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   OLG Dresden, 06.03.2017 - 8 U 1355/16   

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https://dejure.org/2017,8089
OLG Dresden, 06.03.2017 - 8 U 1355/16 (https://dejure.org/2017,8089)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.03.2017 - 8 U 1355/16 (https://dejure.org/2017,8089)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. März 2017 - 8 U 1355/16 (https://dejure.org/2017,8089)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer zur Finanzierung des Beitritts zu einer Fondsgesellschaft begebenen Inhaberschuldverschreibung; Zurechnung des Beratungs- und Aufklärungsverschuldens Dritter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer zur Finanzierung des Beitritts zu einer Fondsgesellschaft begebenen Inhaberschuldverschreibung; Zurechnung des Beratungs- und Aufklärungsverschuldens Dritter

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit einer zur Finanzierung des Beitritts zu einer Fondsgesellschaft begebenen Inhaberschuldverschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufklärung über Risiken aus treuhänderischer Beteiligung an Kapitalanlagegesellschaft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.11.2015 - III ZR 78/15

    Schadensersatzanspruch aufgrund fehlerhafter Anlageberatung i.R.d. Beteiligung an

    Auszug aus OLG Dresden, 06.03.2017 - 8 U 1355/16
    Denn das Landgericht hat allein auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu abgestellt, dass eine Treuhandkommanditistin - unabhängig von dem Halten eigener Anteile - als Vertragspartnerin des Treuhandvertrages die Pflicht trifft, die künftigen Treugeber über alle wesentlichen Punkte aufzuklären, die für die zu übernehmende mittelbare Beteiligung von Bedeutung sind (vgl. BGH, Beschl. v. 26.01.2015, III ZR 78/15, Rz. 16 a.E. in einem die hiesige Beklagte und den hier streitgegenständlichen Fonds betreffenden Verfahren sowie die weiteren vom Landgericht auf Seite 9 des angefochtenen Urteils zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs).

    5.1 Zum einen trifft die Behauptung der Beklagten, der Bundesgerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 26.11.2015 (III ZR 78/15, Anlage A31) bestätigt, dass keine Prospektfehler vorliegen würden, nicht zu.

    5.4 Soweit sich die Beklagte auf die Entscheidung des OLG München vom 09.02.2015, (13 U 3742/14) bezieht, wurde diese vom Bundesgerichtshof aufgehoben (Beschl. v.26.11.2015, III ZR 78/15).

  • OLG München, 03.08.2016 - 20 U 1675/16

    Haftung einer Treuhandgesellschaft für den Zeichnungsschaden bei mangelhafter

    Auszug aus OLG Dresden, 06.03.2017 - 8 U 1355/16
    Zur näheren Begründung wird auf die ausführliche Darlegung in der landgerichtlichen Entscheidung sowie die Begründung der Entscheidung des OLG München vom 03.08.2016 (aaO, Rn. 29 bis 34) verwiesen; der Umstand, dass einige weitere Erläuterungen in den Regelungen zur Inhaberschuldverschreibung enthalten sind, vermag an der nicht hinreichenden Aufklärung nichts zu ändern.

    4.2 Die unter Ziffer I dargestellten Regelungen des § 13 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Treuhandvertrages sind vom rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden dahin zu verstehen, dass die Beklagte von einer Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss infolge der Verletzung von Aufklärungspflichten über falsche oder irreführende Angaben im Prospekt freigezeichnet werden soll; sie enthalten nicht nur eine bloße Leistungsbeschreibung (OLG München, Urt. v. 03.08.2016, 20 U 1675/16, Rn. 38 und 40 bei juris [in Anlagenkonvolut K33 enthalten]).

  • BGH, 15.01.2013 - XI ZR 370/11

    Erhöhung der Beschwer und des Streitwerts durch einen neben der Hauptforderung

    Auszug aus OLG Dresden, 06.03.2017 - 8 U 1355/16
    Die Feststellung unter Ziffer II. des landgerichtlichen Tenors ist mit (höchstens) 10 % der Hauptforderung zu bemessen (vgl. BGH, Beschl. v. 06.12.2016, XI ZR 242/16 und Beschl. v. 15.01.2014, XI ZR 370/11), zumal die bei Klageerhebung noch drohende Geltendmachung von Nachforderungen nicht mehr im gleichen Umfang besteht, nachdem der Kläger während des Rechtstreits in erster Instanz sein negatives Kapitalkonto durch Zahlungen ausgeglichen hat und die von ihm insoweit geleisteten Zahlungen im Tenor zu Ziffer I. der angefochtenen Entscheidung enthalten sind.
  • OLG Hamm, 16.08.2016 - 34 U 6/16

