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OLG Dresden, 31.01.2019 - 1 (S) AR 4/19 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 3 Ws 585/09
Eröffnung des Hauptverfahrens: Entscheidung durch das Gericht höherer Ordnung
Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2019 - 1 (S) AR 4/19
Nach § 209 Abs. 1 StPO prüft das Gericht höherer Ordnung im Eröffnungsverfahren nach einer Vorlage gemäß § 209 Abs. 2 StPO nicht nur seine sachliche Zuständigkeit, sondern entscheidet auch über die Eröffnung, die gegebenenfalls auch vor dem vorlegenden Gericht niederer Ordnung erfolgen kann (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07. Juli 2009 - 3 Ws 585/09 -). - OLG Jena, 23.10.2006 - 1 AR (S) 96/06
Zuständigkeit
Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2019 - 1 (S) AR 4/19
Nach ständiger höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung sind die Vorschriften der §§ 14, 19 StPO auf den Konflikt über die sachliche Zuständigkeit allerdings entsprechend anwendbar, wenn sich kein anderer Ausweg bietet, d. h. das Verfahren unter Umständen nicht fortgesetzt und zum Stillstand kommen würde (Thüringer OLG, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - 1 AR (S) 96/06 -). - OLG Rostock, 28.02.2003 - I Ws 71/03
Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2019 - 1 (S) AR 4/19
In zuletzt genanntem Fall ist das Gericht niederer Ordnung an die Eröffnugnsentscheidung durch das höhere Gericht grundsätzlich solange gebunden, als die der Eröffnungsentscheidung zugrunde liegende Sach- und Rechtslage im weiteren Verfahren unverändert bleibt (…vgl. OLG Frankfurt, a.a.O.;… Thüringer OLG, a.a.O.; OLG Rostock, Beschluss vom 28. Februar 2003 - I Ws 71/03 - jeweils m.w.N.).