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   OLG Dresden, 29.06.2021 - 4 W 396/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,21195
OLG Dresden, 29.06.2021 - 4 W 396/21 (https://dejure.org/2021,21195)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.06.2021 - 4 W 396/21 (https://dejure.org/2021,21195)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. Juni 2021 - 4 W 396/21 (https://dejure.org/2021,21195)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • kanzlei.biz

    Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro gegen YouTube wegen verspäteter Freischaltung eines zu Unrecht gesperrten Videos verhängt

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Schuldhafte Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverpflichtung aus einer einstweiligen Verfügung Festsetzung eines Ordnungsgeldes Bemessungskriterien für ein Ordnungsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Urteil nicht beachtet - YouTube muss Ordnungsgeld zahlen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    100.000 EUR Ordnungsgeld gegen Google Ireland Ltd. wegen verspäteter Video-Freischaltung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Ordnungsgeld über 100.000 EURO gegen YouTube bzw Google wegen verspäteter Freischaltung eines zu Unrecht gesperrten Videos

  • welt.de (Pressemeldung, 14.07.2021)

    100.000 Euro Ordnungsgeld gegen Google

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zur Angemessenheit eines Ordnungsgeldes gegen YouTube

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zur Angemessenheit eines Ordnungsgeldes gegen YouTube

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    100.000,- EUR Ordnungsgeld gegen YouTube, weil gesperrtes Video nicht wieder freigeschaltet wurde

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gerichtliche Unterlassungsverfügung wird mit Verkündung der Entscheidung wirksam - Mehrwöchige Prüfung der Unterlassungspflicht durch Schuldner rechtfertigt Verhängung von hohem Ordnungsgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 1092
  • MMR 2021, 983

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 20.04.2021 - 4 W 118/21

    Youtube zur Entsperrung eines Videos verurteilt ("Richtlinie zur medizinischen

    Auszug aus OLG Dresden, 29.06.2021 - 4 W 396/21
    Auf die sofortige Beschwerde des Verfügungsklägers wird der Beschluss des Landgerichts Chemnitz - 2. Zivilkammer - vom 01. Juni 2021 abgeändert und wie folgt neu gefasst:âEUR¨âEUR¨Gegen die Verfügungsbeklagte wird wegen schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverpflichtung aus der einstweiligen Verfügung mit Senatsurteil vom 20. April 2021 (dort Ziffer 1.) - Az.: 4 W 118/21 - ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000,00 EUR festgesetzt sowie ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, für je 20.000,00 EUR ein Tag Ordnungshaft, welche an den Geschäftsführern der Verfügungsbeklagten E. C. bzw. N. L. zu vollziehen ist, verhängt.âEUR¨.

    Mit Senatsurteil vom 20. April 2021 (Az.: 4 W 118/21) wurde die Verfügungsbeklagte im Wege der einstweiligen Verfügung verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzendes Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000,00 EUR; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre) zu unterlassen, das von dem Verfügungskläger auf der Plattform der Verfügungsbeklagten unter https://www.xxx hochgeladene Video mit dem Titel "P. ..." von der Plattform der Verfügungsbeklagten zu entfernen und/oder den Verfügungskläger wegen des Hochladens des vorstehend genannten Videos mit einer Verwarnung zu versehen.

  • BGH, 08.12.2016 - I ZB 118/15

    Zwangsvollstreckung: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei

    Auszug aus OLG Dresden, 29.06.2021 - 4 W 396/21
    Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Umfang und Dauer des Verstoßes, der Verschuldensgrad, der Vorteil des Verletzers aus der Verletzungshandlung und die Gefährlichkeit der begangenen und möglicher künftiger Verletzungshandlungen für den Verletzten (vgl. zu Vorstehendem nur: BGH, Beschluss vom 08. Dezember 2016, Az.: I ZB 118/15 - juris; BGH, Urteil vom 30. September 1993, Az.: I ZR 54/91 - juris); daneben soll die Bemessung bewirken, dass - wiederum aus Schuldnersicht - die Titelverletzung wirtschaftlich nicht lohnend erscheint, so dass weitere Zuwiderhandlungen auch deshalb unterbleiben (vgl. BGH, a.a.O.).
  • BGH, 30.09.1993 - I ZR 54/91

    Bestimmung der Vertragsstrafe bei Unterlassungsverpflichtung

    Auszug aus OLG Dresden, 29.06.2021 - 4 W 396/21
    Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Umfang und Dauer des Verstoßes, der Verschuldensgrad, der Vorteil des Verletzers aus der Verletzungshandlung und die Gefährlichkeit der begangenen und möglicher künftiger Verletzungshandlungen für den Verletzten (vgl. zu Vorstehendem nur: BGH, Beschluss vom 08. Dezember 2016, Az.: I ZB 118/15 - juris; BGH, Urteil vom 30. September 1993, Az.: I ZR 54/91 - juris); daneben soll die Bemessung bewirken, dass - wiederum aus Schuldnersicht - die Titelverletzung wirtschaftlich nicht lohnend erscheint, so dass weitere Zuwiderhandlungen auch deshalb unterbleiben (vgl. BGH, a.a.O.).
  • OLG Dresden, 04.10.2021 - 4 W 625/21

    1. Wird der Post eines Nutzers in einem sozialen Netzwerk automatisch gelöscht

    Überdies ist dem Senat aus zahlreichen vergleichbaren Verfahren bekannt, dass Betreiber weltweit verfügbarer sozialer Netzwerke mit mehreren Milliarden Nutzern Gerichtsentscheidungen mitunter nur zögerlich befolgen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 29. Juni 2021 - 4 W 396/21 -, juris).
  • LG Karlsruhe, 19.12.2022 - 22 O 11/22

    Bemessung eines Ordnungsgeldes gegen den Betreiber der YouTube-Plattform

    Art, Umfang und Dauer des Verstoßes, der Verschuldensgrad, der Vorteil des Verletzers aus der Verletzungshandlung und die Gefährlichkeit der begangenen und möglicher künftiger Verletzungshandlungen für den Verletzten; daneben soll die Bemessung bewirken, dass - wiederum aus Schuldnersicht - die Titelverletzung wirtschaftlich nicht lohnend erscheint, sodass weitere Zuwiderhandlungen auch deshalb unterbleiben (BGH, GRUR 2017, 318 Rn. 19 - Dügida; BGH, GRUR 1994, 146 - Vertragsstrafenbemessung; OLG Dresden, Beschluss vom 29.06.2021 - 4 W 396/21, MMR 2021, 983; Zöller/Seibel, ZPO, 34. A., § 890 Rn. 18 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 27.10.2021 - 4 W 765/21

    1. Ein Urteil, das es dem Schuldner aufgibt, eine Äußerung nicht mehr öffentlich

    Vielmehr hatte die Schuldnerin die durch Urteil erlassene Verbotsverfügung bereits mit ihrer Verkündung am 16. Juli 2021 zu beachten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - I ZB 115/07 -, BGHZ 180, 72-77, Rn. 17, juris; Senat, Beschluss vom 29.06.2021 - 4 W 396/21, juris).
  • LG Bonn, 12.11.2021 - 9 O 22/21
    Die Höhe des Streitwertes des Ausgangsverfahrens hat dagegen neben den vorgenannten, für die Höhe des Ordnungsgeldes maßgeblichen Bemessungsfaktoren keine unmittelbare Aussagekraft (vgl. BGH, a.a.O.; s. insgesamt OLG Dresden, Bechluss vom 29.06.2021 - 4 W 396/21).
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