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   OLG Frankfurt, 01.02.2018 - 6 U 49/17   

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https://dejure.org/2018,5065
OLG Frankfurt, 01.02.2018 - 6 U 49/17 (https://dejure.org/2018,5065)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.02.2018 - 6 U 49/17 (https://dejure.org/2018,5065)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - 6 U 49/17 (https://dejure.org/2018,5065)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3a UWG, § 34 Abs. 4 GewO
    Wettbewerbsverstoß durch unzulässigen Rückkaufhandel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsverstoß durch unzulässigen Rückkaufhandel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3a; GewO § 34 Abs. 4
    Wettbewerb; Marktverhaltensregelung; Rechtsbruch; Rückkaufhandel

  • rechtsportal.de

    UWG § 3a; GewO § 34 Abs. 4
    Wettbewerbswidrigkeit des Ankaufs eines Fahrzeugs unter Einräumung eines befristeten Rücktrittsrechts bei gleichzeitigem Abschluss eines Mietvertrages bis zur Ausübung des Rücktrittsrechts

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Cash & Drive - Wettbewerbsverstoß durch unzulässigen Rückkaufhandel bei Kraftfahrzeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß durch unzulässigen und unlauteren Rückkaufhandel

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß durch unzulässigen und unlauteren Rückkaufhandel

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unzulässiger und unlauterer Rückkaufhandel gebrauchter Kraftfahrzeuge

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unzulässiger und unlauterer Rückkaufhandel gebrauchter Kraftfahrzeuge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 422
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 179/07

    Die clevere Alternative

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2018 - 6 U 49/17
    Weil mit dieser Regelung der Wettbewerb auf dem Gebiet des Pfandkreditgewerbes in geordnete Bahnen gelenkt werden soll, handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung, die den Schutz der auf der Marktgegenseite stehenden Kreditnehmer (Verkäufer) bezweckt (BGH GRUR 2009, 886, 887 [BGH 14.05.2009 - I ZR 179/07] , Rnr. 17 f. - Die clevere Alternative).

    Aus den Motiven des Gesetzgebers ergibt sich jedoch, dass der nach § 34 II GewO a.F. immerhin noch im Rahmen eines Pfandleihgewerbes zulässige Rückkaufhandel (als besondere Form des Pfandleihgewerbes) durch § 34 IV GewO generell und damit für jedermann verboten werden sollte (vgl. hierzu BGH GRUR 2009, 886, 887 [BGH 14.05.2009 - I ZR 179/07] , Rnr. 21 ff. - Die clevere Alternative).

    Denn für die rechtliche Einordnung eines Vertrags ist weder die von den Parteien gewünschte Rechtsfolge noch die von diesen gewählte Bezeichnung maßgeblich, sondern der tatsächliche Geschäftsinhalt der Vereinbarung (BGH GRUR 2009, 886 - Die clevere Alternative).

    Die wesentlichen Rechtsfragen sind durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.05.2009 (GRUR 2009, 886 - Die clevere Alternative) geklärt.

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 106/11

    VOODOO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2018 - 6 U 49/17
    Die an sich nach § 250 S. 1 BGB erforderliche Ablehnungsandrohung wird dabei durch die ernsthafte und endgültige Verweigerung der Freistellung entbehrlich gemacht (BGH GRUR 2013, 925, 929 [BGH 06.02.2013 - I ZR 106/11] , Rnr. 59 - Vodoo).
  • VG München, 29.11.2016 - M 16 K 14.5826

    Umgehung des Verbots des Rückkaufhandels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2018 - 6 U 49/17
    Insoweit enthält das von §§ 347, 346 BGB geschaffene System des Ersatzes von Nutzungen einen sachgemäßen Ausgleich, auf den auch im Bereich der Auslegung des § 34 Abs. 4 GewO zurückgegriffen werden kann (vgl. hierzu VG München Urt. v. 29.11.2016 - 16 K 14.5826, BeckRS 2016, 114499).
  • BGH, 22.03.2011 - VI ZR 63/10

