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   OLG Dresden, 16.03.2020 - 4 U 2626/19   

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https://dejure.org/2020,8662
OLG Dresden, 16.03.2020 - 4 U 2626/19 (https://dejure.org/2020,8662)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.03.2020 - 4 U 2626/19 (https://dejure.org/2020,8662)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. März 2020 - 4 U 2626/19 (https://dejure.org/2020,8662)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • rabüro.de

    Zur Rechtzeitigkeit der ärztlichen Aufklärung bei ambulanten Eingriffen

  • medizinrechtsiegen.de

    Arzt- und Krankenhaushaftung - Rechtzeitigkeit der Aufklärung bei ambulanten Eingriffen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ärztliche Aufklärungspflichtverletzung und Behandlungsfehler; Aufklärung am Operationstag bei einem ambulanten Eingriff; Aufklärung nach einer für einen Eingriff erforderlichen medikamentösen Darmreinigung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Darmspiegelung: Zu spät über die Risiken aufgeklärt? - Bei ambulanten Eingriffen kann auch ein Gespräch am Operationstag "rechtzeitig" sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufklärung am Operationstag kann ausreichen

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 8 O 3097/15
  • OLG Dresden, 16.03.2020 - 4 U 2626/19

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 797
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Dresden, 16.03.2020 - 4 U 2626/19
    Allerdings ist das Berufungsverfahren auch nach Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes eine zweite - wenn auch eingeschränkte - Tatsacheninstanz, deren Aufgabe in der Gewinnung einer "fehlerfreien und überzeugenden" und damit "richtigen" Entscheidung des Einzelfalles besteht (BGH, Urteile vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - juris.; vom 18. November 2004 - IX ZR 229/03 - juris vom 14. Juli 2004 - VIII ZR 164/03 - juris; Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses, BT-Drucks. 14/4722 S. 59 f.; Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 14/6036, S. 118, 124).

    Besteht aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, ist es zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet (BGH, Urteil vom 14. Februar 2017 - VI ZR 434/15 - juris; Urteil vom 21. Juni 2016 - VI ZR 403/14 - juris; Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - juris. Senat, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 4 U 750/17 -, Rn. 31 - 32, juris; Beschluss vom 14. September 2017 - 4 U 975/17 -, Rn. 3, juris).

  • OLG Dresden, 10.01.2018 - 4 U 750/17

    Zurückweisung der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil im

    Auszug aus OLG Dresden, 16.03.2020 - 4 U 2626/19
    Besteht aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, ist es zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet (BGH, Urteil vom 14. Februar 2017 - VI ZR 434/15 - juris; Urteil vom 21. Juni 2016 - VI ZR 403/14 - juris; Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - juris. Senat, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 4 U 750/17 -, Rn. 31 - 32, juris; Beschluss vom 14. September 2017 - 4 U 975/17 -, Rn. 3, juris).

    Wird ein solches Privatgutachten nicht vorgelegt und fehlt es auch im Übrigen an Anhaltspunkten dafür, dass das Gutachten in sich widersprüchlich oder der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig ist, kommt eine Wiederholung der Beweisaufnahme nicht in Betracht (Senat, Beschluss vom 15. Mai 2018 - 4 U 750/17 -, juris).

  • OLG Dresden, 12.03.2018 - 4 U 1755/17

    Anforderungen an den Beweis der ordnungsgemäßen ärztlichen Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 16.03.2020 - 4 U 2626/19
    Die Beklagte hat ein ordnungsgemäßes Aufklärungsgespräch somit hinreichend bewiesen, da aufgrund der Aussage des Zeugen und dem mit Zusätzen versehenen Aufklärungsbogen "einiger Beweis" für den Inhalt des Aufklärungsgespräches erbracht worden und der Arztseite im Zweifel Glauben zu schenken ist (Senat, Beschluss vom 12.03.2018 - 4 U 1755/17 - juris m.w.N. und vom 29. Juli 2019 - 4 U 1078/19 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Dresden, 29.07.2019 - 4 U 1078/19

    Behaupteter Diagnoseirrtum eines Arztes

    Auszug aus OLG Dresden, 16.03.2020 - 4 U 2626/19
    Die Beklagte hat ein ordnungsgemäßes Aufklärungsgespräch somit hinreichend bewiesen, da aufgrund der Aussage des Zeugen und dem mit Zusätzen versehenen Aufklärungsbogen "einiger Beweis" für den Inhalt des Aufklärungsgespräches erbracht worden und der Arztseite im Zweifel Glauben zu schenken ist (Senat, Beschluss vom 12.03.2018 - 4 U 1755/17 - juris m.w.N. und vom 29. Juli 2019 - 4 U 1078/19 -, Rn. 3, juris).
  • BGH, 14.02.2017 - VI ZR 434/15

