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   OLG Dresden, 06.04.2022 - 2 Ws 93/22   

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https://dejure.org/2022,9275
OLG Dresden, 06.04.2022 - 2 Ws 93/22 (https://dejure.org/2022,9275)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.04.2022 - 2 Ws 93/22 (https://dejure.org/2022,9275)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. April 2022 - 2 Ws 93/22 (https://dejure.org/2022,9275)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Vollstreckungsverfahren, schwierige Sach- und Rechtslage

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebot bestmöglicher Sachaufklärung bei Einholung kriminalprognostisch-psychiatrischen Sachverständigengutachtens; Erwägungsgründe bei Ablehnung einer Strafaussetzung nach § 454 Abs. 2 S. 1 StPO ; Anhörung des Verurteilten bei Abwägung nach § 140 Abs. 2 StPO ; Besondere ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 189
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus OLG Dresden, 06.04.2022 - 2 Ws 93/22
    Das "Gebot bestmöglicher Sachaufklärung" (BVerfG, Beschluss vom 08. November 2006, Az.: 2 BvR 578/02, juris) erhebt die gerichtliche Verpflichtung zur Einholung eines kriminalprognostisch-psychiatrischen Sachverständigengutachtens in § 454 Abs. 2 Satz 1 StPO zum gesetzlichen Regelfall und indiziert damit zugleich eine besondere Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage im Sinne von § 140 Abs. 2 StPO.

    Der Verurteilte bedarf unter dem Gesichtspunkt des "Gebots bestmöglicher Sachaufklärung" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08. November 2006, Az.: 2 BvR 578/02, juris) eines anwaltlichen Pflichtbeistands.

    Mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot bestmöglicher Sachaufklärung kann die Verneinung eines solchen "Erwägens" nur dann in Betracht kommen, wenn die Möglichkeit der Aussetzung der Vollstreckung völlig fernliegend und als ernsthafte Alternative zur Fortdauer der Strafhaft von vornherein ausgeschlossen erscheint (vgl. Senat, NJW 2009, 3315 m.w.N.; OLG Jena, StV 2001, 26; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 64. Aufl. § 454 Rdnr. 37 m.w.N.), so dass zur Schaffung einer hinreichenden Entscheidungsgrundlage für die Kriminalprognose nach § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB ein kriminalprognostisches Gutachten nicht mehr erforderlich ist (Senat, a.a.O.; BVerfG, NJW 2007, 1933 m.w.N.).

  • OLG Dresden, 13.07.2009 - 2 Ws 291/09

    Führungsaufsicht; Maßregel; Weisung

    Auszug aus OLG Dresden, 06.04.2022 - 2 Ws 93/22
    Die Verneinung des "Erwägens" einer Strafaussetzung in § 454 Abs. 2Satz 1 StPO kommt nur dann in Betracht, wenn die Möglichkeit einer Aussetzung der Vollstreckung völlig fernliegend ist und als ernsthafte Alternative zur Fortdauer der Strafhaft von vornherein ausgeschlossen erscheint (Festhalten an Senat, NJW 2009, 3315 m.w.N.).

    Mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot bestmöglicher Sachaufklärung kann die Verneinung eines solchen "Erwägens" nur dann in Betracht kommen, wenn die Möglichkeit der Aussetzung der Vollstreckung völlig fernliegend und als ernsthafte Alternative zur Fortdauer der Strafhaft von vornherein ausgeschlossen erscheint (vgl. Senat, NJW 2009, 3315 m.w.N.; OLG Jena, StV 2001, 26; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 64. Aufl. § 454 Rdnr. 37 m.w.N.), so dass zur Schaffung einer hinreichenden Entscheidungsgrundlage für die Kriminalprognose nach § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB ein kriminalprognostisches Gutachten nicht mehr erforderlich ist (Senat, a.a.O.; BVerfG, NJW 2007, 1933 m.w.N.).

  • BVerfG, 02.05.2002 - 2 BvR 613/02

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung bei einem Strafgefangenen

    Auszug aus OLG Dresden, 06.04.2022 - 2 Ws 93/22
    Eine Bestellung ist grundsätzlich auf Ausnahmefälle von besonderem Gewicht oder besonderer Komplexität beschränkt (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 25. März 2019 - Az.: 2 Ws 156/19 -, juris m.w.N. unter Bezugnahme auf BVerfG NJW 2002, 2773).
  • BGH, 13.09.1978 - StB 187/78

    Mündliche Anhörung durch Strafvollstreckungskammer

    Auszug aus OLG Dresden, 06.04.2022 - 2 Ws 93/22
    Es soll sich einen persönlichen Eindruck von ihm verschaffen (BGHSt 28, 138 ff.; OLG Celle, StV 1988, 259; Bringewat NStZ 1996, 20; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 454 Rdnr. 16), um sodann seine Entscheidung, ob die Strafaussetzung abweichend vom gesetzlichen Regelfall des § 454 Abs. 2 Satz 1 StPO ohne Einholung eines kriminalprognostischen Sachverständigengutachtens abzulehnen ist, auch auf dieser Erkenntnisgrundlage zu treffen.
  • OLG Koblenz, 25.03.2019 - 2 Ws 156/19

    Strafvollstreckungsverfahren wegen der Aussetzung des Strafrestes:

    Auszug aus OLG Dresden, 06.04.2022 - 2 Ws 93/22
    Eine Bestellung ist grundsätzlich auf Ausnahmefälle von besonderem Gewicht oder besonderer Komplexität beschränkt (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 25. März 2019 - Az.: 2 Ws 156/19 -, juris m.w.N. unter Bezugnahme auf BVerfG NJW 2002, 2773).
  • OLG Jena, 03.12.1999 - 1 Ws 366/99

    Begutachtung bei Aussetzung der Unterbringung)

    Auszug aus OLG Dresden, 06.04.2022 - 2 Ws 93/22
    Mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot bestmöglicher Sachaufklärung kann die Verneinung eines solchen "Erwägens" nur dann in Betracht kommen, wenn die Möglichkeit der Aussetzung der Vollstreckung völlig fernliegend und als ernsthafte Alternative zur Fortdauer der Strafhaft von vornherein ausgeschlossen erscheint (vgl. Senat, NJW 2009, 3315 m.w.N.; OLG Jena, StV 2001, 26; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 64. Aufl. § 454 Rdnr. 37 m.w.N.), so dass zur Schaffung einer hinreichenden Entscheidungsgrundlage für die Kriminalprognose nach § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB ein kriminalprognostisches Gutachten nicht mehr erforderlich ist (Senat, a.a.O.; BVerfG, NJW 2007, 1933 m.w.N.).
  • LG Leipzig, 15.03.2023 - 13 Qs 59/23

    Pflichtverteidiger, Strafvollstreckungsverfahren, Haft

    Eine Bestellung ist grundsätzlich auf Ausnahmefälle von besonderem Gewicht oder besonderer Komplexität beschränkt (vgl. OLG Dresden, NStZ 2023, 189 mwN).
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