Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 01.03.2019 - 13 SV 1/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,5055) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 36 ZPO
Keine Gerichtsstandsbestimmung bei objektiver Klagehäufung wegen verschiedener deliktischer Handlungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine Gerichtsstandsbestimmung bei objektiver Klagehäufung wegen verschiedener deliktischer Handlungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36
Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus verschiedenen deliktischen Handlungen an unterschiedlichen Tatorten - rechtsportal.de
ZPO § 36
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 21.12.2018 - 2 O 411/18
- OLG Frankfurt, 01.03.2019 - 13 SV 1/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 14.02.2011 - 31 AR 15/11
Zuständigkeitsbestimmung bei objektiver Klagehäufung
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.03.2019 - 13 SV 1/19
Eine direkte oder analoge Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zur Begründung eines fehlenden gemeinsamen Gerichtsstands für verschiedene Streitgegenstände kommt nicht in Betracht, insbesondere rechtfertigen reine Zweckmäßigkeitserwägungen die Durchbrechung der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung nicht (OLG München, Beschluss v. 14.2.2011, 31 AR 15/11, juris Rn. 4;… Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 15. A. 2018, § 36 Rn. 15).