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   OLG Frankfurt, 11.05.2006 - 1 U 37/05   

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https://dejure.org/2006,13086
OLG Frankfurt, 11.05.2006 - 1 U 37/05 (https://dejure.org/2006,13086)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.05.2006 - 1 U 37/05 (https://dejure.org/2006,13086)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - 1 U 37/05 (https://dejure.org/2006,13086)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2325 BGB, § 2329 Abs 3 BGB
    Pflichteilsergänzungsanspruch: Voraussetzungen und Berechnung des Anspruchs gegen den Beschenkten; Bestimmung der Haftungsreihenfolge

  • Judicialis

    BGB § 2329

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2329
    Zu den Voraussetzungen und der Berechnung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs gegen den Beschenkten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.10.1986 - IVa ZR 76/85

    Bewertung eines Landguts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2006 - 1 U 37/05
    Die Maßgeblichkeit des Ertragswerts bei der Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen ergibt sich im Falle der Übergabe des Landguts zu Lebzeiten des Erblassers aus einer entsprechenden Anwendung des § 2312 BGB (vgl. BGH Rpfleger 64, 312; Palandt/ Edenhofer, a. a. O., § 2312 Rn. 7) und aus der Auslegungsregel des § 2049 BGB, wonach ein Landgut im Zweifel zum Ertragswert anzusetzen ist, sofern nach den Verhältnissen beim Erbfall die Voraussetzungen für eine Beurteilung als Landgut gegeben waren und im Zeitpunkt des Erbfalls die - realisierbar erscheinende - Absicht des Übernehmers bestanden hat, den landwirtschaftlichen Betrieb auf Dauer fortzuführen ( BGH NJW 1995, 1352; BGHZ 98, 375, 378 ).

    Der Betrieb kann auch nebenberuflich geführt werden, sofern er nur zu einem erheblichen Teil zum Lebensunterhalt seines Inhabers beiträgt ( BGHZ 98, 375, 378 ).

    Wohn - und Wirtschaftsgebäude waren vorhanden, wobei das Forsthaus auch seinerzeit schon vermietet war, was der rechtlichen Bewertung des Besitzes als Forstgut zur Zeit des Erbfalls jedoch nicht entgegensteht (vgl. BGHZ 98, 375, 378; BGH NJW 1964, 1414, 1416).

  • BGH, 04.05.1964 - III ZR 159/63
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2006 - 1 U 37/05
    Wohn - und Wirtschaftsgebäude waren vorhanden, wobei das Forsthaus auch seinerzeit schon vermietet war, was der rechtlichen Bewertung des Besitzes als Forstgut zur Zeit des Erbfalls jedoch nicht entgegensteht (vgl. BGHZ 98, 375, 378; BGH NJW 1964, 1414, 1416).

    Die von dem Beklagten zu 1) erst nach der Erstattung des Gutachtens des Sachverständigen SV1 vom 28.12.1999 aufwändig betriebene Sanierung und Vermietung des Forsthofs lässt schon aufgrund des Zeitablaufs von mehr als sieben Jahren seit dem Erbfall keinen Rückschluss darauf zu, dass der Beklagte zu 1) seinerzeit nicht beabsichtigte, den Forsthof fortzuführen (vgl. BGH NJW 1964, 1414, 1416).

  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 113/94

    Übernahme eines Landguts zum Ertragswert

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2006 - 1 U 37/05
    Die Maßgeblichkeit des Ertragswerts bei der Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen ergibt sich im Falle der Übergabe des Landguts zu Lebzeiten des Erblassers aus einer entsprechenden Anwendung des § 2312 BGB (vgl. BGH Rpfleger 64, 312; Palandt/ Edenhofer, a. a. O., § 2312 Rn. 7) und aus der Auslegungsregel des § 2049 BGB, wonach ein Landgut im Zweifel zum Ertragswert anzusetzen ist, sofern nach den Verhältnissen beim Erbfall die Voraussetzungen für eine Beurteilung als Landgut gegeben waren und im Zeitpunkt des Erbfalls die - realisierbar erscheinende - Absicht des Übernehmers bestanden hat, den landwirtschaftlichen Betrieb auf Dauer fortzuführen ( BGH NJW 1995, 1352; BGHZ 98, 375, 378 ).

    Eine Schlechterstellung der Pflichtteilsberechtigten durch Bewertung des Forsthofs zum Ertragswert ist angesichts des Normzwecks, eine Zersplitterung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zu vermeiden und leistungsfähige Landgüter zu erhalten, gerechtfertigt, weil der Beklagte zu 1) im Zeitpunkt des für die Pflichtteilsbemessung maßgeblichen Erbfalls die Fortführung des forstwirtschaftlichen Guts beabsichtigte (vgl. BVerfG NJW 1985, 1329 ff; BGH NJW 1995, 1352).