    Anspruch auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2018 - 6 U 49/17
    Denn jedenfalls in Fällen wie dem Vorliegendem, in welchem der mit der zu Grunde liegenden Angelegenheit beauftragte Rechtsanwalt den materiell-rechtlichen Gebührenanspruch für seinen Mandanten einklagt, hat er in der von ihm selbst verfassten Klageschrift von seinem Bestimmungsrecht i. S. des § 14 RVG hinreichend Gebrauch gemacht (BGH NJW 2011, 2509, 2511 [BGH 22.03.2011 - VI ZR 63/10] , Rnr. 18).
  • BGH, 13.07.1984 - III ZR 136/83

    Entstehungszeitpunkt der Aufrechnungslage - Erteilung der Kostenberechnung als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.02.2018 - 6 U 49/17
    Diese Bestimmung betrifft jedoch lediglich die Frage, wann eine entstandene und nach § 8 I 1 RVG mit Erledigung des Auftrags oder Beendigung der Angelegenheit fällige Gebühr von dem Mandanten einforderbar ist (vgl. BGH, AnwBl 1985, 257 [BGH 13.07.1984 - III ZR 136/83] = BeckRS 1984, 31068688).
  • OLG Frankfurt, 05.06.2020 - 2 U 90/19

    Gewerbsmäßiger Ankauf beweglicher Sachen mit Gewährung von Rücktrittsrecht

    Er bemisst sich nicht nach dem Mietzins, welcher für die Anmietung eines solchen Fahrzeugs üblicherweise zu zahlen ist, da der hierfür aufzuwendende Mietzins auf einer anderen Kalkulation beruht, die üblicherweise gerade auch die Kosten für die Unterhaltung des Fahrzeugs, die allgemeinen Betriebskosten, Kosten für Versicherungen, insbesondere die Haftpflichtversicherung sowie einen Gewinnanteil enthält und damit über einen reinen Ersatz des Nutzungswerts hinausgeht (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 4.11.2016, Az. 2 U 98/15 ; OLG Frankfurt a.M., WRP 2018, 592 ff.; andere Meinung LG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.6.2014, Az. 3-13 O 45/13; LG Berlin, Urteil vom 23.8.2016, Az. 103 O 57/16).

    Denn der Gefahr der freien Verfügung des Händlers über den Gegenstand kann nur dann wirksam begegnet werden, wenn das gesamte Rückkaufgeschäft einschließlich der Übereignung erfasst ist und der Käufer auch kein Eigentum an dem veräußerten Gegenstand erwirbt (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 4.11.2016, Az. 2 U 98/15 ; OLG Frankfurt a.M., WRP 2018, 592 ff.).

  • LG München I, 27.10.2021 - 40 O 590/21

    Unwirksame Autoverpfändung

    Das OLG Frankfurt hat diese Geschäftspraxis als unzulässigen Rückkaufhandel qualifiziert und das Vorgehen der Beklagten wettbewerbsrechtlich untersagt (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 01.02.2018, Az: 6 U 49/17, Anl. K 12).

    Denn der Gefahr der freien Verfügung des Händlers über den Gegenstand kann nur dann wirksam begegnet werden, wenn von der Nichtigkeit das gesamte Rückkaufgeschäft einschließlich der Übereignung umfasst ist und der Käufer auch kein Eigentum an dem veräußerten Gegenstand erwirbt (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.6.2021, Az. 2 U 116/20, juris; Urteil vom 5.6.2020, Az. 2 U 90/19, juris; Urteil vom 4.11.2016, Az. 2 U 98/15, juris; OLG Frankfurt a.M., WRP 2018, 592 ff.; ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2020, Az. 7 U 69/20, Justiz 2021, 129 ff.; LG Frankfurt a.M., Urteil vom 8.1.2021, Az. 2-08 O 161/20, juris)."(OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 11.8.2021 - 2 U 115/20, BeckRS 2021, 27789 Rn. 47, beckonline).

