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OLG Frankfurt, 09.09.2013 - 1 UF 105/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1666 BGB, § 8a Abs 2 S 1 SGB 8
Ausbleiben von Nachweisen für die Vorsorgeuntersuchungen von Kindern - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht des Jugendamts zum Einschreiten bei unterbliebener Teilnahme an den vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1666; SGB VIII § 8a Abs. 2 S. 1
Pflicht des Jugendamts zum Einschreiten bei unterbliebener Teilnahme an den vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Amt kann Teilnahme nicht erzwingen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Jugendamt darf keine Kindervorsorgeuntersuchung erzwingen
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 16.12.2012 - 457 F 6281/12
- OLG Frankfurt, 09.09.2013 - 1 UF 105/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 259
- MDR 2013, 1405
Wird zitiert von ...
- OLG Nürnberg, 11.06.2015 - 9 UF 1430/14
Zwölf-Stämme-Verfahren: Beschwerden der Eltern zurückgewiesen
Die unzureichende Vorstellung der Kinder beim Kinderarzt bzw. das Unterlassen der empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen allein ohne weitere Risikofaktoren rechtfertigt dagegen für sich genommen die Feststellung der Kindeswohlgefährdung nicht, denn es ist nicht feststellbar, dass die Gesundheit der Kinder dadurch konkret gefährdet wurde (OLG Frankfurt, NJW-RR 2014, 259).