Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 13.01.2019 - 22 W 43/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 269 Abs. 3 S. 3 ZPO
Klage auf Feststellung der Kostentragung bei Hauptsacheerledigung - verkehrslexikon.de
Erledigungserklärung und Kostenantrag
- IWW
§ 269 ZPO
Prozessrecht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage auf Feststellung der Kostentragung bei Hauptsacheerledigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 269 Abs. 3 S. 3
Erledigung zwischen Anhängigkeit und Rechthängigkeit; Klagerücknahme; Feststellungsklage auf Kostentragung - rechtsportal.de
ZPO § 269 Abs. 3 S. 3
Rechte des Klägers bei Erledigung der Klage zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erledigung zwischen An- und Rechtshängigkeit: Klageänderung zulässig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Erledigung zwischen An- und Rechtshängigkeit: Klageänderung zulässig! (IBR 2019, 299)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 10.07.2018 - 2 O 102/18
- OLG Frankfurt, 13.01.2019 - 22 W 43/18
Papierfundstellen
- NJW 2019, 1158
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.04.2013 - III ZR 156/12
Kosten des Klägers bei Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit: Wahlrecht zwischen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.01.2019 - 22 W 43/18
Es steht jedem Kläger frei, die Klage mit der Kostenfolge des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO zurückzunehmen und die dann entstandenen Kosten vom Beklagten in einem gesonderten Verfahren als Schadensersatz zu verlangen (BGH NJW 2013, 2201 [BGH 18.04.2013 - III ZR 156/12] ).
- AG Hamburg, 09.03.2020 - 18b C 113/19
Kostenfeststellungsklage: Erfüllungswirkung bei Leistung eines …
Dies entspricht der Rechtsprechung und herrschenden Lehre für Stufenklagen (BGH NJW 1994, 2895; Musielak, ZPO § 91a Rn.43) und Fälle des § 269 III 3 ZPO, der die Klagerücknahme wegen Erledigung vor Rechtshängigkeit regelt (BGH NJW 2013, 2201; OLG Frankfurt NJW 2019, 1158, Müko, ZPO § 91a Rn. 20).