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   OLG Dresden, 12.04.2022 - 21 UF 304/21   

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https://dejure.org/2022,9274
OLG Dresden, 12.04.2022 - 21 UF 304/21 (https://dejure.org/2022,9274)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.04.2022 - 21 UF 304/21 (https://dejure.org/2022,9274)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. April 2022 - 21 UF 304/21 (https://dejure.org/2022,9274)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1696 Abs. 1
    Beschwerde gegen die Anordnung eines Umgangsrechts in Form eines Wechselmodells; Fehlende Kooperationsfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit der Eltern; Entscheidung unter Berücksichtigung anerkannter Kriterien des Kindeswohls

Kurzfassungen/Presse (7)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils?

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Elterliche Sorge: Wechselmodell

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wechselmodell kann auch bei andauerndem Elternkonflikt durchgesetzt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anordnung des Wechselmodells bei fehlender Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anordnung eines Wechselmodell bei fehlender Kommunikation und Kooperation der Eltern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wechselmodell trotz hochstreitiger Elternbeziehung?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gerichtliche Anordnung eines Wechselmodell trotz entgegenstehendem Willen eines Elternteils und erheblicher Kommunikationsprobleme möglich - Voraussetzung ist entsprechender Kindeswille und fehlende nachteilige Auswirkungen auf Kind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 942
  • FamRZ 2022, 1206
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Bamberg, 01.03.2019 - 7 UF 226/18

    Umgangsregelung im Sinne paritätischer Betreuung

    Auszug aus OLG Dresden, 12.04.2022 - 21 UF 304/21
    Auch bei hochkonfliktbehafteten Eltern kann das Wechselmodell dem Kindeswohl entsprechen, und zwar dann, wenn zu erwarten ist, dass das Wechselmodell die Belastung des Kindes durch den Elternkonflikt nicht verstärkt, darüber hinaus die Belastung sogar vermindert (vgl. Wache, Anm. zu OLG Bamberg, Beschluss vom 01.03.2019 - 7 UF 226/18 -, NZFam 2019, 574; Salzgeber, NZFam 2014, 921, 929).

    Insoweit sind die Vorgaben des BGH zur gerichtlichen Anordnung eines Wechselmodells nicht wie Tatbestandsvoraussetzungen zu prüfen, sondern es sind die in Betracht kommenden Betreuungsalternativen zu untersuchen und die jeweiligen Vor- und Nachteile für das betroffene Kind und seine Eltern wertend gegeneinander abzuwägen (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 2019, 979, 980 = NZFam 2019, 574; KG, FamRZ 2018, 1324, 1326; Hammer, FamRZ 2015, 1433, 1442).

  • BGH, 01.02.2017 - XII ZB 601/15

    Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung des Familiengerichts

    Auszug aus OLG Dresden, 12.04.2022 - 21 UF 304/21
    Nach der Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, ist die Frage, ob die Anordnung des Wechselmodells geboten sein kann, unter Berücksichtigung anerkannter Kriterien des Kindeswohls zu entscheiden (vgl. BGH, FamRZ 2020, 255, 257; FamRZ 2017, 532, 535).
  • BGH, 27.11.2019 - XII ZB 512/18

    Anordnung des paritätischen Wechselmodells bei fehlender Kooperations- und

    Auszug aus OLG Dresden, 12.04.2022 - 21 UF 304/21
    Nach der Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, ist die Frage, ob die Anordnung des Wechselmodells geboten sein kann, unter Berücksichtigung anerkannter Kriterien des Kindeswohls zu entscheiden (vgl. BGH, FamRZ 2020, 255, 257; FamRZ 2017, 532, 535).
  • BVerfG, 25.04.2015 - 1 BvR 3326/14

