws 13/13
    Nach ganz herrschender Meinung ist die Verwaltungsbehörde durch das Gesetz nicht daran gehindert, von der gemäß § 30 Abs. 1 OWiG grundsätzlich möglichen Bußgeldverhängung gegen ein verfahrensbeteiligtes Unternehmen aus Opportunitätserwägungen abzusehen, um auf diese Weise die Voraussetzungen einer selbständigen Verfallsanordnung nach § 29a Abs. 2, 4 OWiG zu schaffen (OLG Köln, Beschluss vom 29. Januar 2010 [2 Ws 585/09] ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Januar 2012 [1 Ss 730/11] ; LG Saarbrücken, Beschluss vom 4. August 2005 [8 Qs 75/05] und vom 27. Mai 2009 [1 Qs 90/09] ; Göhler-Gürtler aaO § 29a Rdnr. 1).
  • BayObLG, 27.04.2000 - 3 ObOWi 16/00

    Bemessung des Verfallsbetrages; Feststellung der Ansprüche Dritter beim

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 Ws 13/13
    Selbst die Vertreter dieser restriktiven Auffassung erkennen an, dass sich der Arbeitgeber mit dem Mindestlohnverstoß einen - durch die Abschöpfung der bloßen Lohnersparnis nicht erfassten - geldwerten Marktvorteil verschafft (dessen Berechnung in den jeweiligen Entscheidungen allerdings im Unklaren gelassen wird, vgl. OLG Stuttgart aaO ; OLG Celle, Beschluss vom 30. November 2001 [322 Ss 217/01 OWiz] ; BayObLG, Beschluss vom 27. April 2000 [3 ObOWi 16/00] ; Göhler-Gürtler aaO § 29a Rdnr. 27).
  • LG Saarbrücken, 04.08.2005 - 8 Qs 75/05
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 Ws 13/13
    Nach ganz herrschender Meinung ist die Verwaltungsbehörde durch das Gesetz nicht daran gehindert, von der gemäß § 30 Abs. 1 OWiG grundsätzlich möglichen Bußgeldverhängung gegen ein verfahrensbeteiligtes Unternehmen aus Opportunitätserwägungen abzusehen, um auf diese Weise die Voraussetzungen einer selbständigen Verfallsanordnung nach § 29a Abs. 2, 4 OWiG zu schaffen (OLG Köln, Beschluss vom 29. Januar 2010 [2 Ws 585/09] ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Januar 2012 [1 Ss 730/11] ; LG Saarbrücken, Beschluss vom 4. August 2005 [8 Qs 75/05] und vom 27. Mai 2009 [1 Qs 90/09] ; Göhler-Gürtler aaO § 29a Rdnr. 1).
  • OLG Celle, 30.11.2001 - 322 Ss 217/01

    Lohnunterschreitung; Ordnungswidrigkeit; Polnische Arbeitnehmer ;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 Ws 13/13
    Selbst die Vertreter dieser restriktiven Auffassung erkennen an, dass sich der Arbeitgeber mit dem Mindestlohnverstoß einen - durch die Abschöpfung der bloßen Lohnersparnis nicht erfassten - geldwerten Marktvorteil verschafft (dessen Berechnung in den jeweiligen Entscheidungen allerdings im Unklaren gelassen wird, vgl. OLG Stuttgart aaO ; OLG Celle, Beschluss vom 30. November 2001 [322 Ss 217/01 OWiz] ; BayObLG, Beschluss vom 27. April 2000 [3 ObOWi 16/00] ; Göhler-Gürtler aaO § 29a Rdnr. 27).
  • LG Saarbrücken, 27.05.2009 - 1 Qs 90/09