  • OLG Frankfurt, 11.08.2021 - 2 U 125/20

    Wirksamkeit eines Verkaufs mit Rückanmietung

    Er bemisst sich nicht nach dem Mietzins, welcher für die Anmietung eines solchen Fahrzeugs üblicherweise zu zahlen ist, da der hierfür aufzuwendende Mietzins auf einer anderen Kalkulation beruht, die üblicherweise gerade auch die Kosten für die Unterhaltung des Fahrzeugs, die allgemeinen Betriebskosten, Kosten für Versicherungen, insbesondere die Haftpflichtversicherung sowie einen Gewinnanteil berücksichtigt und damit über einen reinen Ersatz des Nutzungswerts hinausgeht (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.6.2021, Az. 2 U 116/20 , juris; Urteil vom 5.6.2020, Az. 2 U 90/19 , juris; Urteil vom 4.11.2016, Az. 2 U 98/15 , juris; OLG Frankfurt a.M., WRP 2018, 592 ff.; andere Meinung LG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.6.2014, Az. 3-13 O 45/13; LG Berlin, Urteil vom 23.8.2016, Az. 103 O 57/16).

    Bei der gebotenen Gesamtbetrachtung von Kauf- und Mietvertrag sind zusätzlich allein die Nutzungsvorteile zu berücksichtigen, die dem Kläger durch die Überlassung des Kaufpreises erwachsen sind oder üblicherweise erwachsen konnten (vgl. bereits OLG Frankfurt, Urteil vom 25.6.2021, Az. 2 U 116/20 , juris; Urteil vom 1.2.2018, Az. 6 U 49/17 , juris).

    Der Gefahr der freien Verfügung des Händlers über den Gegenstand kann nur dann wirksam begegnet werden, wenn von der Nichtigkeit das gesamte Rückkaufgeschäft einschließlich der Übereignung umfasst ist und der Käufer auch kein Eigentum an dem veräußerten Gegenstand erwirbt (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.6.2021, Az. 2 U 116/20 , juris; Urteil vom 5.6.2020, Az. 2 U 90/19 , juris; Urteil vom 4.11.2016, Az. 2 U 98/15 , juris; OLG Frankfurt a.M., WRP 2018, 592 ff.; ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2020, Az. 7 U 69/20, Justiz 2021, 129 ff.; LG Frankfurt a.M., Urteil vom 8.1.2021, Az. 2-08 O 161/20, juris).

  • OLG Frankfurt, 11.08.2021 - 2 U 115/20

    Wirksamkeit eines Verkaufs mit Rückanmietung

    Er bemisst sich nicht nach dem Mietzins, welcher für die Anmietung eines solchen Fahrzeugs üblicherweise zu zahlen ist, da der hierfür aufzuwendende Mietzins auf einer anderen Kalkulation beruht, die üblicherweise gerade auch die Kosten für die Unterhaltung des Fahrzeugs, die allgemeinen Betriebskosten, Kosten für Versicherungen, insbesondere die Haftpflichtversicherung sowie einen Gewinnanteil berücksichtigt und damit über einen reinen Ersatz des Nutzungswerts hinausgeht (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.6.2021, Az. 2 U 116/20 , juris; Urteil vom 5.6.2020, Az. 2 U 90/19 , juris; Urteil vom 4.11.2016, Az. 2 U 98/15 , juris; OLG Frankfurt a.M., WRP 2018, 592 ff.; andere Meinung LG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.6.2014, Az. 3-13 O 45/13; LG Berlin, Urteil vom 23.8.2016, Az. 103 O 57/16).

    Bei der gebotenen Gesamtbetrachtung von Kauf- und Mietvertrag sind zusätzlich allein die Nutzungsvorteile zu berücksichtigen, die der Klägerin durch die Überlassung des Kaufpreises erwachsen sind oder üblicherweise erwachsen konnten (vgl. bereits OLG Frankfurt, Urteil vom 25.6.2021, Az. 2 U 116/20 , juris; Urteil vom 1.2.2018, Az. 6 U 49/17 , juris).

    Denn der Gefahr der freien Verfügung des Händlers über den Gegenstand kann nur dann wirksam begegnet werden, wenn von der Nichtigkeit das gesamte Rückkaufgeschäft einschließlich der Übereignung umfasst ist und der Käufer auch kein Eigentum an dem veräußerten Gegenstand erwirbt (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.6.2021, Az. 2 U 116/20 , juris; Urteil vom 5.6.2020, Az. 2 U 90/19 , juris; Urteil vom 4.11.2016, Az. 2 U 98/15 , juris; OLG Frankfurt a.M., WRP 2018, 592 ff.; ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2020, Az. 7 U 69/20, Justiz 2021, 129 ff.; LG Frankfurt a.M., Urteil vom 8.1.2021, Az. 2-08 O 161/20, juris).

