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   OLG Frankfurt, 17.12.2015 - 20 W 249/14   

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https://dejure.org/2015,46866
OLG Frankfurt, 17.12.2015 - 20 W 249/14 (https://dejure.org/2015,46866)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.12.2015 - 20 W 249/14 (https://dejure.org/2015,46866)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 20 W 249/14 (https://dejure.org/2015,46866)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragsberechtigung im Aufgebotsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAGB § 95; KAGB § 97; BGB § 793; FamFG § 467
    Aufgebot; Antragsberechtigung; Inhaberpapier; Antragsbefugnis; Kraftloserklärung

  • rechtsportal.de

    KAGB § 95; KAGB § 97; BGB § 793 ; FamFG § 467
    Zulässigkeit des Antrags eines Dritten auf Kraftloserklärung von Anteilsscheinen an einem Investmentfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Antragsbefugnis im Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung von Wertpapier gilt nur für Inhaber

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2016, 1539
  • NZG 2016, 1428
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2013 - 25 Wx 21/13

    Voraussetzungen der Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2015 - 20 W 249/14
    Für das Aufgebot eines Grundschuldbriefs ist anerkannt, dass der Eigentümer, dem der Gläubiger eine Löschungsbewilligung oder eine löschungsfähige Quittung erteilt hat, als berechtigt anzusehen ist, das Aufgebotsverfahren in gewillkürter Verfahrensstandschaft für den Gläubiger durchzuführen und damit - in derartigen Fällen nach § 467 Abs. 2 FamFG - selbst antragsberechtigt ist (vgl. u. a. KG Berlin, Beschluss vom 15.12.2014, Az. 12 W 65/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.05.2013, Az. 25 Wx 21/13, beide zitiert nach juris).
  • OLG München, 05.01.2012 - 34 Wx 369/11

    Aufgebot zur Kraftloserklärung von Inhaberaktien: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2015 - 20 W 249/14
    Es besteht daher - was insoweit ausreichend ist - die Möglichkeit, dass er durch den abgelehnten Erlass eines Ausschließungsbeschlusses in seinen Rechten beeinträchtigt ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 05.01.2012, Az. 34 Wx 369/11, zitiert nach juris Rn.10).
  • KG, 15.12.2014 - 12 W 65/14

    Kraftloserklärung Grundschuldbrief - Aufgebotsverfahren durch belasteten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.12.2015 - 20 W 249/14
    Für das Aufgebot eines Grundschuldbriefs ist anerkannt, dass der Eigentümer, dem der Gläubiger eine Löschungsbewilligung oder eine löschungsfähige Quittung erteilt hat, als berechtigt anzusehen ist, das Aufgebotsverfahren in gewillkürter Verfahrensstandschaft für den Gläubiger durchzuführen und damit - in derartigen Fällen nach § 467 Abs. 2 FamFG - selbst antragsberechtigt ist (vgl. u. a. KG Berlin, Beschluss vom 15.12.2014, Az. 12 W 65/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.05.2013, Az. 25 Wx 21/13, beide zitiert nach juris).
  • BGH, 27.06.2017 - XI ZB 1/16

    Aufgebot zur Kraftloserklärung von Urkunden: Antragsberechtigung bei auf den

    Das Beschwerdegericht hat zur Begründung seiner Entscheidung, die unter anderem in WM 2016, 1539 veröffentlicht ist, im Wesentlichen ausgeführt:.
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