    Dinglicher Arrest in das Vermögen und Anordnung des Verfalls bei Ermittlungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 Ws 13/13
    Nach ganz herrschender Meinung ist die Verwaltungsbehörde durch das Gesetz nicht daran gehindert, von der gemäß § 30 Abs. 1 OWiG grundsätzlich möglichen Bußgeldverhängung gegen ein verfahrensbeteiligtes Unternehmen aus Opportunitätserwägungen abzusehen, um auf diese Weise die Voraussetzungen einer selbständigen Verfallsanordnung nach § 29a Abs. 2, 4 OWiG zu schaffen (OLG Köln, Beschluss vom 29. Januar 2010 [2 Ws 585/09] ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Januar 2012 [1 Ss 730/11] ; LG Saarbrücken, Beschluss vom 4. August 2005 [8 Qs 75/05] und vom 27. Mai 2009 [1 Qs 90/09] ; Göhler-Gürtler aaO § 29a Rdnr. 1).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2010 - 2 Ws 81/10

    Dinglicher Arrest zur Sicherung des staatlichen Anspruchs auf Verfall des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 Ws 13/13
    Bei der Berechnung des "Erlangten" ist daher vom vollen Wert der eingesetzten Arbeitskraft auszugehen und der gesamte Mindestlohn (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. September 2010 [2 Ws 81/10] ; OLG München, Beschluss vom 9. August 2012 [2 Ws 268/12]) oder - wie hier geschehen - zumindest der im Entgelt des Auftraggebers enthaltene Lohnanteil zugrunde zu legen.
  • OLG Stuttgart, 05.09.2002 - 5 Ss 358/01

    Ordnungswidrige Arbeitnehmerentsendung: Anwendbarkeit auf die deutschen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 Ws 13/13
    Der in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Gegenansicht, die bei Mindestlohnverstößen von vornherein nur die Differenz zwischen dem gesetzlichen Mindestlohn und den tatsächlich gezahlten Beträgen abschöpft (OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. September 2002 [5 Ss 358/01] ; OLG Köln, Beschluss vom 19. August 2011 [III-1 RBs 215/11] ; Göhler-Gürtler aaO § 29a Rdnr. 11), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Köln, 19.08.2011 - 1 RBs 215/11

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Anordnung des Verfalls aufgrund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 Ws 13/13
    Der in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Gegenansicht, die bei Mindestlohnverstößen von vornherein nur die Differenz zwischen dem gesetzlichen Mindestlohn und den tatsächlich gezahlten Beträgen abschöpft (OLG Stuttgart, Beschluss vom 5. September 2002 [5 Ss 358/01] ; OLG Köln, Beschluss vom 19. August 2011 [III-1 RBs 215/11] ; Göhler-Gürtler aaO § 29a Rdnr. 11), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Stuttgart, 29.03.2017 - 1 Ws 8/17

    Dinglicher Arrest im Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Betreibens eines

    Dies hat dann auch für den vorläufigen dinglichen Arrest zu gelten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. August 2013 - IV-1 Ws 13/13 OWi, 1 Ws 13/13 OWi - juris Rn. 10; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. April 2007 - 2 Ws 41/07 - juris Rn. 28, zum dinglichen Arrest im Strafverfahren und § 73c StGB).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 Ws 13/13 OWi EV 1275/12

    Anordnung des Verfalls bei Verstoß gegen Mindestlohn

    IV-1 Ws 13/13 OWi.
  • OLG Oldenburg, 04.10.2021 - 2 Ss OWi 150/21

    Einziehung von Taterträgen wegen vorsätzlichen Führens eines Kfz;

    Der Senat folgt der überwiegenden Ansicht (OLG Köln, BeckRS 2010, 7521; OLG Düsseldorf, NStZ 2014, 339; OLG Stuttgart, wistra 2012, 283; OLG Zweibrücken, NStZ 2020, 427; vgl. auch Göhler-Gürtler/Thoma, OWiG 18. Aufl., § 29a RN 1), wonach es der Bußgeldbehörde obliegt zu entscheiden, ob sie Tatvorteile über ein Bußgeldverfahren oder das Einziehungsverfahren abschöpft.
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