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   OLG Frankfurt, 13.01.2019 - 22 W 43/18   

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https://dejure.org/2019,757
OLG Frankfurt, 13.01.2019 - 22 W 43/18 (https://dejure.org/2019,757)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.01.2019 - 22 W 43/18 (https://dejure.org/2019,757)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Januar 2019 - 22 W 43/18 (https://dejure.org/2019,757)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 269 ZPO
    Prozessrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Feststellung der Kostentragung bei Hauptsacheerledigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 269 Abs. 3 S. 3
    Erledigung zwischen Anhängigkeit und Rechthängigkeit; Klagerücknahme; Feststellungsklage auf Kostentragung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 269 Abs. 3 S. 3
    Rechte des Klägers bei Erledigung der Klage zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erledigung zwischen An- und Rechtshängigkeit: Klageänderung zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erledigung zwischen An- und Rechtshängigkeit: Klageänderung zulässig! (IBR 2019, 299)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1158
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.04.2013 - III ZR 156/12

    Kosten des Klägers bei Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit: Wahlrecht zwischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2019 - 22 W 43/18
    Es steht jedem Kläger frei, die Klage mit der Kostenfolge des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO zurückzunehmen und die dann entstandenen Kosten vom Beklagten in einem gesonderten Verfahren als Schadensersatz zu verlangen (BGH NJW 2013, 2201 [BGH 18.04.2013 - III ZR 156/12] ).
  • AG Hamburg, 09.03.2020 - 18b C 113/19

    Kostenfeststellungsklage: Erfüllungswirkung bei Leistung eines

    Dies entspricht der Rechtsprechung und herrschenden Lehre für Stufenklagen (BGH NJW 1994, 2895; Musielak, ZPO § 91a Rn.43) und Fälle des § 269 III 3 ZPO, der die Klagerücknahme wegen Erledigung vor Rechtshängigkeit regelt (BGH NJW 2013, 2201; OLG Frankfurt NJW 2019, 1158, Müko, ZPO § 91a Rn. 20).
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