Rechtsprechung
OLG Dresden, 11.02.2019 - 3 W 549/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 25.06.2018 - 3 W 549/18
- VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 88-IV-18
- OLG Dresden, 11.02.2019 - 3 W 549/18
Papierfundstellen
- NJW-RR 2019, 890
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 09.03.2010 - VI ZB 56/07
Prozesskostenhilfeverfahren: Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten …
Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2019 - 3 W 549/18
So verhält sich denn auch keiner der beiden von der Kostenfestsetzungsbeschwerde erwähnten Gerichtsentscheide (BGH zu VI ZB 56/07, OLG Celle zu 15 WF 42/02) zu den Kosten des Rügeverfahrens.Auch wenn es für das Anhörungsrügeverfahren im Anschluss an ein Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren - wie das Oberlandesgericht in seinem angefochtenen Beschluss zutreffend darlegt - an einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung fehlt, durfte das Oberlandesgericht bei seiner Auslegung nicht unberücksichtigt lassen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch in einem nachfolgenden Rechtsbeschwerdeverfahren keine Kostenerstattung erfolgt (BGH, Beschl. v. 23.03.2006, NZI 2006, 341; Beschl. v. 09.03.2010 - VI ZB 56/07 - Juris Rn. 4).
- BGH, 09.02.2006 - VII ZB 59/05
Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren
Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2019 - 3 W 549/18
Zweiteres ist vom Bundesgerichtshof (ebenfalls) bereits entschieden und zwar so, wie hier angenommen (etwa zu V ZB 66/08, Rn. 11 und zu VII ZB 59/05; vgl. auch, weil zu §§ 97 Abs. 1, 127 Abs. 4 ZPO ergangen, OLG Stuttgart zu 8 W 329/13). - BGH, 25.09.2008 - V ZB 66/08
Festsetzung der Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs
Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2019 - 3 W 549/18
Zweiteres ist vom Bundesgerichtshof (ebenfalls) bereits entschieden und zwar so, wie hier angenommen (etwa zu V ZB 66/08, Rn. 11 und zu VII ZB 59/05; vgl. auch, weil zu §§ 97 Abs. 1, 127 Abs. 4 ZPO ergangen, OLG Stuttgart zu 8 W 329/13).
- BGH, 12.04.2016 - VI ZB 63/14
Berufungssumme bei teilweiser Klageabweisung: Anrechnung bereits geleisteter …
Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2019 - 3 W 549/18
Ersteres ist Frage des Einzelfalles, die Grundsätze zur Auslegung richterlicher Entscheidungen sind geklärt (dazu BGH, VI ZB 63/14, Rn. 15), damit keiner weiteren rechtsgrundsätzlichen Klärung zugänglich. - BGH, 23.03.2006 - IX ZB 130/05
Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren; Beiordnung eines Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2019 - 3 W 549/18
Auch wenn es für das Anhörungsrügeverfahren im Anschluss an ein Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren - wie das Oberlandesgericht in seinem angefochtenen Beschluss zutreffend darlegt - an einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung fehlt, durfte das Oberlandesgericht bei seiner Auslegung nicht unberücksichtigt lassen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch in einem nachfolgenden Rechtsbeschwerdeverfahren keine Kostenerstattung erfolgt (BGH, Beschl. v. 23.03.2006, NZI 2006, 341;… Beschl. v. 09.03.2010 - VI ZB 56/07 - Juris Rn. 4). - BGH, 13.05.2014 - II ZR 355/13
Entgangener Gewinn als Nebenforderung der eingeklagten Hauptforderung auf …
Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2019 - 3 W 549/18
Zudem ist das Anhörungsrügeverfahren kein Rechtsmittel, sondern Annex zu dem vorhergehenden gerichtlichen Verfahren vor demselben Gericht (BGH, Urt. v. 21.05.2014 - II ZR 355/13 - Juris, Rn. 12 ...). - VGH Baden-Württemberg, 08.01.2019 - 2 S 2804/18
PKH-Verfahren; Vertretungszwang; Anhörungsrüge; Gehörsverstoß; keine Festgebühr …
Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2019 - 3 W 549/18
Hierzu, insbesondere zur Frage, ob §§ 118 Abs. 1 S. 4, 127 Abs. 4 ZPO auf die Anhörungsrüge (entsprechend) anzuwenden sind, gab es - bis zur jetzt ergangenen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes und einer weiteren, ebenfalls erst in diesem Jahr erlassenen des VGH Baden-Württemberg (2 S 2804/18, Rn. 9) - auch keine Rechtsprechung. - OLG Stuttgart, 04.10.2013 - 8 W 329/13
Kostenfestsetzungsverfahren: Reichweite der Prüfungskompetenz des Rechtspflegers
Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2019 - 3 W 549/18
Zweiteres ist vom Bundesgerichtshof (ebenfalls) bereits entschieden und zwar so, wie hier angenommen (…etwa zu V ZB 66/08, Rn. 11 und zu VII ZB 59/05; vgl. auch, weil zu §§ 97 Abs. 1, 127 Abs. 4 ZPO ergangen, OLG Stuttgart zu 8 W 329/13). - OLG Celle, 07.03.2002 - 15 WF 42/02
Erstattung der außergerichtlichen Kosten des PKH-Beschwerdeverfahrens
Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2019 - 3 W 549/18
So verhält sich denn auch keiner der beiden von der Kostenfestsetzungsbeschwerde erwähnten Gerichtsentscheide (BGH zu VI ZB 56/07, OLG Celle zu 15 WF 42/02) zu den Kosten des Rügeverfahrens. - OLG München, 08.05.1992 - 11 W 1389/91
Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2019 - 3 W 549/18
Schließlich hätte das Oberlandesgericht bei seiner Auslegung auch die Rechtsprechung berücksichtigen müssen, wonach Kostenentscheidungen in Beschlüssen, mit denen die sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen wurde, lediglich als Hinweis auf die gesetzliche Kostenfolge hinsichtlich der Gerichtskosten zu verstehen seien und keine Grundlage für die Erstattung außergerichtlicher Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren darstellten (vgl. Kratz in: Beck OK, ZPO, § 127 Rn. 60 unter Verweis auf OLG München, Beschl. v. 08.051992 - 11 W 1389/91 - Juris, Rn. 6; OLG Bamberg, Beschl. v. 09.02.1951, RPfleger 1951, 330; LG Berlin, Beschl. v. 05.11.1987, RPfleger 1988, 204). - LG Berlin, 05.11.1987 - 82 AR 304/87
- KG, 12.01.2011 - 5 W 50/10
- OLG Bamberg, 07.08.1985 - 2 WF 101/85