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   OLG Dresden, 20.12.2002 - RE-Miet 2/02   

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https://dejure.org/2002,5509
OLG Dresden, 20.12.2002 - RE-Miet 2/02 (https://dejure.org/2002,5509)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.12.2002 - RE-Miet 2/02 (https://dejure.org/2002,5509)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. Dezember 2002 - RE-Miet 2/02 (https://dejure.org/2002,5509)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Mieters zur Nachzahlung von Betriebskosten bei deutlicher Überschreitung der vereinbarten Vorauszahlung und diesbezüglicher Kenntnis des Vermieters; Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht; Vorliegen eines Schadens des Mieters bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MHG § 4 Abs. 1 Satz 1
    Schadensersatzanspruch des Mieters aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen wegen überhöhter Betriebskostenvorauszahlungen

  • rechtsportal.de

    MHG § 4 Abs. 1 Satz 1
    Schadensersatzanspruch des Mieters aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen wegen überhöhter Betriebskostenvorauszahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Hohenstein-Ernstthal - 1 C 663/01
  • LG Chemnitz - 6 S 787/02
  • OLG Dresden, 20.12.2002 - RE-Miet 2/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 84
  • NZM 2004, 68
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Stuttgart, 10.08.1982 - 8 REMiet 6/81

    Anforderungen an die Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen; Vertragliche

    Auszug aus OLG Dresden, 20.12.2002 - REMiet 2/02
    Der Vermieter könne entgegen der vom Oberlandesgericht Stuttgart im Rechtsentscheid vom 10.08.1982 (NJW 1982, 2506 ) vertretenen Auffassung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 MHG eine Vorauszahlung auf die Betriebskosten nur in angemessener Höhe verlangen.

    Das Landgericht will von dem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 10.08.1982 ( 8 REMiet 6/81, NJW 1982, 2506 ) abweichen (§ 541 Abs. 1 2.HS ZPO a.F.) und hält die im Übrigen vorgelegte Rechtsfrage für grundsätzlich (§ 541 Abs. 1 Satz 1 1.HS ZPO a.F.).

    Der Senat folgt in diesem Punkt dem Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 10.08.1982 ( 8 REMiet 6/81, NJW 1982, 2506 ).

  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus OLG Dresden, 20.12.2002 - REMiet 2/02
    Der Vermieter hat den Mieter vor Abschluss des Vertrages auch ungefragt über Umstände aufzuklären, die für die Entscheidung des Mieters - für den Vermieter erkennbar - zum Abschluss des Mietvertrages bedeutsam sein können (BGH NJW 2000, 1714, 1718).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2000, 1714, 1718) kann der Mieter sich in derartigen Fällen durch außerordentliche Kündigung nach § 554a BGB a.F. analog (nunmehr § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB ) vom Mietvertrag lösen.

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Dresden, 20.12.2002 - REMiet 2/02
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1998, 302, 304) ist nach der sog. Differenzhypothese maßgeblich, ob der eingegangenen vertraglichen Verpflichtung eine gleichwertige Gegenleistung des Vertragspartners entspricht.
  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 126/96

    Ersatz des positiven Interesses bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Dresden, 20.12.2002 - REMiet 2/02
    Unter besonderen Umständen kann der Mieter bei Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten durch den Vermieter weiter das Recht haben, von diesem eine Mietanpassung zu verlangen (BGH NJW 1998, 2900 ).
  • BGH, 19.12.1997 - V ZR 112/96

    Vertrauensschaden des Käufers bei Unterbleiben der Aufklärung über die

    Auszug aus OLG Dresden, 20.12.2002 - REMiet 2/02
    Bei der somit vorliegenden objektiven Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung - aufgewendete Betriebskosten auf der Seite des Beklagten und Verpflichtung der Klägerin zum Ausgleich - kommt mithin nur dann ein Schaden des Mieters in Betracht, wenn die vom Vermieter erbrachte Leistung für die Zwecke des Mieters nicht bzw. nicht voll brauchbar gewesen ist (BGH a.a.O. unter II.2.b)cc) sowie BGH NJW 1998, 898, 899).
  • BGH, 19.07.2001 - IX ZR 62/00

    Haftung des Konkursverwalters für Fälschung eines Überweisungsauftrags durch

    Auszug aus OLG Dresden, 20.12.2002 - REMiet 2/02
    Trifft es daher im Streitfall zu, dass die Klägerin bei den Vertragsverhandlungen zum Ausdruck gebracht hat, sie miete die Wohnung, weil ihr die sich aus Miete und Betriebskostenvorauszahlung zusammensetzende monatliche Belastung günstig erscheine, dann bestand nach dieser Rechtsprechung Anlass für den Beklagten bzw. die ihn vertretende Hausverwaltung (§ 278 BGB , vgl. BGH NJW 2001, 3190 ), die Klägerin darauf hinzuweisen, dass die vereinbarte Vorauszahlung bei weitem nicht ausreichen werde, um die tatsächlichen Betriebskosten abzudecken.
  • OLG Frankfurt, 10.05.2000 - 20 REMiet 2/97