  • BGH, 02.12.1987 - IVa ZR 149/86

    Fristbeginn bei Grundstücksschenkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2006 - 1 U 37/05
    ba) Die ordentlichen Pflichtteile der Abkömmlinge des Erblassers sind unter Berücksichtigung ausgleichungspflichtiger Vorempfänge nach §§ 2316 BGB i. V. m. §§ 2050, 2055, 2056 BGB zu berechnen (vgl. BGH NJW 1988, 821, 822; NJW 1965, 1526, 1527).

    Bei der Schenkung von Grundstücken ist deshalb die Zeit der Eintragung im Grundbuch maßgebend ( vgl. BGH NJW 1988, 821 ff = BGHZ 102, 289 ff).

  • BGH, 10.11.1982 - IVa ZR 29/81

    Pflichtteilsergänzung durch den (pflichtteilsberechtigten) beschenkten Erben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2006 - 1 U 37/05
    Gegenstand der Schenkung war insoweit nicht der Grundbesitz, sondern der schenkweise zugewandte, gleichwertige Anspruch auf ihn ( vgl. BGHZ 85, 274 ff = FamRZ 1983, 377 ff ).

    Dieser Gedankengang kann aber nicht eingreifen, wenn Schenkungen erst nach dem Erbfall vollzogen werden (BGHZ 85, 274, 284).

  • BGH, 19.04.1989 - IVa ZR 85/88

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten; Einholung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2006 - 1 U 37/05
    Die als Stufenklage erhobene Leistungsklage unterbrach die Verjährung des Anspruchs aus § 2325 BGB, auch wenn zunächst nur der Auskunftsantrag gestellt wurde ( Palandt/ Heinrichs, BGB, 65. Aufl. 2006, § 204 Rn. 2), und damit auch die des Anspruchs aus § 2329 BGB (BGHZ 107, 200, 203; BGH NJW 1974, 1327).
  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvL 17/80

    Bewertung - Landschaftlicher Betrieb - Zugewinnausgleich - Ertragswert

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2006 - 1 U 37/05
    Eine Schlechterstellung der Pflichtteilsberechtigten durch Bewertung des Forsthofs zum Ertragswert ist angesichts des Normzwecks, eine Zersplitterung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zu vermeiden und leistungsfähige Landgüter zu erhalten, gerechtfertigt, weil der Beklagte zu 1) im Zeitpunkt des für die Pflichtteilsbemessung maßgeblichen Erbfalls die Fortführung des forstwirtschaftlichen Guts beabsichtigte (vgl. BVerfG NJW 1985, 1329 ff; BGH NJW 1995, 1352).
  • BGH, 29.05.1974 - IV ZR 163/72

    Unterbrechung der Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2006 - 1 U 37/05
    Die als Stufenklage erhobene Leistungsklage unterbrach die Verjährung des Anspruchs aus § 2325 BGB, auch wenn zunächst nur der Auskunftsantrag gestellt wurde ( Palandt/ Heinrichs, BGB, 65. Aufl. 2006, § 204 Rn. 2), und damit auch die des Anspruchs aus § 2329 BGB (BGHZ 107, 200, 203; BGH NJW 1974, 1327).
  • BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 185/80

    Lebzeitige Verfügungen des durch gemeinschaftliches Testament gebundenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2006 - 1 U 37/05
    Diese Anordnung ist als Ausgleichsanordnung zu verstehen (vgl. BGHZ 82, 274 ff, 278).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.1993 - 7 U 287/92

    Anrechnungen von Zuwendungen des Erblassers auf den Pflichtteil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2006 - 1 U 37/05
    Auch die weitere Anordnung der Anrechnung auf den gesetzlichen Erbteil in beiden Verträgen ist so aufzufassen, dass der Empfänger die Zuwendung gegenüber anderen Abkömmlingen des Erblassers zur Ausgleichung zu bringen hat (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 1491).
  • BGH, 15.03.1965 - III ZR 108/63
  • LG Karlsruhe, 24.02.1995 - 9 S 344/94
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 1 U 57/10
    - OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2007, 1 U 37/05: Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 EUR sowie eine monatliche Schmerzensgeldrente von 300 EUR für ein infolge einer grob fehlerhaften Geburtseinleitung körperlich und geistig schwerstbehindertes Kind; die Geschädigte leidet unter einer infantilen Cerebralparese mit ausgeprägter psychosomatischer Retardierung und Tetraspatik; sie ist praktisch blind und kann sich nicht artikulieren; nicht frei sitzen und ist auf einen Rollstuhl angewiesen; trotz medikamentöser Einstellung leidet sie ständig unter Schmerzen sowie epileptischen Anfällen und milden Zuckungen, die mehrmals am Tag oder mehrfach innerhalb der Woche auftreten können.
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