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   OLG Frankfurt, 16.12.2010 - 3 U 246/09   

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https://dejure.org/2010,16384
OLG Frankfurt, 16.12.2010 - 3 U 246/09 (https://dejure.org/2010,16384)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.12.2010 - 3 U 246/09 (https://dejure.org/2010,16384)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 3 U 246/09 (https://dejure.org/2010,16384)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Abtretung einer Darlehensforderung an einen Dritten durch eine Bank

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 399; BGB § 488
    Wirksamkeit der Abtretung einer Darlehensforderung an einen Dritten durch eine Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 195/05

    Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz hindern nicht die wirksame Abtretung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2010 - 3 U 246/09
    Die stillschweigende Vereinbarung eines solchen Abtretungsausschlusses ergibt sich weder aus dem Bankgeheimnis, noch aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), so die grundlegende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (XI ZR 195/05 vom 27.2.2007 = NJW 2007, 2106), der der Senat folgt.

    Die Entscheidung weicht nicht von der grundlegenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2007, 2106) ab.

  • LG Frankfurt/Main, 26.03.2009 - 12 O 92/09

    Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung ohne Nachweis der Kündigung des durch die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2010 - 3 U 246/09
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main - 12. Zivilkammer - vom 12.10.2009 (2/12 O 92/09) wird zurückgewiesen, soweit die Parteien die Hauptsache nicht übereinstimmend für erledigt erklärt haben, jedoch mit der Maßgabe, dass die Klage hinsichtlich des Antrages, die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde Urkundenrolle Nr. .../2000 vom ....2.2000 der Notarin N1, Stadt1, für unzulässig zu erklären, als unzulässig abgewiesen wird.

    unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main -Az.: 2-12 O 92/09 - vom 12.10.2009.

  • OLG München, 26.02.2008 - 5 U 5102/06

    Darlehen: Einwendungen des Darlehensnehmers nach Abtretung der Darlehensforderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2010 - 3 U 246/09
    Die von ihm herangezogene Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Az.: 5 O 5102/06 v. 26.2.2008 = WM 2008, 688) betrifft den Sonderfall, dass der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer auf dessen Anfrage hin den Betrag zur Ablösung des Darlehens unter Sicherheiten nicht mitteilte.
  • OLG Köln, 15.09.2005 - 8 U 21/05

    Verstoß der Abtretung von Darlehensrückzahlungsforderungen einer Bank gegen das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2010 - 3 U 246/09
    Ein solcher Ausschluss würde für den Kunden erkennbar den Interessen der Bank widersprechen, die an einer freien Abtretbarkeit von Kreditforderungen zur Refinanzierung oder als Risiko- oder Kapitalentlastung interessiert ist (BGH a.a.O.; OLG Köln, WM 2005, 2385; Nobbe, a.a.O.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.02.2008 - 10 O 11030/06

    Bankkredit: Abtretung einer grundpfandrechtlich gesicherten Kreditforderung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.2010 - 3 U 246/09
    Die dinglich gesicherte Forderung bleibt nach wie vor eine Darlehensforderung und es kommt auch nicht zu einer Trennung von dinglicher Forderung und dem zu Grunde liegenden Schuldverhältnis, weil die Beklagte sowohl Inhaberin der Forderung als auch der Grundschuld geworden ist (LG Nürnberg-Fürth, WM 2008, 2015; Nobbe WM 2005, 1537 ff).
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