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   OLG Dresden, 27.04.2018 - 4 U 373/18   

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https://dejure.org/2018,12881
OLG Dresden, 27.04.2018 - 4 U 373/18 (https://dejure.org/2018,12881)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.04.2018 - 4 U 373/18 (https://dejure.org/2018,12881)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. April 2018 - 4 U 373/18 (https://dejure.org/2018,12881)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Umdeutung der Berufung gegen die Kostenentscheidung eines Anerkenntnisurteils in eine sofortige Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 569 Abs. 1
    Voraussetzungen der Umdeutung der Berufung gegen die Kostenentscheidung eines Anerkenntnisurteils in eine sofortige Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 1017
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.06.2017 - AnwZ (Brfg) 26/16

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Umdeutung einer von einem Rechtsanwalt gegen

    Auszug aus OLG Dresden, 27.04.2018 - 4 U 373/18
    Der maßgebliche objektive Erklärungswert bestimmt sich danach, wie der Empfänger der Erklärung nach den Umständen, insbesondere der recht verstandenen Interessenlage, die Erklärung verstehen muss (BGH, Beschluss vom 23. November 2015 - NotZ (Brfg) 3/15, WM 2016, 238 Rn. 8 - juris; Beschluss vom 02. Juni 2017 - AnwZ (Brfg) 26/16 -, Rn. 9, juris).

    Angesichts des Auslegungsziels des "erklärten Willens" und der erforderlichen Berücksichtigung des Empfängerhorizonts ist wegen der Eindeutigkeit des Inhalts des - von einem Rechtsanwalt verfassten - Schriftsatzes eine Auslegung als sofortige Beschwerde nicht möglich (vgl.BGH, Beschluss vom 02. Juni 2017 - AnwZ (Brfg) 26/16 -, Rn. 11, juris).

    Überdies setzt die Umdeutung eines von einem Rechtsanwalt eingelegten unstatthaften Rechtsmittels voraus, dass der Rechtsanwalt noch innerhalb der für das statthafte Rechtsmittel laufenden Frist beantragt hat, das unstatthafte Rechtsmittel als statthaftes Rechtsmittel zu bezeichnen (so für die Umdeutung einer unzulässigen Revision in einen Antrag auf Zulassung der Berufung BGH, Beschluss vom 02. Juni 2017 - AnwZ (Brfg) 26/16 -, Rn.15 bei juris).

  • BGH, 28.01.1999 - III ZB 39/98

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein lediglich eine Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Dresden, 27.04.2018 - 4 U 373/18
    Nach diesem in der Rechtsprechung anerkannten Grundsatz dürfen die Parteien keinen Rechtsnachteil dadurch erleiden, dass das Gericht seine Entscheidung in einer falschen Form verlautbart; ihnen steht deshalb sowohl derjenige Rechtsbehelf zu, der nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist, als auch dasjenige Rechtsmittel, das bei einer in der richtigen Form ergangenen Entscheidung zulässig wäre (BGH, Beschluss vom 28. Januar 1999 - III ZB 39/98 -, Rn. 5, juris).
  • BGH, 23.11.2015 - NotZ(Brfg) 3/15

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Umdeutung einer Berufungseinlegung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 27.04.2018 - 4 U 373/18
    Der maßgebliche objektive Erklärungswert bestimmt sich danach, wie der Empfänger der Erklärung nach den Umständen, insbesondere der recht verstandenen Interessenlage, die Erklärung verstehen muss (BGH, Beschluss vom 23. November 2015 - NotZ (Brfg) 3/15, WM 2016, 238 Rn. 8 - juris; Beschluss vom 02. Juni 2017 - AnwZ (Brfg) 26/16 -, Rn. 9, juris).
  • OLG Frankfurt, 04.09.2007 - 9 U 46/07

    Berufungsbeschränkung auf einen Angriff der Kostenentscheidung und des Ausspruchs

    Auszug aus OLG Dresden, 27.04.2018 - 4 U 373/18
    Eine Umdeutung des durch die anwaltlich vertretene Klägerin ausdrücklich als Berufung bezeichneten Rechtsmittels in eine sofortige Beschwerde kommt vorliegend ebenfalls nicht in Betracht (so ausdrücklich auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 04. September 2007 - 9 U 46/07 -, juris).
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