    Bezugnahme auf die II. Berechnungs-VO im Mietvertrag

    Auszug aus OLG Dresden, 20.12.2002 - REMiet 2/02
    Die Betriebskosten sind durch die Bezugnahme auf die Anlage 3 zu § 27 der 2. Berechnungsverordnung im Mietvertrag wirksam auf die Klägerin übertragen worden (vgl. OLG Frankfurt/Main, RE vom 10.12.2000, 20 REMiet 2/97, NZM 2000, 757 sowie OLG Hamm, RE vom 22.08.1997, 30 REMiet 30/97, NZM 1998, 186).
  • OLG Naumburg, 23.11.2001 - 9 U 171/01

    Zur Nachforderung von Betriebskosten vom Mieter bei wesentlicher Überschreitung

    Auszug aus OLG Dresden, 20.12.2002 - REMiet 2/02
    Zum Teil wird angenommen, dass der Mieter, dessen Betriebskostenvorschüsse bewusst extrem zu niedrig festgesetzt worden sind, gegen den Vermieter einen Anspruch auf Freistellung von den Betriebskosten haben soll (LG Berlin ZMR 2002, 52 ; ähnlich LG München II, ZMR 2002, 758, 760; zum Gewerbemietrecht: OLG Naumburg, NJW-RR 2002, 655 ).
  • LG Berlin, 07.08.2001 - 64 S 109/01

    Schadensersatzanspruch des Mieters wegen zu niedrig festgesetzter

    Auszug aus OLG Dresden, 20.12.2002 - REMiet 2/02
    Zum Teil wird angenommen, dass der Mieter, dessen Betriebskostenvorschüsse bewusst extrem zu niedrig festgesetzt worden sind, gegen den Vermieter einen Anspruch auf Freistellung von den Betriebskosten haben soll (LG Berlin ZMR 2002, 52 ; ähnlich LG München II, ZMR 2002, 758, 760; zum Gewerbemietrecht: OLG Naumburg, NJW-RR 2002, 655 ).
  • OLG Hamm, 22.08.1997 - 30 REMiet 3/97

    Mietrecht; Umlage von Betriebskosten

    Auszug aus OLG Dresden, 20.12.2002 - REMiet 2/02
    Die Betriebskosten sind durch die Bezugnahme auf die Anlage 3 zu § 27 der 2. Berechnungsverordnung im Mietvertrag wirksam auf die Klägerin übertragen worden (vgl. OLG Frankfurt/Main, RE vom 10.12.2000, 20 REMiet 2/97, NZM 2000, 757 sowie OLG Hamm, RE vom 22.08.1997, 30 REMiet 30/97, NZM 1998, 186).
  • LG Düsseldorf, 03.01.2002 - 21 S 609/00
  • OLG Rostock, 15.01.2002 - 3 U 163/01
  • LG München II, 30.04.2002 - 12 S 7512/01

    Schadensersatz wegen zu niedrig festgesetzter Betriebskostenvorauszahlungen

  • AG Marl, 06.01.2000 - 3 C 239/99
  • LG Magdeburg, 13.02.2008 - 5 O 1879/07

    Räumungsklage gegen Narvik in der Grünen Zitadelle Magdeburg erfolgreich

    Der Vermieter hat den Mieter vor Abschluss des Vertrages auch ungefragt über Umstände aufzuklären, die für die Entscheidung des Mieters - für den Vermieter erkennbar - zum Abschluss des Mietvertrages bedeutsam sein können (vgl. BGH NJW 2000, 1714; OLG Dresden NJW-RR 2004, 84 = NZM 2004, 68).
  • OLG Rostock, 23.10.2008 - 3 U 123/07

    Gewerbemietvertrag: Verpflichtung zur Zahlung rückständiger Nebenkosten bei

    Sind die Vorauszahlungen auch deutlich zu gering bemessen, muss der Mieter gleichwohl den sich aus der Abrechnung ergebenden Betrag nachzahlen (BGH Urt. vom 11.02.2004, VIII ZR 195/03, NJW 2004, 1102; OLG Dresden, NZM 2004, 68; LG Berlin, GE 1990, 653; Blank/Börstinghaus, Miete, 3. Aufl., § 556 Rn. 97).
  • KG, 25.06.2007 - 8 U 208/06

    Gewerberaummiete: Verletzung der Pflicht zur Aufklärung über die Höhe der

    Der Vermieter hat den Mieter vor Abschluss des Vertrages auch ungefragt über Umstände aufzuklären, die für die Entscheidung des Mieters - für den Vermieter erkennbar - zum Abschluss des Mietvertrages bedeutsam sein können (vgl. BGH NJW 2000, 1714; OLG Dresden NJW-RR 2004, 84 = NZM 2004, 68).
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