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   OLG Dresden, 26.07.2012 - 20 WF 554/12   

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https://dejure.org/2012,21238
OLG Dresden, 26.07.2012 - 20 WF 554/12 (https://dejure.org/2012,21238)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.07.2012 - 20 WF 554/12 (https://dejure.org/2012,21238)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - 20 WF 554/12 (https://dejure.org/2012,21238)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung der Terminsgebühr bei Entscheidung über den Versorgungsausgleich ohne mündliche Verhandlung; Voraussetzungen der Einigungsgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehung der Terminsgebühr bei Entscheidung über den Versorgungsausgleich ohne mündliche Verhandlung; Voraussetzungen der Einigungsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Terminsgebühr bei einer Versorgungsausgleichssache, wenn Gericht ohne Termin entscheidet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 729
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.11.2011 - XII ZB 458/10

    Rechtsanwaltskosten: Terminsgebühr in Verfahren mit mündlicher Verhandlung auf

    Auszug aus OLG Dresden, 26.07.2012 - 20 WF 554/12
    Auch die vom Beschwerdeführer zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 02.11.2011 - XII ZB 458/10 - (FamRZ 2012, 1010 ff.) gibt dem Senat keinen Anlass zu einer anderen rechtlichen Beurteilung, weil der dort entschiedene Sachverhalt mit dem hier vorliegenden nicht vergleichbar ist (Gegenstand der vom Bundesgerichtshof entschiedenen Sache war ein nach altem Recht zu beurteilendes Verfahren der einstweiligen Anordnung in einer Unterhaltssache), insbesondere der Umstand einer außergerichtlichen Besprechung in einem Versorgungsausgleichsverfahren nicht erörtert wurde.
  • OLG Stuttgart, 14.09.2010 - 8 WF 133/10

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehung einer Terminsgebühr in einem

    Auszug aus OLG Dresden, 26.07.2012 - 20 WF 554/12
    Auch in Kindschaftssachen nach §§ 151 ff. FamFG fällt die Terminsgebühr bei einem einvernehmlichen Verzicht auf die mündliche Erörterung im ersten Rechtszug an, weil § 155 Abs. 2 Satz 1 FamFG die Durchführung eines Erörterungstermins in den in § 155 Abs. 1 FamFG genannten Verfahren - zwingend - vorschreibt (OLG Stuttgart, FamRZ 2011, 591, 592; OLG Rostock, a.a.O.).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 567/10

    Fortgesetztes Versorgungsausgleichsverfahren: Anzuwendendes Recht im

    Auszug aus OLG Dresden, 26.07.2012 - 20 WF 554/12
    a) Bei der nach § 50 Abs. 1 VersAusglG ausgesetzten Sache handelt es sich um ein selbstständiges Verfahren (Art. 111 Abs. 4 FGG-RG), auf das das seit 01.09.2009 in Kraft getretene Verfahrensrecht des FamFG Anwendung findet (BGH, FamRZ 2012, 98 ff.).
  • KG, 26.05.2011 - 19 WF 102/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall einer Terminsgebühr in einer

    Auszug aus OLG Dresden, 26.07.2012 - 20 WF 554/12
    Damit liegt eine vergleichbare Rechtslage, wie sie im Zivilprozess gemäß § 128 Abs. 1 ZPO besteht und wie sie Grundlage der Regelung in der Anmerkung zu Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV-RVG ist, in Versorgungsausgleichssachen nicht vor (KG Berlin, Beschluss vom 26.05.2011 - 19 WF 102/11 -, zitiert nach juris; OLG Rostock, a.a.O.; OLG Dresden, Beschluss vom 28.06.2011 - 21 WF 432/11, zitiert nach juris).
  • OLG Rostock, 22.09.2011 - 10 WF 170/11

    Vergütungsfestsetzung für den Verfahrenskostenhilfeanwalt: Terminsgebühr im

    Auszug aus OLG Dresden, 26.07.2012 - 20 WF 554/12
    Deshalb ist in solchen Verfahren unabhängig davon, ob durch Beschluss oder Urteil entschieden wird, der Anfall einer Terminsgebühr möglich, wenn die Parteien einvernehmlich auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichten (OLG Hamm, FamRB 2011, 276, 277; OLG Rostock, JurBüro 2012, 192).
  • OLG Dresden, 28.06.2011 - 21 WF 432/11

    Versorgungsausgleich; Terminsgebühr

    Auszug aus OLG Dresden, 26.07.2012 - 20 WF 554/12
    Damit liegt eine vergleichbare Rechtslage, wie sie im Zivilprozess gemäß § 128 Abs. 1 ZPO besteht und wie sie Grundlage der Regelung in der Anmerkung zu Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV-RVG ist, in Versorgungsausgleichssachen nicht vor (KG Berlin, Beschluss vom 26.05.2011 - 19 WF 102/11 -, zitiert nach juris; OLG Rostock, a.a.O.; OLG Dresden, Beschluss vom 28.06.2011 - 21 WF 432/11, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 11.08.2020 - 2 WF 113/20

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss Fehlerhafte

    Dazu zählt das (isolierte) Verfahren über den Versorgungsausgleich nach der vom Senat geteilten herrschenden Auffassung nicht (vgl. nur OLG Jena, Beschluss vom 19.09.2011, BeckRS 2011, 24360; KG Berlin, Beschluss vom 26.05.2011, BeckRS 2011, 14594; OLG Rostock, Beschluss vom 22.09.2011, BeckRS 2012, 02350; OLG Dresden, Beschluss vom 26.07.2012, BeckRS 2012, 17457; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.07.2014, BeckRS 2014, 16431; Riedel-Sußbauer, RVG, 10. Aufl. 2015, Rn 7 zu 3104 VV-RVG).
  • OLG Frankfurt, 02.01.2013 - 3 WF 274/12

    Zur Festsetzungsfähigkeit einer 1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 I Nr. 1 RVG-VV in

    Dies ist bei einer Entscheidung im Versorgungsausgleichsverfahren nicht der Fall (vgl. OLG Rostock vom 22.09.2011, FamRZ 2012 1581; Thüringer Oberlandesgericht vom 19.09.2011, FamRZ 2012 329; Kammergericht Berlin vom 26.05.2011, FamRZ 2011, 1978; OLG Dresden vom 26.07.2012, NJW-Spezial 2012, 668 und Juris; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen vom 03.09.2012, MDR 2012, 1315 und Juris).
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