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   OLG Dresden, 11.06.2007 - 3 U 336/07   

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https://dejure.org/2007,39016
OLG Dresden, 11.06.2007 - 3 U 336/07 (https://dejure.org/2007,39016)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.06.2007 - 3 U 336/07 (https://dejure.org/2007,39016)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. Juni 2007 - 3 U 336/07 (https://dejure.org/2007,39016)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • unalex.eu

    Art. 24, 5 Nr. 1 Brüssel I-VO
    Vertragsgerichtsstand - Erfüllungsort bei Kauf- und Dienstleistungsverträgen - Gemischter Vertrag mit kauf- und dienstvertraglichen Elementen - Ort der Lieferung beim Kaufvertrag - Rügelose Einlassung - Rüge der Zuständigkeit - Bestimmung von Form und Zeitpunkt für die ...

  • cisg-online.org PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 256/04

    Rechtsfolgen der Rüge der internationalen Unzuständigkeit; Bestimmung des

    Auszug aus OLG Dresden, 11.06.2007 - 3 U 336/07
    Das gilt erst recht zur neuen Verordnung, wie der Abgleich von Art. 24 S. 2 EuGVVO und Art. 18 S. 2 EuGVÜ ("nur") zeigt (vgl. auch BGH IPRax 2006, 594, 595).

    Ist auch dies nicht der Fall, bleibt die allgemeine Regel der Nr. 1 a, mit der Folge, dass sich der Erfüllungsort nach deutschem Kollisionsrecht bestimmt (BGH IPRax 2006, 594).

  • BGH, 31.10.2001 - VIII ZR 60/01

    Einbeziehung von AGB in dem UN-Kaufrecht unterliegende Verträge

    Auszug aus OLG Dresden, 11.06.2007 - 3 U 336/07
    Denn hier wie dort ist nötig, dass der Geschäftspartner des Verwenders erkennen kann, dass dieser seine Bedingungen in den Vertrag einbeziehen will (EuGH NJW 1977, 494; BGH NJW 2002, 370, 371).
  • EuGH, 14.12.1976 - 24/76

    Estasis Salotti / Ruewa

    Auszug aus OLG Dresden, 11.06.2007 - 3 U 336/07
    Denn hier wie dort ist nötig, dass der Geschäftspartner des Verwenders erkennen kann, dass dieser seine Bedingungen in den Vertrag einbeziehen will (EuGH NJW 1977, 494; BGH NJW 2002, 370, 371).
  • BGH, 25.02.2004 - VIII ZR 119/03

    Formularmäßige Gerichtsstandsvereinbarung bei mündlichem Vertragsschluss

    Auszug aus OLG Dresden, 11.06.2007 - 3 U 336/07
    Denn treuwidrig ist dergleichen allenfalls, wenn in den bisherigen Verträgen der Parteien die Geschäftsbedingungen galten, die den Gerichtsstand regeln (EuGH NJW 1977, 495; BGH MDR 2004, 897).
  • OLG Köln, 14.03.2005 - 16 U 89/04

    Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei Vertrag zwischen Zulieferfirmen über

    Auszug aus OLG Dresden, 11.06.2007 - 3 U 336/07
    Ebenso wenig vermag sich der Senat der Ansicht anzuschließen, die, möglicherweise in Anlehnung an Art. 3 II CISG, die Abgrenzung nach dem Schwergewicht der Leistungen (Warenlieferung/Produktion) vornehmen will (so etwa: OLG Köln, Urteil vom 14.03.05, 16 U 89/04).
  • BGH, 26.10.1993 - XI ZR 42/93

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 11.06.2007 - 3 U 336/07
    So erörtern denn auch die von der Klägerin in diesem Zusammenhang herangezogenen Gerichtsentscheide (u.a. BGH NJW 1994, 262, 263) nicht die Abgrenzung des Kauf- vom Dienstleistungsvertrag.
  • BGH, 25.02.1999 - VII ZR 408/97

    Maßgebliches Recht bei einem Bauvertrag mit einem im Ausland ansässigen

    Auszug aus OLG Dresden, 11.06.2007 - 3 U 336/07
    Bereits in jener hat die Beklagte indes die internationale Zuständigkeit gerügt, sich zur Sache also nur vorsorglich eingelassen, was, im behandelten Zusammenhang, unschädlich ist (BGH NJW 1999, 2442).
  • EuGH, 08.03.1988 - 9/87

    Arcado / Haviland

    Auszug aus OLG Dresden, 11.06.2007 - 3 U 336/07
    Dieser ist einschlägig, da auch der hier beanspruchte Schadensersatz aus einer vorzeitigen Auflösung der Verträge ein Anspruch aus einem Vertrag im Sinne von Art. 5 Nr. 1 a EuGVVO ist (EuGH NJW 1989, 1424).
  • OLG Saarbrücken, 16.02.2011 - 1 U 574/09

    Internationale Zuständigkeit: Gerichtsstand bei einem Schadensersatzanspruch auf

    Darunter versteht man alle Verträge über die Lieferung und Übereignung beweglicher Sachen (OLG Dresden, Urteil vom 11.6.2007 - 3 U 336/07, zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 20.05.2022 - 8 U 52/21

    Kaufpreiszahlung für Keramikfliesen; Fehlende internationale Zuständigkeit

    Lässt sich der Lieferort auf dieser Grundlage ohne Bezugnahme auf das auf den Vertrag anwendbare materielle Recht nicht bestimmen, ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesgerichtshofes bei Versendungskäufen der Ort der körperlichen Übergabe der Waren maßgeblich, durch die der Käufer am endgültigen Bestimmungsort des Verkaufsvorgangs die tatsächliche Verfügungsgewalt über diese Waren erlangt hat oder hätte erlangen müssen (EuGH, Urteil vom 25.02.2010, Az. C-381/08, (Car Trim GmbH/KeySafety Systems Srl); BGH, Urteil vom 23.06.2010, Az. VIII ZR 135/08; OLG Dresden, Urteil vom 11. Juni 2007 - 3 U 0336/07 -, Rn. 56, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. Juni 2008 - 19 U 5/08 -, Rn. 24, juris; OLG Köln, Beschluss vom 21.12.2005, Az. 16 U 47/05; Stadler, Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl. 2021, Art. 7 EuGVVO, Rn. 11 m.w.N.).
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