Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.04.2011 - 20 W 156/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3 WEG, § 7 WEG
Grundbuch: Abgeschlossenheitsbescheinigung als Eintragungsvoraussetzung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit des Beifügens einer speziellen Bescheinigung der Baubehörde zu der Eintragungsbewilligung als Anlage gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG
- notar-drkotz.de
Grundbucheintragung WEG - Abgeschlossenheitsbescheinigung als Eintragungsvoraussetzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 3; WEG § 7
Vorlage einer Abgeschlossenheitsbescheinigung als Voraussetzung der Eintragung einer Rechtsänderung im Grundbuch - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abgeschlossenheitsbescheinigung = formelle Eintragungsvoraussetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Grundbucheintragung von Sondereigentum nur mit vollständiger Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Abgeschlossenheitsnachweis
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Abgeschlossenheitsbescheinigung muss sich zu allen Räumen äußern! (IMR 2011, 468)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 39/01
Grenzänderung bei Übertragung von Sondereigentum - neuer Aufteilungsplan - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2011 - 20 W 156/11
Das Grundbuchamt hat keine Ermittlungen darüber anzustellen, ob die technischen Voraussetzungen für die Richtigkeit vorliegen, sondern offenbare Irrtümer und Abweichungen zu beanstanden (…vgl. Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rz. 2856;… Bauer/von Oefele, a.a.O., Rz. V 223; OLG Zweibrücken, FGPrax 2001, 105, zitiert nach juris).Das Abgeschlossenheitserfordernis des § 3 Abs. 2 WEG hat dabei den Sinn, die Eigentums- und Benutzungsverhältnisse innerhalb des in Wohnungseigentum aufgeteilten Gebäudes klar zu stellen und langwierige und kostenintensive Streitigkeiten vorzubeugen, die sich aus einer Unklarheit dieser Beziehungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht innerhalb eines Gebäudes ergeben können (vgl. dazu OLG Zweibrücken, FGPrax 2001, 105).
- LG Bielefeld, 08.05.2000 - 25 T 237/00
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.2011 - 20 W 156/11
Dies bezieht sich neben nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen auch auf zusätzliche Räume, die außerhalb eines Wohnungsabschlusses liegen (…vgl. dazu im Einzelnen Riecke/Elzer, a.a.O., § 3 WEG Rz. 66, Bärmann/Armbrüster, WEG, 11. Aufl., § 3 Rz. 60, 65;… Bauer/von Oefele, a.a.O., Rz. V 48;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 1 Rz. 13;… § 3 Rz. 21, je m. w. N.; vgl. auch Landgericht Bielefeld Rpfleger 2000, 387).
- OLG Frankfurt, 23.10.2017 - 20 W 302/16
Wohnungseigentumsgesetz: Abgeschlossenheitsbescheinigung
Ohne hinreichende Abgeschlossenheitsbescheinigung darf keine Grundbucheintragung erfolgen, da diese formelle Eintragungsvoraussetzung ist (…vgl. Bauer/von Oefele, GBO, 3. Aufl., AT V Rz. 214; Senat ZWE 2012, 34, zitiert nach juris und m. w. N.; zur Möglichkeit etwaiger Amtshaftungsansprüche in diesem Zusammenhang: BGHZ 124, 100).Dies bezieht sich neben nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen grundsätzlich auch auf zusätzliche Räume, die außerhalb eines Wohnungsabschlusses liegen (vgl. dazu die Nachweise bei Senat ZWE 2012, 34; Senat, Beschluss vom 21.10.2013, 20 W 242/13, n. v.).
Das Grundbuchamt hat keine Ermittlungen darüber anzustellen, ob die technischen Voraussetzungen für die Richtigkeit vorliegen, sondern offenbare Abweichungen zu beanstanden (vgl. die Nachweise bei Senat ZWE 2012, 34).
- LG Karlsruhe, 17.03.2023 - 11 S 49/21
Wohnungseigentumsrecht: Rückbauanspruch bezüglich einer zugemauerten Türöffnung …
Zu abgeschlossenen Wohnungen können auch zusätzliche Räume außerhalb des Wohnungsabschlusses gehören (§ 5 Abs. 2 AVA - Verwaltungsvorschrift zum WEG/ Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen usw. vom 19.03.1974, Bundesanzeiger 1974, Nr. 58 - ; OVG Bremen ZMR 1985, 353 (354), OLG Frankfurt a. M. ZWE 2012, 34), z.B. Kellerräume, Mansarden oder Zimmer mit separatem Zugang (auch wenn sich in ihnen ein zusätzliches WC befindet; OLG Nürnberg ZWE 2012, 317).