  • OLG Frankfurt, 25.06.2021 - 2 U 116/20

    Sale-and-rent-back: Gewerbsmäßiger Ankauf und Rückvermietung von Fahrzeugen mit

    Bei der gebotenen Gesamtbetrachtung von Kauf- und Mietvertrag wären lediglich die Nutzungsvorteile, die dem Vertragspartner durch die Überlassung des Kaufpreises üblicherweise erwachsen konnten, zu berücksichtigen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 01. Februar 2018 - 6 U 49/17 -, Rn. 29 , juris).
  • OLG Hamm, 02.08.2021 - 18 U 105/20

    Verkauf eines Kfz und anschließende Rückanmietung Eigentumsverlust mit

    Selbst wenn der Auffassung u.a. des Oberlandesgerichts Frankfurt (Urt. vom 1.2.2018, Az. 6 U 49/17) zu folgen sein sollte, wonach es auch auf den Nutzungsvorteil in Bezug auf den "zurückgemieteten" Pkw ankäme, läge dieser bei einer richtigerweise anzusetzenden Restlaufleistung derart großvolumiger Motoren (4.941 cm3) von (250.000 km ./. 198.116 km =) 51.884 km und bei einer Ausschöpfung der monatlichen Fahrleistung von 3.000 km monatlich bei 5, 8 % des "Kaufpreises", also bei 289, 11 EUR.
  • LG Hannover, 16.02.2017 - 21 O 19/16

    Der Auftragnehmer trägt das Witterungsrisiko!

    LG Hannover, Urteil vom 16.02.2017 - 21 O 19/16 (nicht rechtskräftig; Ber: 6 U 49/17).
  • LG Hamburg, 24.06.2020 - 329 O 223/19

    Verstoß gegen Verbot des Rückkaufhandels durch "Sale-and-lease-back"-Konzept

    Das OLG Frankfurt hat diese Geschäftspraxis als unzulässigen Rückkaufhandel qualifiziert und das Vorgehen der Beklagten wettbewerbsrechtlich untersagt (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 01.02.2018, Az: 6 U 49/17, Anl. K 12).
  • OLG Köln, 28.08.2020 - 16 W 19/20

    Kaufvertrag mit Rückanmietung, culpa in contrahendo, Gerichtsstand

    So hat der 2. Zivilsenat des OLG Frankfurt mit Urteil vom 5.6.2020 - auf der Grundlage der Rechtsprechung des BGH (NJW 2009, 3368) und des 6. Zivilsenats des OLG Frankfurt (GRUR-RR 2018, 422) - für die vorliegende Vertragskonstellation entschieden, dass ein Kaufvertrag über einen Pkw und ein zugleich geschlossener Vertrag über die Rückanmietung des Pkw durch den Verkäufer von dem Käufer, der dem Verkäufer die faktische Möglichkeit gewährt, das Fahrzeug nach Ende des Mietverhältnisses zurückzuerwerben, wegen Verstoßes gegen § 34 Abs. 4 GewO unwirksam sind, wenn die von dem Mieter vertraglich zu erbringenden Leistungen über einen Nutzungsersatz für das Fahrzeug hinausgehen (OLG Frankfurt - Urt. v. 5.6.2020 - 2 U 90/19, BeckRS 2020, 13059; ebenso zuletzt LG Hamburg Urt. v. 24.6.2020 - 329 O 223/19, BeckRS 2020, 15228).
  • OLG Frankfurt, 07.07.2022 - 6 U 239/21

    Kennzeichenmäßige Benutzung einer Modellbezeichnung für einen Mantel (SAM -

    Weder die Rechnungsstellung durch den Rechtsanwalt noch die Begleichung der Forderung durch den Mandanten sind Voraussetzungen für einen Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 1.2.2018 - 6 U 49/17, Rn 33 - Cash Drive-Modell, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 08.01.2021 - 8 O 161/20
  • LG Kassel, 17.03.2021 - 6 O 348/20

    Verfahren wegen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung

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