    Tierhalterhaftung: Entlastung von der Gefährdungshaftung bei wirtschaftlichem

    Auszug aus OLG Dresden, 16.03.2020 - 4 U 2626/19
    Besteht aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, ist es zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet (BGH, Urteil vom 14. Februar 2017 - VI ZR 434/15 - juris; Urteil vom 21. Juni 2016 - VI ZR 403/14 - juris; Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - juris. Senat, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 4 U 750/17 -, Rn. 31 - 32, juris; Beschluss vom 14. September 2017 - 4 U 975/17 -, Rn. 3, juris).
  • BGH, 21.06.2016 - VI ZR 403/14

    Haftung wegen des Einsperrens von Schiffen: Pflicht des Berufungsgerichts zur

    Auszug aus OLG Dresden, 16.03.2020 - 4 U 2626/19
    Besteht aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, ist es zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet (BGH, Urteil vom 14. Februar 2017 - VI ZR 434/15 - juris; Urteil vom 21. Juni 2016 - VI ZR 403/14 - juris; Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - juris. Senat, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 4 U 750/17 -, Rn. 31 - 32, juris; Beschluss vom 14. September 2017 - 4 U 975/17 -, Rn. 3, juris).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Dresden, 16.03.2020 - 4 U 2626/19
    Allerdings ist das Berufungsverfahren auch nach Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes eine zweite - wenn auch eingeschränkte - Tatsacheninstanz, deren Aufgabe in der Gewinnung einer "fehlerfreien und überzeugenden" und damit "richtigen" Entscheidung des Einzelfalles besteht (BGH, Urteile vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - juris.; vom 18. November 2004 - IX ZR 229/03 - juris vom 14. Juli 2004 - VIII ZR 164/03 - juris; Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses, BT-Drucks. 14/4722 S. 59 f.; Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 14/6036, S. 118, 124).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Dresden, 16.03.2020 - 4 U 2626/19
    Allerdings ist das Berufungsverfahren auch nach Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes eine zweite - wenn auch eingeschränkte - Tatsacheninstanz, deren Aufgabe in der Gewinnung einer "fehlerfreien und überzeugenden" und damit "richtigen" Entscheidung des Einzelfalles besteht (BGH, Urteile vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - juris.; vom 18. November 2004 - IX ZR 229/03 - juris vom 14. Juli 2004 - VIII ZR 164/03 - juris; Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses, BT-Drucks. 14/4722 S. 59 f.; Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 14/6036, S. 118, 124).
  • OLG Dresden, 14.09.2017 - 4 U 975/17

    Anforderungen an den Nachweis der Durchführung einer nicht dokumentierten

    Auszug aus OLG Dresden, 16.03.2020 - 4 U 2626/19
    Besteht aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, ist es zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet (BGH, Urteil vom 14. Februar 2017 - VI ZR 434/15 - juris; Urteil vom 21. Juni 2016 - VI ZR 403/14 - juris; Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - juris. Senat, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 4 U 750/17 -, Rn. 31 - 32, juris; Beschluss vom 14. September 2017 - 4 U 975/17 -, Rn. 3, juris).
  • BGH, 04.04.1995 - VI ZR 95/94

    Umfang und Zeitpunkt der Risikoaufklärung vor diagnostischen Eingriffen

    Auszug aus OLG Dresden, 16.03.2020 - 4 U 2626/19
    Bei ambulanten Eingriffen kann nämlich eine Aufklärung noch am Operationstag genügen, sofern dem Patienten die eigenständige Entscheidung überlassen bleibt, ob er den Eingriff durchführen lassen will.(vgl. BGH, Urteil vom 4.4.2015 - VI ZR 95/94 - juris; OLG Hamm, Urteil vom 1.12.2015 - I-26 U 30/15 - juris).
  • OLG Hamm, 01.12.2015 - 26 U 30/15

    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei einer periradikulären

  • OLG Dresden, 23.06.2020 - 4 U 242/20
    Besteht aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, ist es zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 14.02.2017, Az.: VI ZR 434/15 - juris; Senat, Beschluss vom 16.03.2020, Az.: 4 U 2626/19 - juris, m.w.N.).
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