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OLG Frankfurt, 14.06.2017 - 3 U 105/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Darlehensrückzahlungsanspruch: Verpflichtender Darlehensvertrag durch einen von zwei GbR-Gesellschaftern
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darlehensrückzahlungsanspruch: Verpflichtender Darlehensvertrag durch einen von zwei GbR-Gesellschaftern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
ZPO § 66 ; ZPO § 139 ; ZPO § 416
Umfang der Beweiskraft einer Quittung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Gießen, 31.03.2015 - 2 O 53/15
- LG Gießen, 14.05.2017 - 2 O 53/15
- OLG Frankfurt, 14.06.2017 - 3 U 105/15
- OLG Frankfurt, 06.12.2017 - 3 U 144/17
- BGH, 05.03.2018 - IX ZA 1/18
- BGH - 10 ARZ 18/18 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 06.12.2017 - 3 U 144/17
Nichtigkeits- und Restitutionsklage wegen unwirksamer Vertretung im Vorprozess
Die Nichtigkeits- und Restitutionsklage des Nichtigkeits- und Restitutionsklägers gegen das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 14.06.2017 - Aktenzeichen: 3 U 105/15 - werden als unzulässig verworfen.das rechtskräftige Urteil des Landgerichts Gießen vom 31.03.2015 - Az.: 2 O 53/15 - und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 14.06.2017 - Az.: 3 U 105/15 - aufzuheben,.
- OLG Stuttgart, 03.03.2021 - 3 U 281/19
Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis für unfallkausalen Verstoß gegen das …
Mit Urteil vom 23.12.2015 (Az. 3 U 105/15) hat der Senat auf die Berufung der Beklagten zu 2) das Urteil des Landgerichts abgeändert, soweit der Klage gegen die Beklagte zu 2) stattgegeben wurde, und die Klage insoweit abgewiesen, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die teilweise Abweisung der Klage gegen die Beklagte zu 2) richtete, hinsichtlich des Klagantrags Ziff. 2 mit der Maßgabe, dass der Antrag nicht unzulässig, sondern unbegründet ist, und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Abweisung des Klagantrags Ziff. 4 richtete.