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   OLG Dresden, 20.03.2017 - W XV 71/17   

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https://dejure.org/2017,10832
OLG Dresden, 20.03.2017 - W XV 71/17 (https://dejure.org/2017,10832)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.03.2017 - W XV 71/17 (https://dejure.org/2017,10832)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. März 2017 - W XV 71/17 (https://dejure.org/2017,10832)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 465; GrdstVG §§ 2, 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 12, 21; RSiedlG §§ 4, 8
    Siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht nach § 4 RSiedlG bei aufschiebend bedingtem Kaufvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 849
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13

    Landwirtschaftssache: Wirksamkeit einer Verlängerung der Frist für die

    Auszug aus OLG Dresden, 20.03.2017 - W XV 71/17
    b) Im Einwendungsverfahren kann überdies - wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, NJW 2015, S. 1520 ff, Rn. 30, zitiert nach Juris) - nicht überprüft werden, ob ein siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht bestanden hat und wirksam ausgeübt worden ist.
  • BGH, 28.04.2017 - BLw 2/16

    Grundstücksverkehrsgenehmigung und siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht: Mitteilung

    Auszug aus OLG Dresden, 20.03.2017 - W XV 71/17
    Eine Aussetzung des vorliegenden Verfahrens im Hinblick auf die gegen den Senatsbeschluss vom 2. Mai 2016 eingelegte Rechtsbeschwerde (BGH BLw 2/16) kommt gleichwohl nicht in Betracht, da die Beschwerde des Beteiligten zu 1) schon aus anderen Gründen zurückzuweisen ist und es auf die Frage der Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte daher im Ergebnis nicht entscheidungserheblich ankommt.
  • BGH, 04.02.1964 - V BLw 31/63

    Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz

    Auszug aus OLG Dresden, 20.03.2017 - W XV 71/17
    a) Es gehört zu der Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte, das Verfahren der Genehmigungsbehörde auf seine Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2012 - Blw 13/11, RdL 2013, S. 128 ff, Rn. 10, zitiert nach Juris [Aufhebung einer Mitteilung nach § 21 GrdstVG mangels verfahrenseinleitender Antragstellung nach § 3 GrdstVG]; BGH, Beschluss vom 4. Februar 1964 - V BLw 31/63, BGHZ 41, S. 114 ff, Rn. 11, zitiert nach Juris [Rücknahme des Genehmigungsantrag im Laufe des Genehmigungsverfahrens]).
  • OLG Dresden, 02.05.2016 - W XV 1140/15
    Auszug aus OLG Dresden, 20.03.2017 - W XV 71/17
    Zwar hat der erkennende Senat in seinem Beschluss vom 2. Mai 2016, Az.: W XV 1140/15, Zweifel an der Zweckmäßigkeit der vom Bundesgerichtshof vertretenen Ansicht über die Aufgabenverteilung zwischen den Landwirtschaftsgerichten einerseits und den Zivilgerichten andererseits geltend gemacht.
  • BGH, 26.05.1964 - V BLw 3/64

    Genehmigungsfiktion im Landwirtschaftsrecht

    Auszug aus OLG Dresden, 20.03.2017 - W XV 71/17
    aa) Ein Vertragsentwurf, für den nach § 2 Abs. 1 S. 3 GrdstVG genauso wie für Verträge im Sinne von § 2 Abs. 1 GrdstVG die grundstücksverkehrsrechtliche Genehmigung beantragt werden kann, unterliegt nicht dem siedlungsrechtlichen Vorkaufsrecht und ist daher auch nicht der Siedlungsbehörde nach § 12 GrdstVG vorzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 1964 - V Blw 3/64, BGHZ 41, 350 ff, 353; OLG Jena, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - Lw U 147/09, AUR 2010, S. 85 ff, Rn. 31, zitiert nach Juris).
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