    Deliktische Haftung der Initiatoren einer Fondsgesellschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 06.03.2017 - 8 U 1355/16
    Auch die weiter von der Beklagten herangezogene Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm vom 10.04.2014 (34 U 6/16, Anlage A6) behandelt in den Entscheidungsgründen die hier in Frage stehenden Aufklärungsfehler nicht.
  • BGH, 06.12.2016 - XI ZR 242/16

    Voraussetzungen für die Erhöhung von Beschwer und Streitwert durch eine

    Auszug aus OLG Dresden, 06.03.2017 - 8 U 1355/16
    Die Feststellung unter Ziffer II. des landgerichtlichen Tenors ist mit (höchstens) 10 % der Hauptforderung zu bemessen (vgl. BGH, Beschl. v. 06.12.2016, XI ZR 242/16 und Beschl. v. 15.01.2014, XI ZR 370/11), zumal die bei Klageerhebung noch drohende Geltendmachung von Nachforderungen nicht mehr im gleichen Umfang besteht, nachdem der Kläger während des Rechtstreits in erster Instanz sein negatives Kapitalkonto durch Zahlungen ausgeglichen hat und die von ihm insoweit geleisteten Zahlungen im Tenor zu Ziffer I. der angefochtenen Entscheidung enthalten sind.
  • OLG München, 09.02.2015 - 13 U 3742/14

    Zurückweisung von Berufung wegen fehlender grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus OLG Dresden, 06.03.2017 - 8 U 1355/16
    5.4 Soweit sich die Beklagte auf die Entscheidung des OLG München vom 09.02.2015, (13 U 3742/14) bezieht, wurde diese vom Bundesgerichtshof aufgehoben (Beschl. v.26.11.2015, III ZR 78/15).
  • BGH, 22.09.2015 - II ZR 341/14

    Treuhandvermittelte Kommanditbeteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft:

    Auszug aus OLG Dresden, 06.03.2017 - 8 U 1355/16
    4.1 Die Klauseln des formularmäßigen Treuhandvertrages unterliegen als Allgemeine Geschäftsbedingungen einer objektiven Auslegung (BGH, Urt. v. 22.09.2015, II ZR 341/14, Rn. 24).
  • BGH, 09.07.2013 - II ZR 193/11

    Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des

    Auszug aus OLG Dresden, 06.03.2017 - 8 U 1355/16
    Seite 8 hinsichtlich der Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz (§ 309 Nr. 7b BGB) ebenso wie hinsichtlich der Haftung für leichte Fahrlässigkeit unangemessen (BGH, Urt. v. 09.07.2013, II ZR 193/11, Rn. 35; OLG München, aaO, Rn. 39).
  • BGH, 14.05.2012 - II ZR 69/12

    Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Gründungsgesellschafters einer

    Auszug aus OLG Dresden, 06.03.2017 - 8 U 1355/16
    Wenn ein Vermittler mit Wissen und Wollen einer Vertragspartei Aufgaben übernimmt, die typischerweise ihr obliegen, steht der Vermittler unabhängig von seiner etwaigen Selbständigkeit und einer Tätigkeit auch für den Vertragspartner in ihrem Lager, wird in ihrem Pflichtenkreis tätig und ist als ihre Hilfsperson zu betrachten; sie kann der Verantwortung für die Vertragsverhandlungen eines selbständigen Vermittlers nicht entgehen (vgl. BGH, Urteil vom 9.7.2013 Az. II ZR 9/12 NJW-RR 2013, 1255/1257; Urteil vom 14.5.2012 Az. II ZR 69/12 NJW-RR 2012, 1316/1317; Urteil vom 11.7.2012 Az. IV ZR 151/11 zitiert nach juris, Rz. 48; OLG München, aaO, Rn. 25).
  • BGH, 09.07.2013 - II ZR 9/12

    Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des

    Auszug aus OLG Dresden, 06.03.2017 - 8 U 1355/16
    Wenn ein Vermittler mit Wissen und Wollen einer Vertragspartei Aufgaben übernimmt, die typischerweise ihr obliegen, steht der Vermittler unabhängig von seiner etwaigen Selbständigkeit und einer Tätigkeit auch für den Vertragspartner in ihrem Lager, wird in ihrem Pflichtenkreis tätig und ist als ihre Hilfsperson zu betrachten; sie kann der Verantwortung für die Vertragsverhandlungen eines selbständigen Vermittlers nicht entgehen (vgl. BGH, Urteil vom 9.7.2013 Az. II ZR 9/12 NJW-RR 2013, 1255/1257; Urteil vom 14.5.2012 Az. II ZR 69/12 NJW-RR 2012, 1316/1317; Urteil vom 11.7.2012 Az. IV ZR 151/11 zitiert nach juris, Rz. 48; OLG München, aaO, Rn. 25).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 151/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells

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