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   OLG Dresden, 15.10.2002 - 9 U 3140/00   

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https://dejure.org/2002,19238
OLG Dresden, 15.10.2002 - 9 U 3140/00 (https://dejure.org/2002,19238)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.10.2002 - 9 U 3140/00 (https://dejure.org/2002,19238)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Oktober 2002 - 9 U 3140/00 (https://dejure.org/2002,19238)
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Volltextveröffentlichung

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    VermG § 3 Abs. 4 S. 3 § 7 Abs. 2
    Höhe des auszukehrenden Erlöses

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95

    Begriff der Verwendungen

    Auszug aus OLG Dresden, 15.10.2002 - 9 U 3140/00
    Diese Auslegung von § 7 VermG wird dadurch unterstützt, dass auch allgemein im Recht des Verwendungsersatzes nur solche, Vermögensopfer als Verwendungen auf Sachen angesehen werden, die unmittelbar einer bestimmten Sache zugute kommen sollen, also unmittelbar der Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der betreffenden Sache dienen (Staudinger/Gursky, 1999, vor § 994 -1003 BGB Rdn. 5; vgl. auch BGHZ 131, 220 ).
  • BGH, 08.01.1959 - VII ZR 26/58

    Unterschlagene Stoffe - § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB, auch der erzielte Gewinn ist

    Auszug aus OLG Dresden, 15.10.2002 - 9 U 3140/00
    Für die Herausgabe des Erlangten gemäß § 816 BGB ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es auf den tatsächlichen Erlös ankommt, nicht auf den Wert der veräußerten Sache (BGHZ 29, 157).
  • BGH, 08.05.2002 - V ZB 32/01

    Rechtsweg für Ansprüche des Berechtigten auf Herausgabe des erlangten Erlöses

    Auszug aus OLG Dresden, 15.10.2002 - 9 U 3140/00
    Die hiergegen gerichtete, zugelassene sofortige Beschwerde hat der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 08.05.2002, Az.: V ZB 32/01, zurückgewiesen.
  • BVerwG, 18.02.2000 - 7 B 173.99
    Auszug aus OLG Dresden, 15.10.2002 - 9 U 3140/00
    Durch Beschluss vom 18.02.2000, Az.: 7 B 173.99, wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück.
  • VG Dresden, 24.03.1999 - 12 K 149/97
    Auszug aus OLG Dresden, 15.10.2002 - 9 U 3140/00
    Durch Urteil vom 24.03.1999, Az.:12 K 149/97, wies das Verwaltungsgericht die gegen diesen Bescheid gerichtete Klage des Beklagten zurück und ließ die Revision nicht zu.
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