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   OLG Frankfurt, 11.11.2020 - 7 U 36/19   

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https://dejure.org/2020,36909
OLG Frankfurt, 11.11.2020 - 7 U 36/19 (https://dejure.org/2020,36909)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.11.2020 - 7 U 36/19 (https://dejure.org/2020,36909)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. November 2020 - 7 U 36/19 (https://dejure.org/2020,36909)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Bevollmächtigter Ehemann muss keine Kenntnis von den Versicherungsverträgen seiner Frau haben

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verspätete Anzeige des Versicherungsfalls nicht immer schuldhaft

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bevollmächtigter Ehemann muss keine Kenntnis von den Versicherungsverträgen seiner ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherungsfall zu spät gemeldet? - Pflegetagegeld: Im Fall einer unverschuldet verspäteten Anzeige muss die Versicherung rückwirkend zahlen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Bevollmächtigter Ehemann muss keine Kenntnis von den Versicherungsverträgen seiner Frau haben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Muss ein bevollmächtigter Ehemann die Versicherungsverträge seiner Frau kennen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bevollmächtigter Ehemann muss keine Kenntnis von den Versicherungsverträgen seiner Frau haben - Versicherung muss trotz verspäteter Anzeige zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 170
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.11.1994 - IV ZR 324/93

    Versäumung der Frist

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2020 - 7 U 36/19
    Die Klausel ist im Wesentlichen vergleichbar mit einer Klausel aus den Bedingungen zur Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (§ 1 (3) Satz 2 BB-BUZ), über die der BGH in seinem Urteil vom 02.11.1994 (Az IV ZR 324/93; juris) zu entscheiden hatte.

    Denn unter Zugrundelegung der seitens des Bundesgerichtshofs in dem o.a. Urteil (Urteil vom 02.11.1994 - Az IV ZR 324/93 - juris) aufgestellten Grundsätze, bestand für die Beklagte hier ebenso wenig eine Unsicherheit hinsichtlich des Sachverhalts, den sie ihrer Leistungsprüfung zugrunde zu legen hatte, noch bestand die Gefahr, dass ihr durch die verspätete Anzeige Nachteile im Rahmen der Leistungsprüfung entstehen könnten.

  • OLG Hamm, 09.06.1993 - 20 U 52/93

    Obliegenheit; Unfallmeldung; Frist; Übergangsentschädigung; Arbeitsunfähigkeit;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.11.2020 - 7 U 36/19
    Auf die Entscheidung des OLG Hamm (VersR 1994, 166; juris) können sich die Kläger hingegen nicht mit Erfolg berufen.
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