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   OLG Frankfurt, 14.02.2018 - 6 W 6/18   

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https://dejure.org/2018,11030
OLG Frankfurt, 14.02.2018 - 6 W 6/18 (https://dejure.org/2018,11030)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.02.2018 - 6 W 6/18 (https://dejure.org/2018,11030)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Februar 2018 - 6 W 6/18 (https://dejure.org/2018,11030)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 93 ZPO
    Anforderungen an die Entbehrlichkeit der vorprozessualen Abmahnung im Hinblick auf § 93 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Entbehrlichkeit der vorprozessualen Abmahnung im Hinblick auf § 93 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93
    Kostenwiderspruch; Abmahnung; Entbehrlichkeit; Unterlassungsverfügung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 93
    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 392
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 22.03.2012 - 6 U 41/12

    Kostenwiderspruch gegen "Schubladenverfügung"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2018 - 6 W 6/18
    Gegen dieses Urteil ist - da es sich der Sache nach um eine Kostenentscheidung zu einem Anerkenntnisurteil handelt (vgl. Senat, NJW-RR 2012, 1018 [OLG Koblenz 31.05.2012 - 14 W 285/12] ; Senat, NJW-RR 1996, 1535) - in analoger Anwendung von § 99 II ZPO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.

    Auf nachprozessuales Verhalten kommt es dabei grundsätzlich nicht an (Senat, Beschluss vom 22.03.2012, 6 U 41/12; Bacher, in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl. 2016, S. 502, Rnr. 24 m.w.N.).

  • OLG Hamburg, 17.07.1995 - 3 W 64/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2018 - 6 W 6/18
    In Ausnahmefällen des besonders böswilligen und hartnäckigen Verletzerverhaltens wird eine Abmahnung als für den Gläubiger nicht mehr zumutbar angesehen (vgl. OLG Hamburg, WRP 1995, 1037, 1038 [OLG Hamburg 17.07.1995 - 3 W 64/95] ; OLG Koblenz, WRP 1997, 367, 368; OLG Köln, MD 2000, 998, 999; Ottofülling in MüKoUWG, § 12 UWG, Rnr. 130f.; Steiniger, WRP 1999, 1195 ff.).

    Davon kann etwa dann ausgegangen werden, wenn der Schuldner unnachgiebig ist und sein Verhalten darauf schließen lässt, dass er sich in keinem Fall unterwerfen werde (OLG Hamburg, WRP 1995, 1037 [OLG Hamburg 17.07.1995 - 3 W 64/95] ; Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, § 12 UWG, 36. Aufl. 2018, Rnr. 1.64).

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 216/07

    Schubladenverfügung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2018 - 6 W 6/18
    Soweit teilweise vertreten wird (OLG München WRP 1996, 930, 931 f.), das Verhalten des Antragsgegners nach Erlass der einstweiligen Verfügung könne ein Indiz dafür sein, dass ein Anlass zur Antragstellung bereits bei Einreichung der Antragstellung bestanden habe, ist nach der Entscheidung "Schubladenverfügung" des Bundesgerichtshofs (GRUR 2010, 257 [BGH 07.10.2009 - I ZR 216/07] ) hierfür kein Raum mehr.
  • OLG Koblenz, 31.05.2012 - 14 W 285/12

    Erstattung der Kosten des Verkehrsanwalts; Verzicht auf die Erstattung der Kosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2018 - 6 W 6/18
    Gegen dieses Urteil ist - da es sich der Sache nach um eine Kostenentscheidung zu einem Anerkenntnisurteil handelt (vgl. Senat, NJW-RR 2012, 1018 [OLG Koblenz 31.05.2012 - 14 W 285/12] ; Senat, NJW-RR 1996, 1535) - in analoger Anwendung von § 99 II ZPO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
  • OLG Oldenburg, 12.03.1990 - 1 W 12/90

    Abmahnung, Kosten, Anerkenntnis, sofortiges

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2018 - 6 W 6/18
    (1) Schon grundsätzlich kann alleine die Tatsache, dass der Verletzer vorsätzlich gehandelt hat, die Entbehrlichkeit der Abmahnung nicht begründen (Senat, Beschluss vom 15.10.2004, 6 W 194/04; OLG Oldenburg, NJW-RR 1990, 1330; Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, § 12 UWG, 36. Aufl. 2018, Rnr. 1.66; BeckOK-Jaspersen BGB, § 93 ZPO, 27. Ed., Rnr. 52; Bacher, in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl. 2016, S. 508, Rnr. 36).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2000 - 6 W 52/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2018 - 6 W 6/18
    Grundsätzlich ist anzunehmen, dass der Antragsgegner dann keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben hat, wenn er zuvor nicht abgemahnt wurde (Senat, GRUR-RR 2001, 72; Bacher, in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl. 2016, S. 501 Rnr. 21a).
  • OLG München, 18.04.1996 - 29 W 616/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2018 - 6 W 6/18
    Soweit teilweise vertreten wird (OLG München WRP 1996, 930, 931 f.), das Verhalten des Antragsgegners nach Erlass der einstweiligen Verfügung könne ein Indiz dafür sein, dass ein Anlass zur Antragstellung bereits bei Einreichung der Antragstellung bestanden habe, ist nach der Entscheidung "Schubladenverfügung" des Bundesgerichtshofs (GRUR 2010, 257 [BGH 07.10.2009 - I ZR 216/07] ) hierfür kein Raum mehr.
  • LG Frankfurt/Main, 06.02.2019 - 3 O 414/18

    Anerkenntnisurteil nach Anhörung im eV-Verfahren

    Hiervon ist in der Regel - auch in äußerungsrechtlichen Streitigkeiten - aber nicht auszugehen, wenn der Antragsgegner zuvor nicht abgemahnt wurde (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 24.03.2014 - 16 W 15/14; OLG München NJW-RR 2001, 42; vgl. auch (für Wettbewerbssachen) OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 14.02.2018 - 6 W 6/18, BeckRS 2018, 9083 m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 03.04.2019 - 3 O 508/18

    Deckungsgleichheit der Abmahnung und § 93 ZPO

    In wettbewerbsrechtlichen Eilverfahren setzt das in der Regel voraus, dass der Antragsteller den Antragsgegner zuvor außergerichtlich abgemahnt hat (KG, NJW 1993, 3336; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 14.02.2018 - 6 W 6/18, BeckRS 2018, 9083 m.w.N.).
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