    Verfassungsbeschwerde gegen befristeten Umgangsausschluss und Fehlen eines

    Auszug aus OLG Dresden, 12.04.2022 - 21 UF 304/21
    Es ist zudem nicht ersichtlich, dass die Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen widersprechen und deshalb unbeachtlich sein könnten (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2016, 1917, 1918; FamRZ 2015, 1093, 1094).
  • BVerfG, 17.09.2016 - 1 BvR 1547/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Abänderung eines unbefristeten

    Auszug aus OLG Dresden, 12.04.2022 - 21 UF 304/21
    Es ist zudem nicht ersichtlich, dass die Äußerungen des Kindes den wirklichen Bindungsverhältnissen widersprechen und deshalb unbeachtlich sein könnten (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2016, 1917, 1918; FamRZ 2015, 1093, 1094).
  • BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 311/08

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Abänderung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 12.04.2022 - 21 UF 304/21
    Nur dadurch, dass der wachsenden Fähigkeit eines Kindes zu eigener Willensbildung und selbstständigem Handeln Rechnung getragen wird, kann erreicht werden, dass das Kind sich durch Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entwickeln kann (vgl. BVerfG, FamRZ 2018, 2166, 268; FamRZ 2008, 1737, 1738; OLG Köln, FamRZ 2020, 35, 36; OLG Nürnberg, NZFam 2017, 185).
  • KG, 24.04.2018 - 19 UF 71/17

    Gerichtliche Anordnung eines paritätischen Wechselmodells

    Auszug aus OLG Dresden, 12.04.2022 - 21 UF 304/21
    Insoweit sind die Vorgaben des BGH zur gerichtlichen Anordnung eines Wechselmodells nicht wie Tatbestandsvoraussetzungen zu prüfen, sondern es sind die in Betracht kommenden Betreuungsalternativen zu untersuchen und die jeweiligen Vor- und Nachteile für das betroffene Kind und seine Eltern wertend gegeneinander abzuwägen (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 2019, 979, 980 = NZFam 2019, 574; KG, FamRZ 2018, 1324, 1326; Hammer, FamRZ 2015, 1433, 1442).
  • OLG Köln, 28.03.2019 - 10 UF 18/19

    Zulässigkeit der Abweichung von einem grundsätzlich nachvollziehbaren

    Auszug aus OLG Dresden, 12.04.2022 - 21 UF 304/21
    Nur dadurch, dass der wachsenden Fähigkeit eines Kindes zu eigener Willensbildung und selbstständigem Handeln Rechnung getragen wird, kann erreicht werden, dass das Kind sich durch Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entwickeln kann (vgl. BVerfG, FamRZ 2018, 2166, 268; FamRZ 2008, 1737, 1738; OLG Köln, FamRZ 2020, 35, 36; OLG Nürnberg, NZFam 2017, 185).
  • BGH, 18.10.2006 - XII ZB 244/04

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 12.04.2022 - 21 UF 304/21
    Denn die Antragsgegnerin hat einen Ablehnungsgrund mit ihrer Beschwerde gegen die Hauptsacheentscheidung nicht (als Verfahrensfehler) geltend gemacht (vgl. hierzu auch BGH, MDR 2007, 288; Zöller/Vollkommer, ZPO, 34. Aufl., § 46 Rn. 20).
  • OLG Nürnberg, 30.11.2016 - 7 UF 1309/16

    Erfolglose Beschwerde gegen die Sorgerechtsübertragung auf die Kindesmutter

    Auszug aus OLG Dresden, 12.04.2022 - 21 UF 304/21
    Nur dadurch, dass der wachsenden Fähigkeit eines Kindes zu eigener Willensbildung und selbstständigem Handeln Rechnung getragen wird, kann erreicht werden, dass das Kind sich durch Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit entwickeln kann (vgl. BVerfG, FamRZ 2018, 2166, 268; FamRZ 2008, 1737, 1738; OLG Köln, FamRZ 2020, 35, 36; OLG Nürnberg, NZFam 2017, 185).
  • OLG Hamm, 10.05.2004 - 8 UF 19/04

    Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung aufgrund einer Änderung des

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